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title: "GmbH-Gründung: Ablauf und Dauer in 8 Schritten | Fideus"
description: "GmbH-Gründung in 8 Schritten: Notar 1–2 Stunden, Eintragung in der Regel 1–3 Tage, online bis zu 10 Werktage. Dazu die Fristen bei Finanzamt und Ämtern."
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Gründung & Struktur

# GmbH-Gründung: Ablauf und Dauer vom Notartermin bis zur Steuernummer

Wie eine GmbH-Gründung abläuft und wie lange sie dauert: acht Schritte vom Notartermin bis zur Steuernummer, belegte Fristen und Bearbeitungszeiten und was parallel läuft.

Fideus Redaktion14 Min. Lesezeit24. September 2026

Kurz zusammengefasst

- Die GmbH-Gründung läuft in acht Schritten ab: Vorbereitung, Beurkundung, Kontoeröffnung, Einzahlung, Anmeldung, Eintragung, Finanzamt und weitere Stellen wie Gewerbeamt und Transparenzregister.
- Die Beurkundung dauert laut Bundesnotarkammer regelmäßig ein bis zwei Stunden, die Eintragung ins Handelsregister in der Regel ein bis drei Tage. Nach einer Online-Gründung soll das Registergericht in der Regel binnen zehn Werktagen nach vollständiger Anmeldung eintragen (§ 25 Abs. 3 HRV).
- Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung. Weitere Fristen: Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Gründung (§ 137 AO), Transparenzregister unverzüglich, Gewerbeamt mit Beginn der Tätigkeit.
- Ab 2027 gilt nach heutigem Stand wieder die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im Gründungs- und im Folgejahr, auch im zweiten Jahr einer 2026 gegründeten GmbH.
- Über die Fideus-Plattform lässt sich ein Angebot für die neue GmbH jederzeit anfordern, auch vor dem Notartermin; das Mandat bei der Steuerkanzlei beginnt nach der Eintragung.

Die **GmbH-Gründung** läuft in acht Schritten ab: Vorbereitung, Beurkundung beim Notar, Kontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals, Anmeldung, Eintragung im Handelsregister, Finanzamt und weitere Stellen wie Gewerbeamt und Transparenzregister. Die Beurkundung dauert laut Bundesnotarkammer regelmäßig ein bis zwei Stunden, die Eintragung in der Regel ein bis drei Tage. Nach einer Online-Gründung soll das Registergericht in der Regel binnen zehn Werktagen nach vollständiger Anmeldung eintragen. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH.

## GmbH-Gründung: Wie ist der Ablauf Schritt für Schritt?

Der Ablauf einer GmbH-Gründung folgt einer festen Reihenfolge. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, danach zahlt die Gesellschafterin das Stammkapital auf ein Konto der Gesellschaft ein. Erst dann reicht der Notar die Anmeldung beim Registergericht ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH. Finanzamt, Gewerbeamt und Transparenzregister haben eigene Fristen, die zum Teil schon vor der Eintragung beginnen können. Für eine UG (haftungsbeschränkt) gilt derselbe Ablauf.

1. **Vorbereiten:** Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführung festlegen.
2. **Beurkunden:** Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll, vor Ort oder per Video, und beglaubigt die Anmeldung zum Handelsregister.
3. **Konto eröffnen:** Die Gesellschaft in Gründung eröffnet ein Geschäftskonto.
4. **Einzahlen:** Mindestens 12.500 € bei der GmbH, das volle Stammkapital bei der UG, jeweils auf das Konto der Gesellschaft in Gründung.
5. **Anmelden:** Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.
6. **Eintragen:** Das Registergericht prüft und trägt die GmbH ein. Ab jetzt besteht sie als GmbH.
7. **Finanzamt:** Gründung anzeigen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln; das Finanzamt vergibt die Steuernummer.
8. **Weitere Stellen:** Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft, Transparenzregister, bei Mitarbeitenden die Betriebsnummer.

