Wenn du ein Unternehmen in Deutschland gründen möchtest, stehst du schnell vor einer wichtigen Entscheidung: UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH?
Beide Rechtsformen gehören zur Familie der Kapitalgesellschaften und bieten Gesellschaftern einen wichtigen Vorteil: Die Haftung beschränkt sich in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen. Doch hinter dieser Gemeinsamkeit verbergen sich entscheidende Unterschiede, die gerade für GründerInnen und UnternehmerInnen essentiell sind.
Mindeststammkapital
UG (haftungsbeschränkt): ab 1 € möglich
GmbH: 25.000 € vorgeschrieben
Einzahlung bei Gründung
UG: in voller Höhe
GmbH: mindestens 12.500 € bei Anmeldung
Rücklagenpflicht
UG: 25 % des Jahresgewinns bis 25.000 € erreicht sind
GmbH: keine gesetzliche Pflicht
Gründungskosten
UG: geringer (ca. 400 €+)
GmbH: höher (ca. 2.000 €+)
Bonität & Reputation
UG: oft niedriger bei Banken und Geschäftspartnern
GmbH: höhere Kreditwürdigkeit
Firmenname
UG: Muss „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen
GmbH: Muss „GmbH“ tragen
Sach-Einlagen
UG: nur Bareinlagen möglich
GmbH: auch Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Immobilien) zulässig
Umwandlung
UG: Umwandlung in eine GmbH möglich
GmbH: keine Umwandlung vorgesehen

Die Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt), wurde für GründerInnen mit wenig Startkapital geschaffen. Im Gegensatz zur klassischen GmbH kann sie theoretisch bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, daher auch der umgangssprachliche Begriff „Mini-GmbH“ oder 1-Euro-GmbH.
Aber Achtung: Die niedrigen Kapitalkosten gehen mit einer Rücklagepflicht einher.
Du musst mindestens 25 % deines Jahresgewinns einbehalten und in die Gesellschaftsreserven fließen lassen, bis das Kapital von 25.000 € erreicht ist (und damit der Status einer „vollen“ GmbH).
Die GmbH ist seit Jahrzehnten die Standard-Rechtsform für mittelständische Unternehmen und dies mit gutem Grund: Sie verlangt ein Mindeststammkapital von 25.000 €, wovon bei der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Diese solide Kapitalbasis wirkt sich positiv auf Reputation, Bonität und Verhandlungsposition gegenüber Banken, Lieferanten und Geschäftspartnern aus.
Was sind die Vorteile einer GmbH?
Du kannst deine UG später in eine GmbH umwandeln, sobald das Stammkapital durch Gewinne und Reservebildung ausreichend ist.
So startest du günstig und behältst die Option auf ein klassisches GmbH-Profil, sobald dein Unternehmen wächst.
UG und GmbH teilen viele Grundlagen, aber sie sprechen unterschiedliche Bedarfslagen an:
Beide Formen haben ihre Berechtigung und oft entscheidet dein Geschäftsmodell, Kapital und deine strategische Ausrichtung darüber, welche Rechtsform langfristig am besten zu dir passt.
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