Die Eröffnungsbilanz einer GmbH ist die erste Bilanz der Gesellschaft. Sie zeigt zum Stichtag, welches Vermögen die GmbH hat und wie es finanziert ist: Stammkapital, eingezahlte und ausstehende Einlagen, Sacheinlagen und Schulden. Jede GmbH und jede UG (haftungsbeschränkt) stellt sie zu Beginn ihres Handelsgewerbes auf (§ 242 Abs. 1 HGB) und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt. Einen festen Stichtag schreibt das Gesetz nicht vor.
Was ist eine Eröffnungsbilanz der GmbH?
Eine Eröffnungsbilanz ist die Bilanz am ersten Tag eines Unternehmens. Links stehen die Vermögensgegenstände (Aktiva), rechts Eigenkapital und Schulden (Passiva). Bei einer neuen GmbH ist sie meist kurz, weil anfangs kaum mehr vorhanden ist als das eingezahlte Stammkapital. Sie ist der Startpunkt der doppelten Buchführung: Alle späteren Buchungen setzen auf ihren Beständen auf.
Die Pflicht folgt aus dem Handelsgesetzbuch. Der Kaufmann hat „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ eine Bilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Die Vorschriften für Kaufleute gelten deshalb auch für sie (§ 6 Abs. 1 HGB). Für die Eröffnungsbilanz verweist das Gesetz auf die Regeln des Jahresabschlusses:
„Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.“ – § 242 Abs. 1 Satz 2 HGB
Verantwortlich ist die Geschäftsführung, die für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft sorgt (§ 41 GmbHG). Welche Pflichten rund um die Gründung sonst anfallen, erklärt der Artikel GmbH-Gründung: Ablauf und Dauer.
Warum reicht dem Finanzamt der Handelsregisterauszug nicht?
Der Handelsregisterauszug nennt die Höhe des Stammkapitals, aber nicht, wie viel davon eingezahlt ist, ob Sacheinlagen eingebracht wurden oder welche Schulden bestehen. Genau das zeigt die Eröffnungsbilanz. Das Finanzamt braucht sie als Ausgangspunkt für die Gewinnermittlung, und das Einkommensteuergesetz verlangt sie elektronisch.
Nach § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG gelten die Regeln zur elektronischen Übermittlung der Bilanz „im Fall der Eröffnung des Betriebs“ entsprechend. Die Eröffnungsbilanz geht also wie später der Jahresabschluss als E-Bilanz nach amtlichem Datensatz an das Finanzamt. Auf die elektronische Übermittlung verzichtet das Finanzamt nur auf Antrag, um unbillige Härten zu vermeiden (§ 5b Abs. 2 EStG). Die Tabelle zeigt, was wo steht.
| Angabe | Handelsregister | Eröffnungsbilanz |
|---|---|---|
| Höhe des Stammkapitals | ja | ja, als „Gezeichnetes Kapital“ |
| Wie viel davon eingezahlt ist | nein | ja, über Bankguthaben und ausstehende Einlagen |
| Ob ausstehende Einlagen eingefordert sind | nein | ja, als Forderung oder offen abgesetzt (§ 272 Abs. 1 HGB) |
| Sacheinlagen | nein, sie stehen nur im Gesellschaftsvertrag (§ 5 Abs. 4 GmbHG) | ja, mit dem Wert, mit dem sie angesetzt werden |
| Schulden zum Stichtag | nein | ja |
| Geschäftsführung, Sitz, Unternehmensgegenstand | ja | nur Firma und Sitz als Kopfangaben |
| Elektronisch an das Finanzamt | nein | ja, nach amtlichem Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG) |
Was steht in der Eröffnungsbilanz – nur das Stammkapital?
Nein. Das Stammkapital steht auf der Passivseite immer in voller Höhe, als „Gezeichnetes Kapital“ zum Nennbetrag (§ 272 Abs. 1 HGB). Auf der Aktivseite steht, was davon tatsächlich da ist, meist als Bankguthaben. Ist das Stammkapital nur zum Teil eingezahlt, zeigt die Bilanz den Rest als ausstehende Einlage.
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein. Insgesamt braucht es mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Für den Rest gibt § 272 Abs. 1 HGB zwei Ausweise vor. Nicht eingeforderte Einlagen werden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; der Rest heißt „Eingefordertes Kapital“. Eingeforderte, aber noch nicht gezahlte Beträge stehen gesondert unter den Forderungen. Die beiden Beispiele zeigen den Unterschied.