Welche Rechtsform besser passt, erklärt der Artikel [Unterschiede zwischen UG und GmbH](https://www.fideus.de/wissen/ug-vs-gmbh). Die folgenden Abschnitte beschreiben jeden Schritt mit Dauer, Frist und Rechtsgrundlage.

## Was muss vor dem Notartermin feststehen?

Vor dem Notartermin müssen die Eckdaten der GmbH feststehen: Name, Unternehmensgegenstand, Sitz mit inländischer Geschäftsanschrift, Gesellschafter mit ihren Anteilen, Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführung. Außerdem fällt die Wahl zwischen Musterprotokoll und eigener Satzung. Den Entwurf erstellt der Notar, bei Bedarf eine Rechtsanwaltskanzlei.

- **Firma:** Der Name muss sich von anderen Firmen am Ort deutlich unterscheiden und den Zusatz „GmbH“ tragen. Eine firmenrechtliche Prüfung bietet die zuständige IHK an.
- **Geschäftsanschrift:** Die Anmeldung nennt eine inländische Geschäftsanschrift (§ 8 Abs. 4 GmbHG).
- **Stammkapital:** Mindestens 25.000 € bei der GmbH (§ 5 Abs. 1 GmbHG), ab 1 € bei der UG.
- **Musterprotokoll oder Satzung:** Das Musterprotokoll ist ein gesetzlicher Vordruck für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer, ohne abweichende Regeln ([§ 2 Abs. 1a GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html)). Für alles andere braucht es eine eigene Satzung.
- **Ausweis:** Zum Termin vor Ort ein gültiges Ausweisdokument, für den Online-Termin einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die PIN.

## Wie läuft der Notartermin ab – vor Ort oder online?

Beim Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag verlesen, erläutert und unterschrieben; das dauert laut Bundesnotarkammer regelmäßig ein bis zwei Stunden. Die Beurkundung ist vor Ort oder per Video möglich. Der Notar beglaubigt auch die Anmeldung zum Handelsregister, die alle Geschäftsführer unterschreiben, und reicht sie später beim Registergericht ein.

Der Gesellschaftsvertrag braucht die notarielle Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Seit dem 1. August 2022 kann die Beurkundung auch über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer erfolgen ([§ 2 Abs. 3 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html)). Die Gesellschafter unterschreiben dann mit qualifizierter elektronischer Signatur. Seit dem 1. August 2023 sind auch Sachgründungen online möglich. Ausgenommen sind Einlagen, deren Übertragung eigens beurkundet werden muss, etwa „Grundstücke oder GmbH-Anteile“ ([BMJV, Notarielle Online-Verfahren](https://www.bmjv.de/DE/themen/digitales/digitale_wirtschaft_gesellschaft/registerrecht/registerrecht_artikel.html)).

Anmeldungen zum Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB); die Anmeldung der GmbH unterschreiben sämtliche Geschäftsführer (§ 78 GmbHG). Nach dem Termin erhält die Gesellschafterin eine Abschrift der Gründungsurkunde. Damit eröffnet sie laut Bundesnotarkammer das Geschäftskonto der Gesellschaft.

## Wann wird das Stammkapital eingezahlt?

Das Stammkapital wird nach der Beurkundung und vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt, auf ein Konto der Gesellschaft in Gründung. Bei der GmbH genügen zunächst 12.500 €, bei der UG ist der volle Betrag fällig. Die Geschäftsführung versichert in der Anmeldung, dass das Geld zu ihrer freien Verfügung steht.

Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt ist. Insgesamt muss die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein ([§ 7 Abs. 2 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html)). Sacheinlagen müssen vor der Anmeldung vollständig an die Gesellschaft übertragen sein (§ 7 Abs. 3 GmbHG). Die UG muss ihr Stammkapital voll in Geld einzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Was das für eine Holding bedeutet, erklärt der Artikel [UG als Holding](https://www.fideus.de/wissen/ug-als-holding). Bei erheblichen Zweifeln an der Versicherung kann das Registergericht Nachweise wie einen Einzahlungsbeleg verlangen (§ 8 Abs. 2 GmbHG).

