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Gründung & Struktur

Rumpfgeschäftsjahr: Was im ersten Geschäftsjahr der GmbH gilt

Was ein Rumpfgeschäftsjahr ist, wann das erste Geschäftsjahr einer GmbH oder UG beginnt, welche Pflichten und Fristen für das kurze erste Jahr gelten und was es kostet.

Fideus Redaktion14 Min. Lesezeit

Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein Geschäftsjahr, das kürzer als zwölf Monate ist. Bei einer GmbH oder UG entsteht es meist im Gründungsjahr: Wer im Oktober gründet und nach dem Kalenderjahr bilanziert, hat ein erstes Geschäftsjahr bis 31. Dezember. Für dieses kurze Jahr gelten dieselben Pflichten wie für ein volles: Jahresabschluss, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung, mit denselben Fristen. Länger als zwölf Monate darf ein Geschäftsjahr nicht dauern (§ 240 Abs. 2 HGB).

Was ist ein Rumpfgeschäftsjahr?

Ein Rumpfgeschäftsjahr ist jedes Geschäftsjahr unter zwölf Monaten. Bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beginnt das erste Geschäftsjahr meist mitten im Jahr, endet aber am gewählten Stichtag. Weitere Anlässe sind die Umstellung des Geschäftsjahres und die Auflösung. Die Obergrenze steht im Handelsgesetzbuch:

„Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten."
– § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB

Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, endet das erste Geschäftsjahr am 31. Dezember des Gründungsjahres, egal wann es begonnen hat. Die Tabelle zeigt drei fiktive Beispiele für 2026.

Länge des ersten Geschäftsjahres bei Gründung im Jahr 2026 und Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, fiktive Beispiele
Beginn des ersten GeschäftsjahresErstes GeschäftsjahrLängeZweites Geschäftsjahr
1. April 202601.04.–31.12.20269 Monate01.01.–31.12.2027
1. Oktober 202601.10.–31.12.20263 Monate01.01.–31.12.2027
1. Dezember 202601.12.–31.12.20261 Monat01.01.–31.12.2027

Fiktive Beispiele, Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr. Wann das erste Geschäftsjahr im Einzelfall beginnt, ordnet die Steuerkanzlei ein.

Rumpfgeschäftsjahr oder Rumpfwirtschaftsjahr?

Beide Begriffe meinen denselben Zeitraum aus zwei Blickwinkeln. Das Geschäftsjahr stammt aus dem Handelsrecht und bestimmt den Stichtag des Jahresabschlusses. Das Wirtschaftsjahr stammt aus dem Steuerrecht. Bei einer eingetragenen GmbH ist es der Zeitraum ihrer regelmäßigen Abschlüsse (§ 4a Abs. 1 EStG, § 7 Abs. 4 KStG). Ein kurzes Geschäftsjahr ist deshalb zugleich ein Rumpfwirtschaftsjahr.

Wann beginnt das erste Geschäftsjahr einer GmbH: Beurkundung oder Eintragung?

Das erste Geschäftsjahr kann schon vor der Eintragung ins Handelsregister beginnen. Ab dem Notartermin besteht die GmbH in Gründung, die Vorgesellschaft. Steuerlich wird sie schon als Kapitalgesellschaft behandelt, wenn sie später eingetragen wird (BFH, Urteil vom 18.03.2010, IV R 88/06, mit Verweis auf das Urteil vom 14.10.1992, I R 17/92). Wann das erste Geschäftsjahr genau beginnt, ordnet die Kanzlei ein.

Zwischen Idee und fertiger GmbH liegen vier Abschnitte:

  1. Vor dem Notartermin: Die GmbH gibt es noch nicht. Was die Gründer vorher vereinbaren, gehört nicht ohne Weiteres zur späteren Gesellschaft.
  2. Notartermin: Mit der Beurkundung entsteht die GmbH in Gründung. Sie kann ein Konto eröffnen und das Stammkapital entgegennehmen.
  3. Eintragung: Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als solche (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
  4. Abschlussstichtag: Bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr endet das erste Geschäftsjahr am 31. Dezember, auch wenn es erst wenige Wochen alt ist.

Wie lange die einzelnen Schritte dauern, zeigt der Artikel Ablauf der GmbH-Gründung.