Beispiel 1: GmbH, Hälfte eingezahlt, Rest nicht eingefordert
Fiktive Agentur-GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Die Gesellschafterin zahlt 12.500 € auf das Geschäftskonto ein; den Rest hat die Gesellschaft noch nicht eingefordert.
| Aktiva | Betrag | Passiva | Betrag |
|---|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 12.500 € | Gezeichnetes Kapital | 25.000 € |
| abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | −12.500 € | ||
| Eingefordertes Kapital | 12.500 € | ||
| Summe Aktiva | 12.500 € | Summe Passiva | 12.500 € |
Beispiel 2: GmbH, Rest eingefordert, aber noch nicht gezahlt
Dieselbe GmbH hat die zweite Hälfte bereits eingefordert, das Geld ist zum Stichtag aber noch nicht auf dem Konto. Dann steht das gezeichnete Kapital ohne Abzug auf der Passivseite, und auf der Aktivseite erscheint eine Forderung gegen die Gesellschafterin.
| Aktiva | Betrag | Passiva | Betrag |
|---|---|---|---|
| Eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlagen | 12.500 € | Gezeichnetes Kapital | 25.000 € |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 12.500 € | ||
| Summe Aktiva | 25.000 € | Summe Passiva | 25.000 € |
Fiktive Beispiele zur Veranschaulichung, Rechtsstand 2026; kein Muster zum Übernehmen. Die Beispiele ersetzen keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei.
Was ändert sich bei einer Sachgründung?
Bei einer Sachgründung bringen Gesellschafter statt Geld etwa Hardware, ein Fahrzeug oder Anteile an einer anderen Gesellschaft ein. Gegenstand und Nennbetrag müssen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt sein. In einem Sachgründungsbericht legen die Gesellschafter dar, warum der Wert angemessen ist (§ 5 Abs. 4 GmbHG). In der Eröffnungsbilanz steht die Sacheinlage dann als Vermögensgegenstand auf der Aktivseite. Gesellschaftsvertrag und Sachgründungsbericht gestalten Notar und bei Bedarf eine Rechtsanwaltskanzlei.
Welcher Stichtag gilt für die Eröffnungsbilanz?
Einen festen Stichtag nennt das Gesetz nicht. Der Haufe HGB Bilanz Kommentar hält fest, dass der Zeitpunkt vom Gesetzgeber nicht festgelegt ist. Ist die Vorgesellschaft nach dem Notartermin schon tätig, sei es nicht sachgerecht, mit der Eröffnungsbilanz bis zur Eintragung zu warten. Aus praktischen Gründen empfiehlt der Kommentar den Beginn der Buchführung als Stichtag.
Hintergrund ist die Zeit zwischen Notartermin und Eintragung. Vor der Eintragung besteht die GmbH „als solche“ nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). In dieser Zeit gibt es aber schon die Vorgesellschaft, die ein Konto führt, das Stammkapital entgegennimmt und erste Rechnungen bekommt.
| Zeitpunkt | Was rechtlich gilt | Einordnung als Stichtag |
|---|---|---|
| Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags | Ab hier besteht nach der Rechtsprechung die Vorgesellschaft; wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG). | Ist die Vorgesellschaft schon tätig, etwa mit Konto, Einzahlung und ersten Rechnungen, kommt dieser Tag als Stichtag in Betracht. |
| Beginn der Buchführung | Keine eigene gesetzliche Regel. | Der Haufe HGB Bilanz Kommentar empfiehlt aus praktischen Gründen diesen Tag als Stichtag. |
| Eintragung ins Handelsregister | Erst jetzt besteht die GmbH „als solche“ (§ 11 Abs. 1 GmbHG). | Bis hierhin zu warten, ist laut Kommentar nicht sachgerecht, wenn die Vorgesellschaft schon tätig war. |
Quelle: Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, § 242 HGB, Rz. 3–4, abgerufen am 30. Oktober 2026.
Über die Fideus-Plattform legt die mandatierte Steuerkanzlei den Stichtag je nach Fall fest. Sie übermittelt die Eröffnungsbilanz in eigener Verantwortung elektronisch an das Finanzamt.