### Kann ich mit 12.500 € eine GmbH gründen?

Ja. Für die Eintragung reichen 12.500 €, die übrigen 12.500 € bleiben eine offene Einlageschuld der Gesellschafterin. Das eingezahlte Geld ist keine Gebühr. Nach der Eintragung kann die GmbH es für ihre Zwecke einsetzen, etwa für Miete oder erste Anschaffungen.

## Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?

Nach Angaben der Bundesnotarkammer dauert die Eintragung „in der Regel aber 1 bis 3 Tage“, abhängig vom Registergericht. Für die Online-Gründung gibt die Handelsregisterverordnung eine Soll-Frist vor: in der Regel zehn Werktage ab vollständiger Anmeldung. Mit Musterprotokoll und nur natürlichen Personen als Gesellschaftern sind es fünf Werktage.

| Schritt | Dauer oder Frist | Quelle |
| --- | --- | --- |
| Beurkundung beim Notar | regelmäßig 1–2 Stunden | Bundesnotarkammer |
| Kontoeröffnung und Einzahlung | keine gesetzliche Frist, abhängig von der Bank | – |
| Eintragung nach Beurkundung vor Ort | Entscheidung unverzüglich nach Eingang; in der Regel 1–3 Tage | § 25 Abs. 1 HRV; Bundesnotarkammer |
| Eintragung nach Online-Gründung | in der Regel 10 Werktage ab vollständiger Anmeldung | § 25 Abs. 3 Satz 1 HRV |
| Online-Gründung mit Musterprotokoll, nur natürliche Personen | 5 Werktage ab vollständiger Anmeldung | § 25 Abs. 3 Satz 2 HRV |

Quellen: [Bundesnotarkammer, gmbh-gruenden.notar.de](https://gmbh-gruenden.notar.de/), abgerufen am 24. September 2026; [§ 25 HRV](https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__25.html). Die Fristen der HRV sind Soll-Fristen; hält das Gericht sie nicht ein, teilt es die Gründe mit.

Das Registergericht prüft, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist (§ 9c Abs. 1 GmbHG). Fehlt eine Unterlage, verfügt es unverzüglich; bei der Online-Gründung läuft die Frist dann ab der Behebung. Die Eintragung kostet seit dem 1. Juni 2025 bei einer Bargründung 225 € (Nr. 2100 HRegGebV), mit Sacheinlage 360 € (Nr. 2101 HRegGebV). Notar und Register zusammen kosten für eine GmbH rund 500 € mit Musterprotokoll und rund 935 € mit eigener Satzung. Das ist eine Modellrechnung nach GNotKG und HRegGebV für eine Gesellschafterin und eine Bargründung, Stand 2026; die verbindliche Kostenberechnung erstellt der Notar. Die Rechnung im Einzelnen zeigt der Artikel [Kosten einer Holding-Gründung](https://www.fideus.de/wissen/holding-gruenden-kosten). Die Rechnung für die Eintragung kommt in der Regel vom Amtsgericht. Die Bundesnotarkammer warnt vor Zahlungsaufforderungen für Einträge in private Verzeichnisse; nötig sind sie nicht.

> „Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.“ – [§ 11 Abs. 1 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__11.html)

### Was gilt für die GmbH in Gründung?

Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht eine Vorgesellschaft. Sie tritt unter der künftigen Firma mit dem Zusatz „in Gründung“ oder „i. G.“ auf. Für diese Zeit regelt das Gesetz: „Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch“ (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Was das für Verträge vor der Eintragung bedeutet, klärt der Notar.

