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title: "Umsatzsteuervoranmeldung der GmbH: Rhythmus und Fristen 2027 | Fideus"
description: "Monatlich oder vierteljährlich: Wann GmbH und UG die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was ab 2027 für Neugründungen gilt und was bei null Umsatz."
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Steuern & Jahresabschluss

# Umsatzsteuervoranmeldung der GmbH: monatlich oder vierteljährlich, Fristen 2027

Wann GmbH und UG die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben, was ab 2027 für Neugründungen gilt, wie die Dauerfristverlängerung wirkt und was bei null Umsatz gilt.

Fideus Redaktion15 Min. Lesezeit31. Oktober 2026

Kurz zusammengefasst

- Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals elektronisch zu übermitteln; die Zahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).
- Vierteljährlich ist der Regelfall. Über 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr wird monatlich angemeldet; bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt befreien.
- Neugründungen melden ab 2027 nach heutigem Stand im Gründungs- und im Folgejahr monatlich an, weil die Aussetzung in § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG nur bis 2026 gilt. Das betrifft auch 2027 als Folgejahr einer 2026 gegründeten GmbH.
- Die Dauerfristverlängerung verschiebt jede Frist um einen Monat. Wer monatlich anmeldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres. Sie wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
- Über die Fideus-Plattform erstellt, prüft und übermittelt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, die Voranmeldungen in eigener Verantwortung; Fideus strukturiert die Buchhaltungsdaten.

Die **Umsatzsteuervoranmeldung** meldet die Umsatzsteuer einer GmbH oder UG für einen Monat oder ein Quartal an das Finanzamt. Sie ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums elektronisch zu übermitteln, die Zahlung ist am selben Tag fällig. Vierteljährlich ist der Regelfall, über 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr monatlich. Neugründungen melden ab 2027 nach heutigem Stand im Gründungs- und im Folgejahr monatlich an. Die Dauerfristverlängerung verschiebt jede Frist um einen Monat.

## Umsatzsteuervoranmeldung: Wann gibt die GmbH monatlich oder vierteljährlich ab?

Der Voranmeldungszeitraum einer GmbH richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres, also nach dem Betrag, der nach Abzug der Vorsteuer an das Finanzamt ging. Liegt er über 9.000 €, meldet die GmbH monatlich an, sonst vierteljährlich ([§ 18 Abs. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html)). Bilanzsumme und Umsatzhöhe sind nicht maßgeblich. Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Grenzen.

| Umsatzsteuer des Vorjahres | Voranmeldungszeitraum | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| höchstens 2.000 € | Kalendervierteljahr; das Finanzamt kann von Voranmeldungen befreien | § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG |
| mehr als 2.000 € bis 9.000 € | Kalendervierteljahr | § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG |
| mehr als 9.000 € | Kalendermonat | § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG |
| Überschuss (Erstattung) von mehr als 9.000 € | Kalendermonat auf Wunsch, bindet für das ganze Jahr | § 18 Abs. 2a UStG |

Stand: Oktober 2026. Die Grenzen gelten unbefristet; die Sonderregel für Neugründungen steht im nächsten Abschnitt.

Den Zeitraum teilt das Finanzamt mit, meist nach der steuerlichen Erfassung und danach, wenn die Vorjahressteuer eine Grenze überschreitet. Wer wächst, wechselt deshalb typischerweise zu Beginn eines Jahres vom Quartal auf den Monat. Die Wahl nach § 18 Abs. 2a UStG ist bis zum 10. Februar mit der Voranmeldung für Januar zu treffen und gilt dann für das ganze Kalenderjahr.

## Was gilt für neu gegründete GmbHs und UGs ab 2027?

Ab 2027 melden neu gegründete GmbHs und UGs nach heutigem Stand (Oktober 2026) wieder im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich an. Die Ausnahme für Neugründungen gilt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026. Nach dem Wortlaut betrifft die Rückkehr auch 2027 als Folgejahr einer 2026 gegründeten GmbH.

