Denn eine Holding kann dabei helfen, Steuern zu sparen, Vermögen aufzubauen und rechtliche Risiken zu reduzieren, vorausgesetzt, sie ist richtig aufgesetzt und wird sinnvoll genutzt.
Immer mehr Gründerinnen, Gründer und Unternehmen denken darüber nach, eine Holdingstruktur aufzubauen. Was für große Konzerne längst zum Standard gehört, wird zunehmend auch im Mittelstand und in der Start-up-Szene interessant.
Das Wort Holding kommt vom englischen to hold – also „halten“. Und genau das beschreibt den Kern dieser Struktur: Eine übergeordnete Muttergesellschaft hält Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften.
Wichtig: Eine Holding basiert immer auf Kapitalgesellschaften, also etwa einer GmbH, UG oder Limited.

1. Steuerliche Vorteile: Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft fließen, bleiben zu 95 % steuerfrei. Auch Erlöse aus Anteilsverkäufen profitieren von dieser Regelung – ein wesentlicher Anreiz für Unternehmerinnen und Unternehmer.
2. Strategischer Vermögensaufbau: Da Gewinne steuerbegünstigt weitergegeben werden, kann Kapital langfristig innerhalb der Holding aufgebaut und für Investitionen – etwa in Immobilien oder neue Beteiligungen – genutzt werden.
3. Besserer Haftungsschutz: Die Holding schützt das übergeordnete Vermögen. Sollte eine Tochtergesellschaft in Schwierigkeiten geraten, ist die Muttergesellschaft in der Regel nicht haftbar.
Mehr Aufwand in der Buchhaltung: Mit der Gründung einer Holding entsteht eine Konzernstruktur – und damit mehrere Bilanzen, Abstimmungen und höhere Beratungskosten.
Höhere Einstiegskosten: Zwei oder mehr Gesellschaften zu gründen, bedeutet einen finanziellen Aufwand im fünfstelligen Bereich.
Zeitverzögerungen bei der Anmeldung: Wer die Unterlagen zur Organschaft nicht korrekt beim Finanzamt einreicht, riskiert längere Wartezeiten, bevor die Holding operativ starten kann.
Kosten bei der Auflösung: Sollte das Geschäftsmodell scheitern, müssen mehrere Gesellschaften liquidiert werden – das ist teuer und aufwendig.
Erträge aus dem Verkauf oder der Ausschüttung von Beteiligungen werden bei der Holding fast vollständig steuerfrei behandelt.
Lediglich 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Voraussetzung: Die Muttergesellschaft hält mindestens 15 % der Anteile an der jeweiligen Tochter. Bei geringeren Beteiligungen entfällt die Gewerbesteuerbefreiung.
Hinweis: Wer eine bestehende Firma nachträglich in eine Holding einbringt, sollte die siebenjährige Sperrfrist kennen – innerhalb dieser Zeit kann ein Verkauf steuerliche Konsequenzen haben.
Eine Holding ist kein kurzfristiger Steuerspartrick, sondern eine strategische Unternehmensstruktur, die langfristig Stabilität, steuerliche Vorteile und Flexibilität schafft.
Allerdings ist der Aufwand zu Beginn nicht zu unterschätzen. Wer die Gründung professionell vorbereitet und sich frühzeitig beraten lässt, kann mit einer Holdingstruktur gezielt Vermögen aufbauen – und die eigene Unternehmensgruppe effizieConclusion