Recht und Steuern

Transparenzregister

12 Jan 2025
7 min Lesezeit

Was sollten Holdings zum Transparenzregister wissen?

Das Transparenzregister ist ein zentrales digitales Register, das in Deutschland für nahezu alle juristischen Personen, einschließlich GmbHs und Holdings, gilt. Es dient dazu, die natürlichen Personen offenzulegen, die letztlich die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, bezeichnet als die sogenannten “wirtschaftlich Berechtigten”. Dieses Register ist seit der Umsetzung des Geldwäschegesetzes Pflicht und spielt eine wichtige Rolle bei der Unternehmens‑Compliance in Deutschland.

Warum gibt es das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist nicht einfach ein weiteres Verzeichnis. Es wurde eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzdelikten entgegenzuwirken. Durch die Offenlegung von Eigentums‑ und Kontrollstrukturen soll verhindert werden, dass Personen ihre Identität hinter komplexen Gesellschaftskonstruktionen verbergen.

Das Register ist ein Vollregister: Mit dem Gesetz, das im August 2021 in Kraft trat, müssen alle Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten auch dann eingetragen werden, wenn sie bereits in anderen Registern wie dem Handelsregister stehen.

Man working at desk

Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?

Grundsätzlich gilt: Alle juristischen Personen des Privatrechts wie GmbHs, AGs und UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Ebenfalls eintragungspflichtig sind eingetragene Personengesellschaften sowie bestimmte Trusts, Stiftungen und vergleichbare Strukturen mit eigennützigem Zweck.

Jede Holding‑GmbH, egal ob neu gegründet oder bereits länger aktiv, muss entsprechend ihre Eigentümerstruktur im Transparenzregister hinterlegen, sobald natürliche Personen die Kontrolle über Kapital oder Stimmrechte haben.

Was bedeutet „wirtschaftlich Berechtigte“?

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist laut Geldwäschegesetz (§ 3 GwG) jede natürliche Person, die entweder:

  • mehr als 25 % des Kapitals einer Gesellschaft hält,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert,
  • oder auf andere Weise maßgeblich Einfluss auf Entscheidungen nimmt (z. B. durch Vetorechte oder besondere Vereinbarungen).

Selbst bei mittelbaren Beteiligungen über eine andere Gesellschaft müssen die tatsächlichen natürlichen Eigentümer identifiziert werden. Dabei wird geprüft, wer letztlich auf Ebene der gesamten Struktur die Kontrolle besitzt.

Wie erfolgt die Eintragung ins Transparenzregister?

Die Eintragung ins Transparenzregister erfolgt online über das offizielle Portal. Dabei müssen folgende Schritte beachtet werden:

  1. Ermittlung aller wirtschaftlich Berechtigten, inkl. direkter und indirekter Beteiligungsverhältnisse.
  2. Bereitstellung relevanter Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnort und Anteilshöhe.
  3. Abgabe der Meldung über das Transparenzregister‑Portal.
  4. Aktualisierung bei Änderungen. Sobald sich Struktur oder Beteiligungsverhältnisse ändern, muss dies zeitnah gemeldet werden.

Was sind die Ausnahmen und Besonderheiten bei der Eintragung ins Transparenzregister

In Einzelfällen können Ausnahmen gelten: Wenn die notwendigen Angaben bereits vollständig und korrekt in anderen öffentlichen Registern verfügbar sind, kann eine separate Meldung entfallen. Diese Situationen sind jedoch selten und bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

Dabei ist zu beachten, dass Fehler oder unterlassene Meldungen nicht ohne Folgen bleiben: Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Bußgeldern führen.

Wie kann dich Fideus bei der Eintragung ins Transparenzregister unterstützen?

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