Notartermin im Dezember, Eintragung im Januar: Was gilt?

Ein Irrtum lautet: Ohne Eintragung im Gründungsjahr gibt es für dieses Jahr keine Pflichten. Das stimmt nicht unbedingt. Die GmbH in Gründung hat im Dezember oft schon Geschäftsvorfälle, etwa die Einzahlung des Stammkapitals oder Gründungskosten. Dann kann für die wenigen Wochen ein eigener Abschluss mit Erklärungen nötig sein. Ob das erste Geschäftsjahr im alten oder im neuen Jahr beginnt, ordnet die Kanzlei ein.

Brauche ich bei Gründung im vierten Quartal einen vollen Jahresabschluss?

Ja. Eine GmbH oder UG stellt für den Schluss jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss auf (§ 242 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG). Eine Ausnahme für kurze Geschäftsjahre sieht § 242 HGB nicht vor. Wer im Oktober, November oder Dezember gründet, erledigt für das Rumpfgeschäftsjahr dieselben Pflichten wie für ein volles Jahr:

  • Eröffnungsbilanz: zu Beginn des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 HGB). Was hineingehört, zeigt der Artikel Eröffnungsbilanz.
  • Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, je nach Größenklasse, Anhang zum 31. Dezember.
  • E-Bilanz: elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt (§ 5b EStG).
  • Steuererklärungen: Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für das Gründungsjahr, als umsatzsteuerliche Unternehmerin auch die Umsatzsteuererklärung für den kürzeren Besteuerungszeitraum (§ 18 Abs. 3 UStG).
  • Feststellung: Beschluss der Gesellschafter über Jahresabschluss und Ergebnisverwendung (§ 46 Nr. 1 GmbHG).
  • Offenlegung: Übermittlung an das Unternehmensregister (§ 325 HGB).

Die Größenklasse richtet sich bei einer Neugründung schon nach dem ersten Abschlussstichtag, nicht nach zwei aufeinanderfolgenden (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB). Maßgeblich sind die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Stichtag (§ 267 Abs. 1 HGB); im kurzen ersten Jahr fallen darunter in der Regel nur die Umsatzerlöse seit der Gründung. Die Einordnung übernimmt die Kanzlei. Den Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung erklärt der Artikel Steuererklärung und Jahresabschluss.

Welche Fristen gelten für das Rumpfgeschäftsjahr 2026?

Für ein Rumpfgeschäftsjahr gelten dieselben Fristen wie für ein volles Geschäftsjahr, gerechnet ab dem Abschlussstichtag. Endet das erste Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026, wird bis 31. Dezember 2027 offengelegt. Die Steuererklärungen sind ohne Kanzlei am 2. August 2027 fällig, mit Kanzlei am 29. Februar 2028, egal ob die Gründung im April oder im Dezember war.

Fristen für eine kleine GmbH oder UG mit Rumpfgeschäftsjahr bis 31. Dezember 2026
PflichtRumpfgeschäftsjahr bis 31.12.2026Grundlage
Aufstellen, Grundregel31.03.2027§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Aufstellen, kleine GmbH/UG (spätestens, bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang)30.06.2027§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
Feststellen, kleine GmbH/UG30.11.2027§ 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegen im Unternehmensregister31.12.2027§ 325 Abs. 1a HGB
Steuererklärungen ohne Steuerkanzlei02.08.2027§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO
Steuererklärungen mit Steuerkanzlei29.02.2028§ 149 Abs. 3, § 108 Abs. 3 AO

Stand Oktober 2026. Der 31. Juli 2027 ist ein Samstag, deshalb endet die Frist ohne Kanzlei am Montag, 2. August 2027. Das Finanzamt kann Erklärungen früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO).

Alle Fristen mit Rechenweg und den Werten für 2025 zeigt der Artikel Jahresabschluss GmbH: Fristen. Was bei einer versäumten Offenlegung droht, erklärt der Artikel Offenlegung des Jahresabschlusses.

Was ändert sich steuerlich im kurzen ersten Jahr?