Muss eine UG eine Eröffnungsbilanz erstellen?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit geringerem Stammkapital und gilt ebenso als Handelsgesellschaft. Sie stellt deshalb wie jede GmbH eine Eröffnungsbilanz auf und übermittelt sie elektronisch. Auch bei einem Stammkapital von 1 € gilt diese Pflicht.
Zwei Besonderheiten machen die Eröffnungsbilanz der UG meist einfacher. Die Anmeldung zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Ausstehende Einlagen wie in den Beispielen oben gibt es nach der Anmeldung deshalb nicht. Was UG und GmbH sonst unterscheidet, zeigt der Artikel UG vs. GmbH.
Beispiel 3: UG mit 1.000 € Stammkapital
| Aktiva | Betrag | Passiva | Betrag |
|---|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 1.000 € | Gezeichnetes Kapital | 1.000 € |
| Summe Aktiva | 1.000 € | Summe Passiva | 1.000 € |
Fiktives Beispiel, Rechtsstand 2026; kein Muster zum Übernehmen.
Wohin gehören die Gründungskosten?
Gründungskosten wie Notar- und Registergebühren sind kein Vermögen der GmbH. Das Handelsgesetzbuch verbietet, Aufwendungen für die Gründung als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Trägt die Gesellschaft sie, mindern sie als Aufwand ihr Ergebnis. Was Notar und Register kosten, rechnet der Artikel Kosten einer GmbH-Gründung vor.
Die GmbH darf Gründungskosten nur tragen, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorsieht und den Aufwand beziffert, etwa als Höchstbetrag. Die Rechtsprechung wendet dafür § 26 Abs. 2 AktG entsprechend an (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1989, II ZB 10/88). Fehlt die Regelung, tragen die Gesellschafter die Kosten. Zahlt die GmbH sie trotzdem, wertet der Bundesfinanzhof (Urteil vom 11. Oktober 1989, I R 12/87) das als verdeckte Gewinnausschüttung; ob eine vorliegt, beurteilt die Kanzlei. Die Folgen erklärt der Artikel Verdeckte Gewinnausschüttung.
Im Onboarding frisch gegründeter operativer GmbHs auf der Fideus-Plattform fällt ein Fehler wiederholt auf: Gründungs- und erste Kosten werden privat bezahlt. Die Belege fehlen dann oder lauten nicht auf die Gesellschaft. Über die Plattform lassen sich Bankkonten verknüpfen und Belege hochladen oder per E-Mail weiterleiten; die Kanzlei kontiert und bucht sie in eigener Verantwortung.
Welche Irrtümer gibt es zur Eröffnungsbilanz?
Rund um die Eröffnungsbilanz halten sich einige Annahmen, die das Gesetz nicht stützt. Die Liste ordnet fünf davon ein, jeweils mit der Vorschrift, die dagegen spricht.
- „Da steht nur das Stammkapital drin“: Die Bilanz zeigt auch Einzahlungsstand, ausstehende Einlagen, Sacheinlagen und Schulden zum Stichtag (§ 272 Abs. 1 HGB).
- „Eine UG braucht keine“: Die UG ist eine GmbH und gilt als Handelsgesellschaft; § 242 Abs. 1 HGB gilt auch für sie.
- „Das Finanzamt kennt den Registerauszug“: Der Auszug ersetzt die Bilanz nicht; sie geht elektronisch an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
- „Sie wird veröffentlicht“: Offengelegt wird der Jahresabschluss (§ 325 Abs. 1 HGB), nicht die Eröffnungsbilanz.
- „Es gilt eine feste Frist von drei oder sechs Monaten“: Das HGB nennt keinen Zeitpunkt. Nach dem Haufe-Kommentar ist die Eröffnungsbilanz spätestens aufzustellen, wenn sich das erste Geschäftsjahr auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Wer erstellt die Eröffnungsbilanz, und was kostet sie?
Verantwortlich für die Eröffnungsbilanz ist die Geschäftsführung der GmbH. Sie kann sie selbst aufstellen oder eine Steuerkanzlei damit beauftragen. Die Kanzlei erstellt die Bilanz dann in eigener Verantwortung und rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach einer Vergütungsvereinbarung ab.