## Was ist rund um die Eintragung zu erledigen?

Rund um die Eintragung meldet sich die GmbH beim Finanzamt, beim Gewerbeamt, bei der Berufsgenossenschaft und beim Transparenzregister. Die Fristen reichen von „gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit“ bis „innerhalb eines Monats“. Sie knüpfen an Ereignisse wie die Gründung oder den Beginn der Tätigkeit an und können deshalb schon vor der Eintragung beginnen. Die IHK-Mitgliedschaft entsteht automatisch. Die Tabelle zeigt, wer was bis wann erledigt.

| Schritt | Wer | Grundlage | Frist |
| --- | --- | --- | --- |
| Gründung beim Finanzamt anzeigen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Geschäftsführung oder beauftragte Steuerkanzlei | [§§ 137, 138 Abs. 1b AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__137.html) | innerhalb eines Monats nach der Gründung |
| Gewerbe anmelden | Geschäftsführung | [§ 14 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html) | gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit |
| Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft melden | Geschäftsführung | [§ 192 Abs. 1 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html) | binnen einer Woche nach Beginn |
| Wirtschaftlich Berechtigte ans Transparenzregister melden | Geschäftsführung | [§ 20 Abs. 1 GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html) | unverzüglich |
| Mitgliedschaft in der IHK | entsteht automatisch | [§ 2 Abs. 1 IHKG](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__2.html) | keine eigene Anmeldung |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen | Geschäftsführung oder beauftragte Steuerkanzlei | [§ 27a Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html) | auf Antrag, sobald die Steuernummer vorliegt |
| Eröffnungsbilanz aufstellen und elektronisch übermitteln | Gesellschaft (Geschäftsführung); die beauftragte Steuerkanzlei erstellt sie in eigener Verantwortung | [§ 242 Abs. 1 HGB, § 5b Abs. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html) | zu Beginn des Handelsgewerbes |
| Betriebsnummer beantragen (bei Mitarbeitenden) | Geschäftsführung | [§ 18i Abs. 1 SGB IV](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18i.html) | vor der ersten Meldung zur Sozialversicherung |

- **Finanzamt:** Eine Kapitalgesellschaft zeigt ihre Gründung dem Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis an ([§ 137 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__137.html)). Das Gesetz nennt als Ereignisse unter anderem die Gründung und den Erwerb der Rechtsfähigkeit. Welches Ereignis die Frist auslöst, klärt eine zugelassene Steuerkanzlei. Die Angaben gehen als Datensatz über die amtliche Schnittstelle ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b AO). Wann die Steuernummer kommt, hängt vom Finanzamt und von der Vollständigkeit der Angaben ab.
- **Gewerbeamt:** Agenturen, Dienstleister und Softwarefirmen melden in der Regel ein Gewerbe an, gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit. Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Welche Nachweise das Gewerbeamt verlangt, legt die Gemeinde fest.
- **Berufsgenossenschaft:** Die Mitteilung gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige binnen einer Woche nach Beginn erstattet wurde (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII).
- **IHK:** Eine GmbH gilt kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG) und gehört damit in der Regel zur IHK. Eine eigene Anmeldung ist nicht nötig; den Beitrag legt die jeweilige IHK fest.

### Wann muss die GmbH ins Transparenzregister?

Jede GmbH teilt ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem Transparenzregister mit (§ 20 Abs. 1 GwG). Nach den [FAQ des Bundesverwaltungsamts](https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/VMII/Transparenzregister/Transparenzregister_FAQ.pdf?__blob=publicationFile&v=2) (Stand 5. Mai 2023) gilt das schon für die aktive Vorgesellschaft. Die Meldung ist aber entbehrlich, „wenn nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages innerhalb von drei Monaten eine Anmeldung zum Handelsregister erfolgt“. Im Regelfall meldet die GmbH also nach der Eintragung. Die Eintragung im Handelsregister ersetzt die Meldung nicht. Ablauf und Angaben erklärt der Artikel [Transparenzregister](https://www.fideus.de/wissen/transparenzregister).

## Welche Schritte laufen parallel und welche warten?

Die Gründung hat einen kritischen Pfad: Beurkundung, Einzahlung, Anmeldung und Eintragung folgen zwingend aufeinander. Parallel lassen sich Firmenname, Bankauswahl, die Wahl der Steuerkanzlei und die Angaben für das Finanzamt vorbereiten. Finanzamt, Gewerbeamt und Transparenzregister laufen nebeneinander, jeweils mit eigener Frist; die USt-IdNr. wartet auf die Steuernummer.

