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Gründung & Struktur

Wie gründe ich eine Holding?

Holdingstrukturen gewinnen zunehmend an Bedeutung – nicht nur für Konzerne, sondern auch für Start-ups und den Mittelstand, die ihr Wachstum strategisch und steuerlich sinnvoll organisieren wollen.

Kai Klapal5 Min. LesezeitAktualisiert am

Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026 – Gründungskosten nach GNotKG und HRegGebV nachgerechnet, Voraussetzungen der Organschaft ergänzt.

Die Gründung einer Holding ist ein Schritt für Unternehmer, die Steuern optimieren, Risiken begrenzen oder strategisch wachsen wollen. Anders als eine einzelne GmbH ist eine Holding keine eigene Rechtsform, sondern eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft Beteiligungen an mindestens einer Tochtergesellschaft hält.

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist im Kern eine Muttergesellschaft, die eine oder mehrere Tochtergesellschaften kontrolliert. Sie „hält" Anteile (englisch to hold) und entscheidet über strategische Richtungen der Tochterfirmen. Welche Varianten es gibt, zeigt der Überblick zur Funktionsweise einer Holding.

Eine gesetzliche Mindestbeteiligung für eine Holding gibt es nicht. Steuerlich zählen zwei Schwellen: Bei der Körperschaftsteuer bleiben Dividenden der Tochter zu 95 % steuerfrei, wenn die Holding zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % der Anteile hält (§ 8b Abs. 4 KStG). Bei der Gewerbesteuer braucht es mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG). Eine Stimmrechtsmehrheit ist erst für eine Organschaft nötig.

Warum eine Holding gründen? Die wichtigsten Vorteile

Steuerliche Vorteile nutzen

Gewinne aus Tochtergesellschaften werden zu 95 % steuerfrei an die Holding ausgeschüttet, vorausgesetzt, die Mindestbeteiligungen oben sind erfüllt. Die effektive Steuerlast liegt damit bei rund 1,5 %. Der Vorteil ist ein Aufschub: Fließt das Geld später von der Holding an dich, fällt die Abgeltungsteuer an.

Haftung begrenzen

Kommt eine operative Tochtergesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, muss die Holding nicht automatisch dafür haften – dein Risiko wird strukturell begrenzt.

Besseres Vermögensmanagement

Du kannst Betriebs- und Vermögenswerte trennen – zum Beispiel Immobilien, Maschinen oder Finanzanlagen – und so deine Vermögensverwaltung planvoller aufbauen.

Strategischer Gewinn- und Verlustausgleich

Mit einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Holding und ihren Tochtergesellschaften lassen sich Gewinne und Verluste verrechnen. Voraussetzung ist eine Organschaft: Die Holding hält vom Beginn des Wirtschaftsjahres an die Mehrheit der Stimmrechte, und der Vertrag läuft mindestens fünf Jahre (§ 14 Abs. 1 KStG). Ob sich das lohnt, prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist.

Schritt-für-Schritt: So gründest du deine Holding

  1. Planung & Konzept: Definiere klar, welche Gesellschaften Teil der Holding werden sollen, welche Ziele du verfolgst (Steueroptimierung, Vermögensverwaltung, Wachstum) und welche Rechtsform passt (GmbH, UG, AG).
  2. Rechtsform wählen: Die Holding wird häufig als GmbH oder UG gegründet, je nachdem wie viel Kapital du einsetzen willst oder wie du die Haftungsstruktur gestalten möchtest. Was dabei für Holdings gilt, erklärt der Artikel Holding-UG oder Holding-GmbH.
  3. Notar & Gesellschaftsvertrag: Die Gründung erfordert eine notarielle Beurkundung. Hier legst du Gesellschafter, Kapital, Zwecke und Beteiligungsverhältnisse fest.
  4. Handelsregister-Eintragung: Die Holding wird beim Handelsregister angemeldet und ist danach eine juristische Person. Als juristische Person muss sie ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister melden.
  5. Tochtergesellschaft(en) einführen: Die Holding kann nun Tochtergesellschaften gründen oder Anteile übernehmen.
  6. Steuer & Verwaltung aufsetzen: Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Buchhaltung müssen für jede Gesellschaft vorbereitet werden.