Die Grundregel steht in § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG:

> „Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“

Satz 6 setzt diese Regel aus, und zwar „für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026“. In dieser Zeit zählt im Gründungsjahr die voraussichtliche Steuer, im Folgejahr die auf ein Jahr hochgerechnete Steuer des Gründungsjahres. Ein Gesetzentwurf, der die Aussetzung verlängert, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt. Die Tabelle zeigt, was daraus für die Jahre 2026 bis 2028 folgt.

| Tätigkeit aufgenommen | 2026 | 2027 | 2028 |
| --- | --- | --- | --- |
| 2025 oder früher | nach Vorjahressteuer (2025, bei Teiljahr hochgerechnet) | nach Vorjahressteuer (2026) | nach Vorjahressteuer (2027) |
| 2026 | nach voraussichtlicher Steuer 2026 | monatlich (Folgejahr) | nach Vorjahressteuer (2027) |
| 2027 | – | monatlich (Gründungsjahr) | monatlich (Folgejahr) |

Eigene Auswertung des Wortlauts von § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG, Stand Oktober 2026. „Nach Vorjahressteuer“ heißt: Grenzen aus der Tabelle oben.

Für eine im Januar 2027 gegründete GmbH bedeutet das bis zu 24 Voranmeldungen in den ersten beiden Jahren statt 8 bei vierteljährlicher Abgabe. Eine 2026 gegründete GmbH gibt 2027 zwölf statt vier ab. Maßgeblich ist die Aufnahme der Tätigkeit, nicht allein das Datum der Eintragung. Welches Jahr als Gründungsjahr zählt, ordnet die Kanzlei ein.

**Hinweis:** Für gekaufte Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel gilt die Monatspflicht ohnehin, auch in den Jahren 2021 bis 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 5 UStG). Die Aussetzung in Satz 6 bezieht sich nur auf Satz 4. Welche weiteren Schritte nach der Eintragung anstehen, erklärt der Artikel [Ablauf der GmbH-Gründung](https://www.fideus.de/wissen/gmbh-gruendung-ablauf).

## Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln, die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig ([§ 18 Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html)). Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag ([§ 108 Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html)). Mit Dauerfristverlängerung kommt ein Monat hinzu.

| Voranmeldungszeitraum | Abgabe und Zahlung | Mit Dauerfristverlängerung |
| --- | --- | --- |
| Dezember 2026 bzw. 4. Quartal 2026 | Mo., 11. Januar 2027 | Mi., 10. Februar 2027 |
| Januar 2027 | Mi., 10. Februar 2027 | Mi., 10. März 2027 |
| Februar 2027 | Mi., 10. März 2027 | Mo., 12. April 2027 |
| März 2027 bzw. 1. Quartal 2027 | Mo., 12. April 2027 | Mo., 10. Mai 2027 |
| April 2027 | Mo., 10. Mai 2027 | Do., 10. Juni 2027 |
| Mai 2027 | Do., 10. Juni 2027 | Mo., 12. Juli 2027 |
| Juni 2027 bzw. 2. Quartal 2027 | Mo., 12. Juli 2027 | Di., 10. August 2027 |
| Juli 2027 | Di., 10. August 2027 | Fr., 10. September 2027 |
| August 2027 | Fr., 10. September 2027 | Mo., 11. Oktober 2027 |
| September 2027 bzw. 3. Quartal 2027 | Mo., 11. Oktober 2027 | Mi., 10. November 2027 |
| Oktober 2027 | Mi., 10. November 2027 | Fr., 10. Dezember 2027 |
| November 2027 | Fr., 10. Dezember 2027 | Mo., 10. Januar 2028 |
| Dezember 2027 bzw. 4. Quartal 2027 | Mo., 10. Januar 2028 | Do., 10. Februar 2028 |

Eigene Berechnung nach § 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV und § 108 Abs. 3 AO, Stand Oktober 2026; bundesweite Feiertage berücksichtigt.

Für die Zahlung gibt es bei Überweisung eine Schonfrist von drei Tagen, bevor Säumniszuschläge entstehen ([§ 240 Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html)). Für die Übermittlung der Voranmeldung selbst gilt diese Schonfrist nicht. Übermittelt wird über [ELSTER](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/ustvaeru) oder eine Software mit ELSTER-Schnittstelle, nach dem amtlichen Vordruckmuster des [Bundesfinanzministeriums für 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2025-12-29-vordruckmuster-USt-voranmeldung-2026.html).