Steuerlich zählt im ersten Jahr nur der Zeitraum, in dem die Gesellschaft steuerpflichtig war. Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer. Besteht die Steuerpflicht nicht das ganze Kalenderjahr, zählt der Zeitraum der Steuerpflicht (§ 7 Abs. 3 KStG). Bei der Gewerbesteuer heißt das abgekürzter Erhebungszeitraum (§ 14 Satz 3 GewStG).

  • Gewinn: Ermittelt wird der Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres, also nur der Monate seit der Gründung.
  • Umsatzsteuer: Bei Gründungen bis 2026 richtet sich der Voranmeldungsrhythmus nach der voraussichtlichen Steuer (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Wer die Tätigkeit ab 2027 aufnimmt, meldet im Gründungs- und im Folgejahr monatlich an (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
  • Holding: Bei der Gewerbesteuer zählt die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums. Was das für den Zeitpunkt der Gründung bedeutet, erklärt der Artikel Holding gründen: Kosten.

Lässt sich das kurze erste Geschäftsjahr vermeiden?

Verlängern lässt sich das erste Geschäftsjahr nicht, weil kein Geschäftsjahr länger als zwölf Monate dauern darf. Vermeiden lässt sich das kurze Jahr vor allem über den Zeitpunkt der Gründung. Welcher Weg im Einzelfall passt, prüft die Steuerkanzlei; die Satzung gestaltet der Notar.

  • Notartermin im Januar: Beginnt die GmbH in Gründung erst im neuen Jahr, entfällt der Abschluss für wenige Wochen im alten Jahr. Bis dahin kann die Gesellschaft allerdings keine Verträge schließen, kein Konto eröffnen und keine Rechnungen stellen.
  • Gründung noch im alten Jahr: Die Gesellschaft kann sofort tätig werden. Bei Holdings kann der Zeitpunkt außerdem für die Gewerbesteuer auf Ausschüttungen eine Rolle spielen.

Rechtlich möglich ist außerdem ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr in der Satzung. Eine spätere Umstellung auf einen solchen Stichtag ist steuerlich nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt wirksam (§ 7 Abs. 4 Satz 3 KStG) und führt erneut zu einem Rumpfgeschäftsjahr. Ein Angebot für die Steuer- und Buchhaltungsseite lässt sich in jedem Fall schon vor dem Notartermin einholen.

Was kostet das kurze erste Geschäftsjahr?

Die Kosten des ersten Geschäftsjahres hängen an den Pflichten, nicht an der Zahl der Monate. Eröffnungsbilanz, Abschluss, E-Bilanz, Steuererklärungen, Beschluss und Offenlegung fallen für drei Wochen genauso an wie für zwölf Monate. Auch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) rechnet nur die Buchführung je Monat ab (§ 33 StBVV). Abschluss und Erklärungen richten sich nach Gegenstandswerten (§§ 24, 35 StBVV).

Die Modellrechnung zeigt das für eine fiktive Holding mit einem ersten Geschäftsjahr von Oktober bis Dezember 2026:

Kosten des ersten Geschäftsjahres einer fiktiven Holding mit drei Monaten: Fideus-Paket und StBVV-Modellrechnung, netto
LeistungHolding Lite über die Fideus-PlattformStBVV-Modellrechnung, Mittelwert
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)enthalten841,60 € netto (§ 35 StBVV)
Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungenthalten532,40 € netto (§ 24 StBVV)
Buchhaltung, Oktober bis Dezember40 Transaktionen enthalten151,20 € netto (§ 33 StBVV)
E-Bilanz und Offenlegungenthaltennicht eigens geregelt (§ 2 StBVV)
Summe erstes Geschäftsjahrab 600 € netto1.525,20 € netto
Zum Vergleich: volles Geschäftsjahrab 600 € / Jahr netto1.978,80 € netto

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025, fiktive GmbH mit einer Beteiligung, 50.000 € Bilanzsumme am Stichtag, ohne Ausschüttungen, Erträge unter 3.000 €. Jahresabschluss 657,50 € und Anhang 184,10 € (§ 35 Abs. 1 Nr. 1a und 1b, Tabelle B). Körperschaftsteuererklärung 352,50 € und Gewerbesteuererklärung 179,90 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 und 5, Tabelle A, Mindestgegenstandswerte). Buchführung: Die Kanzlei kontiert und bucht, 7/10 von 72 € (Tabelle C) je Monat, drei Monate (§ 33 Abs. 1 StBVV). Mittelwert des Gebührenrahmens; nicht enthalten sind Zeitgebühren, Auslagen und die Eröffnungsbilanz (nach StBVV § 35 Abs. 1 Nr. 4, über Fideus mit Preis im Angebot). Paketpreis laut Preisseite, Stand Oktober 2026. Die Preise sind Gesamtpreise für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab.