Kosten und Zeitaufwand

Die Gründung einer Holding dauert meist einige Wochen, abhängig von Notarterminen, Kontoeröffnungen und Verwaltungsfristen.

  • Notar und Handelsregister: rund 375 € für eine UG mit Musterprotokoll, rund 500 € bis 935 € für eine GmbH (Modellrechnung nach GNotKG und HRegGebV, inkl. Umsatzsteuer auf die Notargebühren, Stand 2026)
  • Stammkapital: keine Gebühr, es bleibt Vermögen der Holding; bei der GmbH sind vor der Anmeldung mindestens 12.500 € einzuzahlen
  • Beratung: durch Rechtsanwalt oder Steuerkanzlei, je nach Auftrag

Die einzelnen Posten erklärt der Artikel Kosten einer Holding-Gründung. Langfristig kommen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen hinzu.

Digitale Verwaltung deiner Holding

Gerade bei komplexen Strukturen wie einer Holding lohnt sich ein digitaler Ansatz für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Plattformen, die Belege strukturieren, Fristen überwachen und die Abläufe mit der Steuerkanzlei digital koordinieren, können die laufende Verwaltung vereinfachen.

Über die Fideus-Plattform übernimmt eine zugelassene Steuerkanzlei neu gegründete Holdings ab der Gründung, inklusive Eröffnungsbilanz, in eigener Verantwortung. Für ein kurzes erstes Geschäftsjahr gilt der reguläre Paketpreis: ab 600 € pro Jahr netto im Paket Holding Lite. Das ist der Gesamtpreis für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab.

Eine Beobachtung aus dem Onboarding neu gegründeter Holdings: Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister fehlt. Sie ist Pflicht für jede neue GmbH und UG, auch für die Holding.

Fazit

Die Gründung einer Holding ist mehr als ein Formalakt – sie ist eine strategische Entscheidung mit unmittelbaren Vorteilen für Steuerlast, Haftungsstruktur und Vermögensplanung.

Wenn du diesen Prozess strukturiert angehst – von der Planung über die notarielle Gründung bis zur laufenden Verwaltung – legst du den Grundstein für eine starke und steuerlich optimierte Unternehmensarchitektur. Die Pakete für Holdings beschreibt die Seite Fideus für Holdings.

Häufige Fragen

Wie gründe ich eine Holding?

Die Gründung einer Holding umfasst Planung und Konzept, Wahl der Rechtsform (GmbH oder UG), notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Handelsregistereintragung und anschließend die Einführung von Tochtergesellschaften. Damit Dividenden der Tochter zu 95 % steuerfrei bleiben, braucht die Holding zu Beginn des Jahres mindestens 10 % der Anteile für die Körperschaftsteuer und mindestens 15 % für die Gewerbesteuer.

Was kostet eine Holding-Gründung?

Notar und Handelsregister kosten für eine Holding-UG mit Musterprotokoll und 1.000 € Stammkapital rund 375 €, für eine Holding-GmbH rund 500 € mit Musterprotokoll und rund 935 € mit eigener Satzung. Die Beträge enthalten 19 % Umsatzsteuer auf die Notargebühren. Modellrechnung nach GNotKG und HRegGebV für eine Gesellschafterin, Stand 2026. Das Stammkapital ist keine Gebühr, es bleibt Vermögen der Holding. Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerkanzlei kommt je nach Auftrag hinzu, ebenso laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Holding?

Die Holding wird häufig als GmbH oder UG gegründet. Die Wahl hängt davon ab, wie viel Kapital eingesetzt werden soll und wie die Haftungsstruktur gestaltet werden soll. Auch eine AG ist möglich.

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