## Wie funktionieren Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung?

Die Dauerfristverlängerung verschiebt Abgabe und Zahlung jeder Voranmeldung um einen Monat ([§ 46 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__46.html)). Sie wird beim Finanzamt beantragt, bis zur Frist der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll. Wer monatlich anmeldet, leistet dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres ([§ 47 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__47.html)). Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt sie.

- **Antrag:** elektronisch, bei monatlicher Abgabe zusammen mit der Anmeldung und Zahlung der Sondervorauszahlung ([§ 48 Abs. 1 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__48.html)).
- **Folgejahre:** Die Verlängerung gilt weiter. Wer monatlich anmeldet, berechnet, meldet und zahlt die Sondervorauszahlung jedes Jahr bis zur Frist der ersten Voranmeldung neu, also bis zum 10. Februar (§ 48 Abs. 2 UStDV).
- **Anrechnung:** Die Sondervorauszahlung wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet, ein Rest erstattet oder verrechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV).
- **Neugründung:** Im ersten Jahr richtet sich die Sondervorauszahlung nach den voraussichtlichen Vorauszahlungen (§ 47 Abs. 3 UStDV).
- **Widerruf:** Erscheint der Steueranspruch gefährdet, lehnt das Finanzamt den Antrag ab oder widerruft die Verlängerung (§ 46 UStDV).

### Beispiel: Die Sondervorauszahlung über ein Jahr

Eine fiktive Agentur-GmbH meldet monatlich an und hat eine Dauerfristverlängerung. Ihre Vorauszahlungen für 2026 betragen zusammen 33.000 €. Die Tabelle zeigt, wann 2027 was fällig ist.

| Fällig am | Was | Betrag |
| --- | --- | --- |
| 10. Februar 2027 | Sondervorauszahlung 2027 (33.000 € ÷ 11), dazu die Voranmeldung für Dezember 2026 | 3.000 € plus Zahllast Dezember 2026 (nach Anrechnung der Sondervorauszahlung 2026) |
| 10. März 2027 bis 10. Januar 2028 | Voranmeldungen Januar bis November 2027 | jeweils die Zahllast des Monats |
| 10. Februar 2028 | Voranmeldung Dezember 2027: Zahllast 2.800 € abzüglich Sondervorauszahlung 3.000 € | 200 € Erstattung oder Verrechnung |
| 10. Februar 2028 | Sondervorauszahlung 2028 (ein Elftel der Vorauszahlungen 2027) | neu berechnet |

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. Zahlen fiktiv; Rechtsstand Oktober 2026.

Doppelt gezahlt wird also nicht. Die Sondervorauszahlung bindet aber rund ein Elftel der jährlichen Vorauszahlungen für ein Jahr, im Beispiel 3.000 €. Dafür bleibt für jede Voranmeldung ein Monat mehr Zeit, um Belege vollständig zu erfassen.

Über die Fideus-Plattform beantragt die Kanzlei die Dauerfristverlängerung in der Regel für alle Gesellschaften mit Voranmeldungen, in eigener Verantwortung. Bei monatlicher Abgabe meldet sie auch die Sondervorauszahlung an.

## Muss die GmbH auch ohne Umsatz eine Voranmeldung abgeben?

Ja. Die Pflicht hängt am Voranmeldungszeitraum, nicht am Umsatz. Wer Voranmeldungen abgeben muss, übermittelt sie auch für einen Monat oder ein Quartal ohne Umsatz, dann mit Nullwerten. Das betrifft vor allem neue GmbHs vor dem ersten Auftrag, die ab 2027 nach heutigem Stand monatlich anmelden.

Eine Voranmeldung ohne Umsatz ist oft nicht leer. Rechnungen etwa für Notar, Software und erste Anschaffungen enthalten Vorsteuer. Liegen ordnungsgemäße Rechnungen auf die Gesellschaft vor, ergibt sich ein Überschuss, den das Finanzamt erstattet. Von Voranmeldungen befreien kann das Finanzamt, wenn die Steuer des Vorjahres höchstens 2.000 € betrug (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG). Ohne Befreiung bleibt die Pflicht bestehen.