1. **Das Konto wartet auf die Urkunde:** Mit der Abschrift der Gründungsurkunde eröffnet die Gesellschaft in Gründung ihr Geschäftskonto.
2. **Die Anmeldung wartet auf die Einzahlung:** Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die Mindesteinlagen eingezahlt sind (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
3. **Die Eintragung wartet auf die vollständige Anmeldung:** Die Fristen der HRV laufen erst ab diesem Zeitpunkt.
4. **Die USt-IdNr. wartet auf die Steuernummer:** Der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern nennt die Steuernummer (§ 27a Abs. 1 UStG). Wofür eine Agentur die USt-IdNr. braucht, erklärt der Artikel [Reverse-Charge-Verfahren](https://www.fideus.de/wissen/reverse-charge-verfahren).
5. **Rechnungen warten auf eine der beiden Nummern:** Eine Rechnung muss die Steuernummer oder die USt-IdNr. enthalten ([§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)).
6. **Die Betriebsnummer hängt an der ersten Einstellung:** Sie wird vor der ersten Meldung zur Sozialversicherung gebraucht (§ 18i Abs. 1 SGB IV).

### Wie lange dauert die GmbH-Gründung insgesamt?

Eine belegbare Gesamtdauer gibt es nicht, nur Angaben zu den Einzelschritten: ein bis zwei Stunden beim Notar und in der Regel ein bis drei Tage für die Eintragung, nach einer Online-Gründung in der Regel bis zu zehn Werktage. Die Bundesnotarkammer schreibt selbst: „Eine allgemeingültige Aussage zur Dauer ist daher nur sehr bedingt möglich.“ Die Dauer hängt an vier Faktoren: wie schnell ein Notartermin frei ist, wie lange die Bank für das Konto braucht, ob die Anmeldung vollständig ist und wie das Registergericht ausgelastet ist.

## Was gilt für Umsatzsteuer, Eröffnungsbilanz und Buchhaltung?

Mit dem Start beginnen die laufenden Pflichten. Die GmbH stellt zu Beginn eine Eröffnungsbilanz auf und übermittelt sie elektronisch. Sie meldet die Umsatzsteuer regelmäßig an; wie oft, hängt im Gründungsjahr vom Gründungsdatum ab. Belege sammelt sie ab der ersten Ausgabe, einschließlich der Gründungskosten. Welche Steuern die GmbH auf ihren Gewinn zahlt, erklärt der Artikel [Steuern einer GmbH](https://www.fideus.de/wissen/gmbh-steuern).

- **Eröffnungsbilanz:** Der Kaufmann stellt „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ eine Eröffnungsbilanz auf ([§ 242 Abs. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html)). Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Die elektronische Übermittlung als E-Bilanz gilt auch für die Eröffnungsbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
- **Umsatzsteuervoranmeldung bis 2026:** Im Gründungsjahr ist die voraussichtliche Steuer maßgeblich. Über 9.000 € ist monatlich anzumelden, sonst in der Regel vierteljährlich ([§ 18 Abs. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html)).
- **Umsatzsteuervoranmeldung ab 2027:** Die Ausnahme für Neugründungen gilt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Ab 2027 meldet eine neue GmbH nach heutigem Stand im Gründungs- und im Folgejahr monatlich an (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Das gilt auch im zweiten Jahr einer 2026 gegründeten GmbH, also 2027.
- **Buchhaltung:** Spätestens ab der Eintragung ist die GmbH buchführungspflichtig. Geschäftsvorfälle der Vorgesellschaft, etwa Notar- und Registerkosten, werden in der Regel bereits erfasst. Welche Gründungskosten die Gesellschaft trägt, regelt der Gesellschaftsvertrag. Pflichten und Kosten erklärt der Artikel [Buchhaltung für eine GmbH](https://www.fideus.de/wissen/buchhaltung-gmbh).

