Das Transparenzregister ist ein zentrales digitales Register, das in Deutschland für nahezu alle juristischen Personen, einschließlich GmbHs und Holdings, gilt. Es dient dazu, die natürlichen Personen offenzulegen, die letztlich die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, bezeichnet als die sogenannten “wirtschaftlich Berechtigten”. Dieses Register ist seit der Umsetzung des Geldwäschegesetzes Pflicht und spielt eine wichtige Rolle bei der Unternehmens‑Compliance in Deutschland.
Das Transparenzregister ist nicht einfach ein weiteres Verzeichnis. Es wurde eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzdelikten entgegenzuwirken. Durch die Offenlegung von Eigentums‑ und Kontrollstrukturen soll verhindert werden, dass Personen ihre Identität hinter komplexen Gesellschaftskonstruktionen verbergen.
Das Register ist ein Vollregister: Mit dem Gesetz, das im August 2021 in Kraft trat, müssen alle Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten auch dann eingetragen werden, wenn sie bereits in anderen Registern wie dem Handelsregister stehen.

Grundsätzlich gilt: Alle juristischen Personen des Privatrechts wie GmbHs, AGs und UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Ebenfalls eintragungspflichtig sind eingetragene Personengesellschaften sowie bestimmte Trusts, Stiftungen und vergleichbare Strukturen mit eigennützigem Zweck.
Jede Holding‑GmbH, egal ob neu gegründet oder bereits länger aktiv, muss entsprechend ihre Eigentümerstruktur im Transparenzregister hinterlegen, sobald natürliche Personen die Kontrolle über Kapital oder Stimmrechte haben.
Ein wirtschaftlich Berechtigter ist laut Geldwäschegesetz (§ 3 GwG) jede natürliche Person, die entweder:
Selbst bei mittelbaren Beteiligungen über eine andere Gesellschaft müssen die tatsächlichen natürlichen Eigentümer identifiziert werden. Dabei wird geprüft, wer letztlich auf Ebene der gesamten Struktur die Kontrolle besitzt.
Die Eintragung ins Transparenzregister erfolgt online über das offizielle Portal. Dabei müssen folgende Schritte beachtet werden:
In Einzelfällen können Ausnahmen gelten: Wenn die notwendigen Angaben bereits vollständig und korrekt in anderen öffentlichen Registern verfügbar sind, kann eine separate Meldung entfallen. Diese Situationen sind jedoch selten und bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
Dabei ist zu beachten, dass Fehler oder unterlassene Meldungen nicht ohne Folgen bleiben: Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Bußgeldern führen.
Gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei TechTax Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir Holding Unternehmen nicht nur beim digitalen Jahresabschluss, und bei der steuerlichen Verwaltung, sondern auch bei Compliance-Themen wie dem Transparenzregister zusammen mit unserem Partner Beglaubigt.de
Interessiert? Vereinbare jetzt ein kostenloses Erstgespräch und finde heraus, wie eine Gründung samt Gesellschafterverträge und Eintragung ins Transparenzregister zusammen mit der steuerlichen Verwaltung deiner neugegründeten Holding mit Fideus einwandfrei funktionieren kann.