Über die Fideus-Plattform läuft eine GmbH oder UG mit wenig oder ohne Umsatz im Paket „Operatives Unternehmen“, eine Holding mit Voranmeldungen im Paket Holding Pro. Die Kanzlei übermittelt auch Voranmeldungen ohne Umsatz, in eigener Verantwortung.

Ob eine reine Holding ohne eigene Umsätze überhaupt Voranmeldungen abgibt, hängt davon ab, ob sie umsatzsteuerlich Unternehmerin ist. Das ordnet die Kanzlei ein; die Holding-Struktur erklärt der Artikel [Wie funktioniert eine Holding?](https://www.fideus.de/wissen/wie-funktioniert-eine-holding).

## Was passiert, wenn die Voranmeldung zu spät kommt oder fehlt?

Kommt die Voranmeldung zu spät, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Voranmeldungen liegt er im Ermessen und beträgt höchstens 25.000 € ([§ 152 Abs. 1, 8 und 10 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html)). Wird zu spät gezahlt, fallen Säumniszuschläge an. Fehlt die Voranmeldung ganz, kann das Finanzamt schätzen und Zwangsgeld androhen.

- **Verspätungszuschlag:** Das Finanzamt berücksichtigt Dauer und Häufigkeit der Verspätung sowie die Höhe der Steuer (§ 152 Abs. 8 AO). Der feste Satz für Jahreserklärungen gilt hier nicht.
- **Säumniszuschlag:** 1 % des auf 50 € abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat (§ 240 Abs. 1 AO).
- **Schätzung:** Ohne Voranmeldung kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen ([§ 162 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html)).
- **Zwangsgeld:** Das Finanzamt kann die Abgabe mit Zwangsgeld durchsetzen; das einzelne Zwangsgeld beträgt höchstens 25.000 € ([§ 329 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__329.html)).

Wer seit der Gründung keine Voranmeldungen abgegeben hat, holt sie für jeden offenen Zeitraum nach. Wie das im Einzelnen geschieht und welche Folgen drohen, prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist.

## Wer erstellt die Umsatzsteuervoranmeldung: Geschäftsführung oder Steuerkanzlei?

Die Geschäftsführung ist für die steuerlichen Pflichten der GmbH verantwortlich ([§ 34 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__34.html)). Geschäftsmäßig für andere erstellen und übermitteln dürfen die Voranmeldung nur zugelassene Steuerkanzleien und andere nach dem Steuerberatungsgesetz Befugte ([§ 3 StBerG](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html)). Nach dem Bundesfinanzhof gilt das auch, wenn eine Software die Voranmeldung automatisch erstellt (Urteil vom 7.6.2017, II R 22/15).

Jede Voranmeldung setzt eine laufende Buchhaltung mit allen Ausgangs- und Eingangsrechnungen des Zeitraums voraus. Vorsteuer darf nur abgezogen werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Ab 2027 sind es bei Neugründungen zwölf Termine im Jahr statt vier. Pflichten und Kosten der Buchhaltung erklärt der Artikel [Buchhaltung für eine GmbH](https://www.fideus.de/wissen/buchhaltung-gmbh).

Die Umsatzsteuer entsteht in der Regel mit Ablauf des Monats oder Quartals, in dem die Leistung ausgeführt wurde, nicht erst mit der Zahlung (Sollversteuerung, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Unter den Voraussetzungen des § 20 UStG kann das Finanzamt auf Antrag die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten erlauben. Wie Leistungen ausländischer Anbieter in die Voranmeldung kommen, erklärt der Artikel [Reverse-Charge-Verfahren](https://www.fideus.de/wissen/reverse-charge-verfahren).

## Wie läuft die Umsatzsteuervoranmeldung über die Fideus-Plattform?

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über die Fideus-Plattform erstellt, prüft und übermittelt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, die Umsatzsteuervoranmeldungen in eigener Verantwortung. Fideus strukturiert die Buchhaltungsdaten. Die mandatierte Kanzlei hat über 50 Mitarbeitende, darunter mehr als sieben Steuerberaterinnen und Steuerberater.