Über die Fideus-Plattform lässt sich ein Angebot für eine neue GmbH jederzeit anfordern, auch vor dem Notartermin. Das Mandat bei der Steuerkanzlei beginnt nach der Eintragung ins Handelsregister. Die Kanzlei, bei der du mandatiert bist, erstellt die Eröffnungsbilanz in eigener Verantwortung. Sie kontiert und bucht die laufenden Geschäftsvorfälle und erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen, ebenfalls in eigener Verantwortung.

Die Preise für Eröffnungsbilanz und erstes Rumpfgeschäftsjahr stehen im Angebot, ebenso ein Aufpreis für monatliche Voranmeldungen. Die Plattform bietet Fristen-Tracking und Erinnerungen. Ausgangsrechnungen im E-Rechnungsformat lassen sich über die Plattform erstellen und verwalten.

### Typische Fehler nach der Gründung

Im Onboarding frisch gegründeter operativer GmbHs auf der Fideus-Plattform fallen zwei Fehler wiederholt auf. Beide lassen sich mit Planung vor dem Start vermeiden.

- **Kosten privat bezahlt:** Notar, Register und erste Anschaffungen laufen über das Privatkonto. Belege fehlen oder lauten nicht auf die Gesellschaft. Über die Plattform lädt die Kundin Belege hoch oder leitet sie per E-Mail weiter. Das verknüpfte Geschäftskonto liefert die Transaktionen, die Plattform ordnet Beleg und Zahlung zu, die Kanzlei bucht.
- **Fragebogen spät übermittelt:** Die Steuernummer fehlt noch, die ersten Rechnungen gehen trotzdem hinaus. Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.

## Fazit

Die GmbH-Gründung ist eine Kette mit festen Abhängigkeiten. Der Notar braucht ein bis zwei Stunden, das Registergericht in der Regel ein bis drei Tage. Nach einer Online-Gründung sind es in der Regel bis zu zehn Werktage. Dazwischen liegen Konto und Einzahlung. Rund um die Eintragung laufen Fristen beim Finanzamt, Gewerbeamt und Transparenzregister.

- **Reihenfolge:** Beurkundung, Einzahlung, Anmeldung, Eintragung; erst dann besteht die GmbH.
- **Fristen:** Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Gründung, Transparenzregister unverzüglich, Gewerbe mit Beginn der Tätigkeit.
- **Gründungszeitpunkt:** Ab 2027 gilt nach heutigem Stand wieder die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Neugründungen, auch im zweiten Jahr einer 2026 gegründeten GmbH.

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Im Paket „Operatives Unternehmen“ bucht die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist. Sie erstellt Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen in eigener Verantwortung; Fideus bereitet Belege und Bankdaten auf. Die mandatierte Kanzlei hat über 50 Mitarbeitende, darunter mehr als sieben Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Das Paket beginnt bei 2.000 € pro Jahr netto, als Gesamtpreis für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab. Alle Kosten stehen im Angebot. Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce. Die Gründung selbst übernehmen Notar und bei Bedarf eine Rechtsanwaltskanzlei.

Pakete und Preise zeigt die Seite [Preise](https://www.fideus.de/preise). Wie der Ablauf für Agenturen und digitale Dienstleister aussieht, zeigen die Seiten [Fideus für Agenturen](https://www.fideus.de/branchen/agenturen) und [Fideus für digitale Dienstleister](https://www.fideus.de/branchen/digitale-dienstleister). Welche Pflichten nach dem ersten Jahr folgen, erklärt der Artikel [Steuererklärung und Jahresabschluss](https://www.fideus.de/wissen/steuererklaerung-jahresabschluss).