Über die Fideus-Plattform gilt für eine Holding auch im kurzen ersten Geschäftsjahr der reguläre Paketpreis. Holding Lite kostet ab 600 € pro Jahr netto, Holding Pro ab 1.450 € pro Jahr netto. Der Umfang richtet sich nach Beteiligungen und Bilanzsumme.

Für eine GmbH oder UG mit laufendem Geschäft gibt es das Paket „Operatives Unternehmen" ab 2.000 € pro Jahr netto. Der Preis für das erste Rumpfgeschäftsjahr steht im Angebot, wie alle Kosten. Was Notar und Register bei der Gründung kosten, zeigt der Artikel Kosten einer GmbH-Gründung.

Doppelt zahlt dabei niemand: Bezahlt wird je Geschäftsjahr, nicht für zwölf Monate ab der Zahlung. Wer etwa im Oktober 2026 für das Geschäftsjahr 2026 zahlt, zahlt für 2027 erst, wenn die Arbeit daran 2028 beginnt. Den Rechenweg nach StBVV für ein volles Jahr zeigt der Artikel Steuerberater-Kosten für eine Holding.

Wie läuft das erste Geschäftsjahr über die Fideus-Plattform?

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über die Plattform übernimmt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, neue Holdings und GmbHs ab der Gründung. Sie erstellt in eigener Verantwortung Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen für das erste Geschäftsjahr. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich und schon vor dem Notartermin möglich.

  1. Angebot vor dem Notartermin: Wer das Angebot vor der Gründung unterschreibt, sichert sich den Preis, ohne schon zahlen zu müssen. Bei komplexeren Fällen folgt vor dem Angebot ein Telefonat.
  2. Zahlung: Bezahlt wird, sobald die Arbeit beginnt. Jahresabschluss und Erklärungen beginnen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres, Umsatzsteuervoranmeldungen schon im selben Jahr. Ohne Voranmeldungen, etwa mit Holding Lite, zahlst du das erste Geschäftsjahr deshalb erst im Folgejahr.
  3. Start auf der Plattform: Zugang gibt es schon vor der ersten Zahlung und vor der Eintragung. Bei GmbHs mit laufendem Geschäft beginnt das Mandat nach der Eintragung ins Handelsregister.
  4. Belege ab dem ersten Tag: Du verknüpfst das Geschäftskonto, die Transaktionen kommen automatisch. Belege lädst du hoch oder leitest sie per E-Mail weiter, auch an eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen. Fideus ordnet Beleg und Transaktion zu; die Kanzlei bucht.
  5. Abschluss: Die Kanzlei erstellt Jahresabschluss, E-Bilanz und Erklärungen in eigener Verantwortung. Die Geschäftsführung gibt sie vor der Übermittlung frei. Die Plattform unterstützt mit Fristen-Tracking und Erinnerungen.
  6. Beschluss und Offenlegung: Die Kanzlei erstellt den Beschluss über Feststellung und Ergebnisverwendung, die Gesellschafter unterschreiben digital über die Plattform. Danach übermittelt die Kanzlei an das Unternehmensregister.

Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen" außerdem Handel und E-Commerce. Auch Gesellschaften mit abweichendem Geschäftsjahr werden über Fideus nicht betreut. Gründung und Satzung übernehmen Notar und bei Bedarf spezialisierte Partner.

Welche Fehler passieren im ersten Geschäftsjahr?

Im Onboarding neu gegründeter Gesellschaften beobachtet das Fideus-Team vor allem Lücken bei Meldungen und Belegen. Bei Holdings fehlt die Meldung zum Transparenzregister. Bei GmbHs mit laufendem Geschäft sind Gründungs- und erste Kosten privat bezahlt, Belege fehlen oder lauten nicht auf die Gesellschaft. Außerdem kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung spät beim Finanzamt an, und erste Rechnungen gehen ohne Steuernummer hinaus.