1. **Bankdaten:** Das verknüpfte Geschäftskonto liefert die Transaktionen automatisch.
2. **Belege:** Hochladen oder per E-Mail weiterleiten; eine eigene E-Mail-Adresse von Fideus lässt sich bei Software-Abos als Rechnungsadresse hinterlegen.
3. **Zuordnung:** Die Plattform ordnet Beleg und Zahlung mit eigener KI-Technologie zu und schlägt ein Buchungskonto vor.
4. **Kanzlei:** Sie prüft den Vorschlag, kontiert, bucht und erstellt daraus die Voranmeldung, jeweils in eigener Verantwortung.

Die Plattform unterstützt mit Fristen-Tracking und Erinnerungen; die Fristen überwacht die Kanzlei nach ihrem Mandat. Bei Neugründungen ist ein Angebot jederzeit möglich, auch vor dem Notartermin. Das Mandat beginnt nach der Eintragung ins Handelsregister. Zugang zur Plattform gibt es schon vor der ersten Zahlung.

Bezahlt wird, sobald die Arbeit beginnt. Jahresabschluss und Erklärungen beginnen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres, Umsatzsteuervoranmeldungen schon im selben Jahr. Wer schon im Herbst 2026 zahlt, die Voranmeldungen aber erst ab dem ersten Quartal 2027 braucht, zahlt also nicht für das laufende Quartal.

Bei einem Wechsel zum 1. Januar kann die neue Kanzlei über Fideus auch die Voranmeldung für Dezember bzw. das vierte Quartal übernehmen, in eigener Verantwortung. Der Preis dafür steht gesondert im Angebot. Den Ablauf eines Wechsels beschreibt der Artikel [Steuerberater wechseln](https://www.fideus.de/wissen/steuerberater-wechseln).

Das Paket „Operatives Unternehmen“ enthält neben der Plattform die Leistungen der Kanzlei: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, E-Bilanz und Offenlegung. Es beginnt bei 2.000 € pro Jahr netto. Für eine fiktive Agentur-GmbH mit 180.000 € Umsatz, quartalsweiser Voranmeldung, 100.000 € Bilanzsumme und rund 500 Banktransaktionen sind es ab 3.500 € pro Jahr netto. Das ist der Gesamtpreis für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab.

Ein Aufpreis für monatliche Voranmeldungen, etwa bei Neugründungen ab 2027, steht wie alle Kosten im Angebot. Für Holdings mit Umsatzsteuer enthält Holding Pro die Voranmeldungen, ab 1.450 € pro Jahr netto. Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce.

### Welche Fehler fallen im Onboarding auf?

Im Onboarding auf der Fideus-Plattform fallen rund um die Umsatzsteuer vier Fehler wiederholt auf. Alle vier wirken sich auf die Voranmeldung aus.

- **Seit der Gründung keine Voranmeldung:** Manche Gesellschaften haben seit der Gründung keine Voranmeldung abgegeben; teils lag schon eine Schätzung oder Zwangsgeldandrohung des Finanzamts vor. Wie die offenen Zeiträume nachgeholt werden, prüft die Kanzlei; alle Kosten stehen im Angebot.
- **Umsatzsteuer als verfügbares Geld:** Die Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen liegt bis zur Voranmeldung auf dem Geschäftskonto, gehört aber dem Finanzamt. Wer sie verplant, dem fehlt sie am 10.
- **Belege unvollständig:** Rechnungen liegen in Postfach und Papierablage verstreut, die Vorsteuer daraus fehlt in der Voranmeldung. Über die Plattform kommen Belege per Upload oder E-Mail zur passenden Zahlung, die Kanzlei bucht.
- **Erste Rechnungen ohne Steuernummer:** Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ging spät an das Finanzamt, die ersten Rechnungen trotzdem hinaus. Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. fehlt eine Pflichtangabe nach [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html).

Wie der Ablauf für Agenturen aussieht, zeigt die Seite [Fideus für Agenturen](https://www.fideus.de/branchen/agenturen). Welche Steuern eine GmbH insgesamt zahlt, erklärt der Artikel [Steuern einer GmbH](https://www.fideus.de/wissen/gmbh-steuern).

## Fazit

Ab 2027 kehrt nach heutigem Stand die Monatspflicht für Neugründungen zurück, auch für das zweite Jahr einer 2026 gegründeten GmbH. Wer 2026 oder 2027 gründet, gibt 2027 für jeden Monat eine Voranmeldung ab.