Für die Eröffnungsbilanz sieht § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV einen Rahmen von 5/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B vor. Gegenstandswert ist die berichtigte Bilanzsumme (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 StBVV). Vorarbeiten wie Inventurunterlagen rechnet die Kanzlei nach Zeit ab (§ 35 Abs. 3 StBVV). Statt der Gebühren kann sie eine Vergütung in Textform vereinbaren (§ 4 Abs. 1 StBVV).
Die Modellrechnung zeigt den Rahmen für zwei der fiktiven Beispiele oben: die GmbH aus Beispiel 2 und die UG aus Beispiel 3. Angenommen ist, dass die berichtigte Bilanzsumme der Bilanzsumme entspricht. Die Einlagen bei der Gründung werden also nicht abgezogen. Der Mittelwert liegt bei 8,5/10 der vollen Gebühr.
| Fiktive Gesellschaft | Gegenstandswert | Volle Gebühr (10/10) | Rahmen 5/10–12/10 | Mittelwert 8,5/10 |
|---|---|---|---|---|
| GmbH aus Beispiel 2 (25.000 € Stammkapital) | 25.000 € | 201,00 € | 100,50–241,20 € | 170,85 € |
| UG aus Beispiel 3 (1.000 € Stammkapital) | 1.000 € | 49,00 € | 24,50–58,80 € | 41,65 € |
Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. Stand 2026, Tabelle B (Anlage 2 StBVV); Beträge netto, ohne Umsatzsteuer und ohne Auslagen wie die Post- und Telekommunikationspauschale (§ 16 StBVV). Vorarbeiten nach Zeitgebühr und die Buchführung kommen hinzu.
Eröffnungsbilanz über die Fideus-Plattform
Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über die Plattform übernimmt die mandatierte Steuerkanzlei operative GmbHs und Holdings ab der Gründung. Sie erstellt die Eröffnungsbilanz in eigener Verantwortung; deren Preis steht im Angebot. Die Kanzlei hat über 50 Mitarbeitende, darunter mehr als sieben Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Für die Eröffnungsbilanz fordert das Onboarding über die Plattform diese Unterlagen an:
- Gesellschaftsvertrag: oder Musterprotokoll
- Handelsregisterauszug: sobald die Gesellschaft eingetragen ist
- Kontoauszug: mit der Einzahlung des Stammkapitals
- Belege zu Gründungskosten: etwa die Rechnungen von Notar und Registergericht
- Gesellschafterliste: mit den Geschäftsanteilen
- Unterlagen zu Sacheinlagen: falls Sacheinlagen vereinbart sind
Im Onboarding neu gegründeter Gesellschaften fällt auf, dass die Eröffnungsbilanz manchmal noch fehlt. Die Kanzlei holt sie dann beim ersten Abschluss in eigener Verantwortung nach.
Ein Angebot ist jederzeit möglich, auch vor dem Notartermin, und kostenlos und unverbindlich. Wer es vorher unterschreibt, sichert sich den Preis, ohne schon zahlen zu müssen. Zugang zur Plattform gibt es schon vor der ersten Zahlung und vor der Eintragung. Bei operativen GmbHs beginnt das Mandat bei der Kanzlei nach der Eintragung ins Handelsregister.
Bezahlt wird, sobald die Arbeit beginnt. Jahresabschluss und Erklärungen beginnen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres, Umsatzsteuervoranmeldungen schon im selben Jahr. Ohne Voranmeldungen, etwa mit Holding Lite, zahlst du das erste Geschäftsjahr deshalb erst im Folgejahr.
Für die laufende Betreuung beginnt Holding Lite bei 600 € pro Jahr netto (Fideus für Holdings), das Paket „Operatives Unternehmen“ bei 2.000 € pro Jahr netto. Das ist jeweils der Gesamtpreis für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab. Alle Kosten stehen im Angebot. Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce.
Was kommt nach der Eröffnungsbilanz?
Mit der Eröffnungsbilanz beginnt die laufende Buchführung. Ihre Bestände werden über das Eröffnungsbilanzkonto auf die einzelnen Konten übertragen. Danach wird jeder Geschäftsvorfall gebucht, bis zum ersten Jahresabschluss. Das erste Geschäftsjahr ist bei einer Gründung im laufenden Jahr meist kürzer als zwölf Monate. Was für dieses kurze erste Jahr gilt, erklärt der Artikel Rumpfgeschäftsjahr.