## Quellen

- [GmbH-Gesetz (§§ 2, 5, 5a, 7, 8, 9c, 11, 13, 78)](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/)
- [§ 25 Handelsregisterverordnung – Entscheidung über die Eintragung](https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__25.html)
- [§ 12 HGB – Anmeldungen zur Eintragung](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html)
- [§ 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung (Eröffnungsbilanz)](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html)
- [§ 137 AO – Steuerliche Erfassung von Körperschaften](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__137.html)
- [§ 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)
- [§ 14 GewO – Anzeigepflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 192 SGB VII – Mitteilungspflichten von Unternehmern](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html)
- [§ 20 GwG – Transparenzpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html)
- [Bundesverwaltungsamt – Transparenzregister, Fragen und Antworten (Stand 5. Mai 2023)](https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/VMII/Transparenzregister/Transparenzregister_FAQ.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
- [Umsatzsteuergesetz (§§ 14, 18, 27a)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/)
- [§ 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5b.html)
- [§ 2 GewStG – Steuergegenstand](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__2.html)
- [§ 2 IHKG – Kammerzugehörige](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__2.html)
- [§ 18i SGB IV – Betriebsnummer](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18i.html)
- [Handelsregistergebührenverordnung – Gebührenverzeichnis](https://www.gesetze-im-internet.de/hreggebv/anlage.html)
- [Bundesnotarkammer – GmbH gründen (gmbh-gruenden.notar.de)](https://gmbh-gruenden.notar.de/)
- [Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Notarielle Online-Verfahren](https://www.bmjv.de/DE/themen/digitales/digitale_wirtschaft_gesellschaft/registerrecht/registerrecht_artikel.html)

Alle Fundstellen geprüft am 24. September 2026.

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht. Die Beurkundung beim Notar dauert laut Bundesnotarkammer regelmäßig ein bis zwei Stunden, die Eintragung ins Handelsregister je nach Registergericht in der Regel ein bis drei Tage. Nach einer Online-Gründung soll das Registergericht in der Regel binnen zehn Werktagen nach vollständiger Anmeldung eintragen (§ 25 Abs. 3 HRV). Dazwischen liegen Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals, deren Dauer von der Bank abhängt.

### Kann ich mit 12.500 € eine GmbH gründen?

Ja. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €, vor der Anmeldung zum Handelsregister muss aber nur die Hälfte eingezahlt sein, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die übrigen 12.500 € schuldet die Gesellschafterin weiter. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist das gesamte Stammkapital vor der Anmeldung einzuzahlen.

### Ab wann darf die neue GmbH Rechnungen schreiben?

Eine vollständige Rechnung kann die GmbH schreiben, sobald ihre Steuernummer oder ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Eine der beiden Nummern gehört auf jede Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Die Steuernummer vergibt das Finanzamt nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die USt-IdNr. das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag mit Steuernummer. Wer früh Umsätze plant, übermittelt den Fragebogen deshalb früh.

### Kann man eine GmbH online gründen?

Ja. Seit dem 1. August 2022 kann der Gesellschaftsvertrag per Video über das System der Bundesnotarkammer beurkundet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG), seit dem 1. August 2023 auch bei Sachgründungen. Ausgenommen sind laut Bundesjustizministerium Sacheinlagen, deren Übertragung eigens beurkundet werden muss, etwa Grundstücke oder GmbH-Anteile. Nötig sind unter anderem ein Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die PIN dazu.

### Muss sich eine neue GmbH ins Transparenzregister eintragen?

Ja. Jede GmbH und UG teilt ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem Transparenzregister mit (§ 20 Abs. 1 GwG). Für die aktive GmbH in Gründung ist die Meldung nach Auffassung des Bundesverwaltungsamts entbehrlich, wenn sie binnen drei Monaten nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags zum Handelsregister angemeldet wird. Nach der Eintragung ist die Meldung Pflicht.

**Hinweis:** Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Die Plattform wird von der Fideus GmbH betrieben. Vorbehaltsaufgaben werden ausschließlich von Steuerkanzleien in eigener Verantwortung erbracht. Rechtliche Leistungen wie Gründung oder Vertragsgestaltung erbringen spezialisierte Partner. Stand: 09/2026; Angaben zu Steuersätzen, Freibeträgen und Fristen beziehen sich auf das genannte Jahr.

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