Zwei weitere Fehler aus dem Onboarding betreffen das kurze erste Jahr:

  • Gründungsjahr übersehen: War die Eintragung erst im Folgejahr, halten manche das Gründungsjahr für pflichtfrei. Das Finanzamt fordert die Erklärungen für die Wochen ab dem Notartermin dann später an. Wie offene Jahre nachgeholt werden, erklärt der Artikel Jahresabschluss nachholen.
  • Eröffnungsbilanz fehlt: Sie gehört zu den Pflichten des ersten Jahres; ihr Stichtag ist der Beginn des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 HGB). Fehlt sie, holt die Kanzlei sie beim ersten Abschluss in eigener Verantwortung nach.

Die Meldepflicht zum Transparenzregister erklärt der Artikel Transparenzregister.

Fazit

Ein Rumpfgeschäftsjahr entsteht bei fast jeder Gründung im Laufe des Jahres. Es ist kürzer, aber nicht leichter: Pflichten und Fristen sind dieselben wie im vollen Jahr. Das erste Geschäftsjahr kann schon mit dem Notartermin beginnen, nicht erst mit der Eintragung. Die Kosten hängen an den Pflichten, nicht an den Monaten; Holding Lite beginnt über die Fideus-Plattform bei 600 € pro Jahr netto, bezahlt je Geschäftsjahr.

Wie die Kanzlei eine neue Holding oder GmbH über die Plattform ab der Gründung übernimmt, zeigt die Seite Neugründung.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist ein Rumpfjahr?

Ein Rumpfjahr ist ein Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr, das kürzer als zwölf Monate ist. Bei einer GmbH oder UG entsteht es vor allem im Gründungsjahr, außerdem bei einer Umstellung des Geschäftsjahres oder bei der Auflösung. Für das Rumpfjahr gelten dieselben Pflichten wie für ein volles Jahr: Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung.

Muss ich für das Gründungsjahr Erklärungen abgeben, wenn die Eintragung erst im Januar war?

Das ist möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird die GmbH in Gründung, die mit dem Notartermin entsteht, steuerlich schon als Kapitalgesellschaft behandelt, wenn sie später eingetragen wird (BFH, Urteil vom 18.03.2010, IV R 88/06). Hatte sie im alten Jahr schon Geschäftsvorfälle, kann für dieses Jahr ein eigener Abschluss nötig sein. Das ordnet die Steuerkanzlei ein, bei der die Gesellschaft mandatiert ist.

Darf das erste Geschäftsjahr länger als zwölf Monate dauern?

Nein. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das gilt auch für das erste Geschäftsjahr. Wer im Dezember gründet und das Kalenderjahr als Geschäftsjahr wählt, hat deshalb ein Rumpfgeschäftsjahr von wenigen Wochen.

Was kostet das erste Geschäftsjahr einer Holding über die Fideus-Plattform?

Holding Lite kostet auch im ersten Geschäftsjahr ab 600 € pro Jahr netto, zum regulären Paketpreis. Bezahlt wird je Geschäftsjahr, sobald die Arbeit beginnt, nicht für zwölf Monate ab der Zahlung. Bei Holding Lite beginnt die Arbeit mit dem Abschluss nach Ablauf des Jahres; das erste Jahr zahlst du also im Folgejahr. Die Eröffnungsbilanz erstellt die Steuerkanzlei in eigener Verantwortung, ihr Preis steht im Angebot. Zum Vergleich: Nach StBVV kosten Buchführung, Abschluss und Erklärungen für ein dreimonatiges erstes Jahr einer fiktiven Holding im Mittel 1.525,20 € netto. Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei; Stand 2026.

Wie lange dauert ein Wirtschaftsjahr?

In der Regel zwölf Monate. Bei einer eingetragenen GmbH ist das Wirtschaftsjahr der Zeitraum ihrer regelmäßigen Abschlüsse (§ 4a Abs. 1 EStG, § 7 Abs. 4 KStG). Meist ist das das Kalenderjahr. Ein kürzeres Wirtschaftsjahr heißt Rumpfwirtschaftsjahr.

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