Die Eröffnungsbilanz selbst bleibt zehn Jahre aufbewahrungspflichtig (§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem sie festgestellt wurde (§ 257 Abs. 5 HGB). Was die Buchführung einer GmbH umfasst und kostet, erklärt der Artikel Buchhaltung für eine GmbH. Die Fristen für den ersten Abschluss zeigt der Artikel Jahresabschluss der GmbH: Fristen.
Fazit
Die Eröffnungsbilanz ist für jede GmbH und UG Pflicht und zeigt mehr als das Stammkapital: Einzahlungsstand, ausstehende Einlagen, Sacheinlagen und Schulden zum Stichtag. Sie geht elektronisch an das Finanzamt, wird aber nicht offengelegt. Einen festen Stichtag gibt das Gesetz nicht vor; ist die Vorgesellschaft schon tätig, ist es laut Kommentar nicht sachgerecht, bis zur Eintragung zu warten.
- Inhalt: gezeichnetes Kapital zum Nennbetrag, ausstehende Einlagen nach § 272 Abs. 1 HGB.
- UG: Pflicht wie bei der GmbH, Stammkapital vor der Anmeldung voll eingezahlt.
- Gründungskosten: nicht aktivierbar, von der GmbH nur mit Regelung im Gesellschaftsvertrag zu tragen.
Wie der Start einer neuen Gesellschaft über die Plattform abläuft, zeigt die Seite Neugründung mit Fideus.
Quellen
- § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung
- § 245 HGB – Unterzeichnung
- § 248 HGB – Bilanzierungsverbote
- § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen
- § 272 HGB – Eigenkapital
- § 325 HGB – Offenlegung
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen
- GmbH-Gesetz (§§ 5, 5a, 7, 11, 13, 41)
- § 35 StBVV – Abschlussarbeiten
- BFH, Urteil vom 11. Oktober 1989, I R 12/87 – Gründungskosten ohne Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, § 242 HGB (abgerufen am 30. Oktober 2026)
Häufige Fragen
Muss die Eröffnungsbilanz offengelegt werden?
Nein. Die Offenlegung im Unternehmensregister betrifft den Jahresabschluss, nicht die Eröffnungsbilanz (§ 325 Abs. 1 HGB). Die Eröffnungsbilanz geht elektronisch an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Aufbewahrt wird sie zehn Jahre (§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB). Offengelegt wird erst der Abschluss des ersten Geschäftsjahrs.
Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Eröffnungsbilanzkonto?
Die Eröffnungsbilanz ist die Aufstellung von Vermögen und Kapital zum Stichtag. Das Eröffnungsbilanzkonto ist ein Hilfskonto der Buchführung: Über dieses Konto werden die Bestände der Eröffnungsbilanz auf die einzelnen Konten übertragen. Es erscheint nicht in der Bilanz, sondern nur in der Buchhaltung.
Wie lautet der Buchungssatz für die Eröffnungsbilanz?
Aktivposten werden mit „Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto“ eröffnet, Passivposten mit „Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonto“. Beispiel: Eine fiktive UG hat 1.000 € Stammkapital voll eingezahlt. Die Eröffnungsbuchungen lauten dann sinngemäß „Bank an Eröffnungsbilanzkonto 1.000 €“ und „Eröffnungsbilanzkonto an Gezeichnetes Kapital 1.000 €“. Die genaue Kontierung übernimmt die Kanzlei, die bucht.
Kann ich die Eröffnungsbilanz selbst erstellen?
Rechtlich ja, verantwortlich ist die Geschäftsführung (§ 41 GmbHG). Die Bilanz muss aber den Vorschriften für den Jahresabschluss entsprechen (§ 242 Abs. 1 Satz 2 HGB). Außerdem geht sie als E-Bilanz nach amtlichem Datensatz an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Beauftragt die Gesellschaft eine Steuerkanzlei, erstellt diese die Eröffnungsbilanz in eigener Verantwortung.
Wer unterschreibt die Eröffnungsbilanz?
Für den Jahresabschluss schreibt § 245 HGB die Unterschrift mit Datum vor. Über § 242 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt diese Regel entsprechend für die Eröffnungsbilanz. Bei der GmbH unterschreiben nach überwiegender Auffassung alle Geschäftsführer.