- **Rhythmus:** Quartal bis 9.000 € Vorjahressteuer, darüber Monat; Gründungs- und Folgejahr ab 2027 monatlich.
- **Dauerfrist:** ein Monat mehr Zeit, bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel.
- **Ohne Umsatz:** Die Voranmeldung ist trotzdem fällig, oft mit Vorsteuer aus ersten Ausgaben.

Wie eine neue GmbH über die Fideus-Plattform ab der Gründung betreut wird, zeigt die Seite [Fideus für Neugründungen](https://www.fideus.de/neugruendung).

## Quellen

- [§ 18 UStG – Besteuerungsverfahren (Abs. 1, 2, 2a, 3)](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html)
- [§§ 46–48 UStDV – Fristverlängerung und Sondervorauszahlung](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__46.html)
- [§ 108 AO – Fristen und Termine](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html)
- [§ 152 AO – Verspätungszuschlag](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html)
- [§ 168 AO – Wirkung einer Steueranmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__168.html)
- [§ 240 AO – Säumniszuschläge](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html)
- [§ 329 AO – Zwangsgeld](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__329.html)
- [§ 3 StBerG – Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html)
- [Bundesfinanzministerium – Vordruckmuster der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2025-12-29-vordruckmuster-USt-voranmeldung-2026.html)
- [ELSTER – Umsatzsteuer-Voranmeldung](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/ustvaeru)

## Häufige Fragen

### Richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der Bilanzsumme?

Nein. Maßgeblich ist die Umsatzsteuer, die die GmbH für das Vorjahr nach Abzug der Vorsteuer zu zahlen hatte (§ 18 Abs. 2 UStG). Über 9.000 € meldet sie monatlich an, sonst vierteljährlich. Bilanzsumme, Umsatzhöhe oder Zahl der Mitarbeitenden sind nicht maßgeblich. Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im Folgejahr gilt ab 2027 nach heutigem Stand ohnehin der Monat.

### Zahlt man mit der Sondervorauszahlung doppelt?

Nein. Die Sondervorauszahlung ist ein Vorschuss von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV). Das Finanzamt rechnet sie bei der letzten Voranmeldung des Jahres an, in der Regel der für Dezember (§ 48 Abs. 4 UStDV). Der Eindruck einer doppelten Zahlung entsteht im Februar: Dann sind die Voranmeldung für Dezember und die neue Sondervorauszahlung am selben Tag fällig.

### Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung?

Die Voranmeldung meldet die Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal und gilt als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO). Die Umsatzsteuererklärung fasst nach Ablauf des Kalenderjahres alle Umsätze und Vorsteuern zusammen (§ 18 Abs. 3 UStG). Weicht sie von der Summe der Voranmeldungen ab, folgt eine Nachzahlung oder Erstattung.

### Wie berechnet man die Zahllast der Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Zahllast ist die Umsatzsteuer auf die Umsätze des Zeitraums abzüglich der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Beispiel (fiktiv): Eine Agentur-GmbH berechnet im Quartal 45.000 € netto mit 19 % Umsatzsteuer, also 8.550 €. Aus Eingangsrechnungen zieht sie 1.200 € Vorsteuer ab. Die Zahllast beträgt 7.350 €. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich ein Überschuss, den das Finanzamt erstattet.

### Wer gibt die Voranmeldung beim Wechsel der Steuerkanzlei ab?

Für jeden Voranmeldungszeitraum übermittelt genau eine Stelle die Voranmeldung: die bisherige oder die neue Kanzlei. Beim Wechsel im laufenden Jahr wird deshalb festgelegt, ab welchem Monat oder Quartal die neue Kanzlei übernimmt. So wird kein Zeitraum doppelt oder gar nicht gemeldet. Den Ablauf eines Wechsels beschreibt der Artikel Steuerberater wechseln.

**Hinweis:** Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Die Plattform wird von der Fideus GmbH betrieben. Vorbehaltsaufgaben werden ausschließlich von Steuerkanzleien in eigener Verantwortung erbracht. Rechtliche Leistungen wie Gründung oder Vertragsgestaltung erbringen spezialisierte Partner. Stand: 10/2026; Angaben zu Steuersätzen, Freibeträgen und Fristen beziehen sich auf das genannte Jahr.

Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell geprüft von der Fideus Redaktion.

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