Eine Holding zu gründen kostet 2026 an Notar- und Registergebühren rund 375 € für eine UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll. Für eine GmbH sind es rund 500 € mit Musterprotokoll und rund 935 € mit eigener Satzung. Alle Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer auf die Notargebühren. Das Stammkapital von 25.000 € bei der GmbH ist keine Gebühr, es bleibt Vermögen der Holding. Teurer wird es, wenn bestehende Anteile eingebracht werden. Jedes Jahr kommen Jahresabschluss, Steuererklärungen, Transparenzregister und IHK-Beitrag hinzu.
Was kostet es, eine Holding zu gründen?
Die einmaligen Kosten einer Holding-Gründung bestehen aus Notargebühren, der Gebühr des Registergerichts und dem Stammkapital, das als Vermögen in der Gesellschaft bleibt. Notar und Register kosten zusammen je nach Variante rund 375 € bis 935 €, inklusive Umsatzsteuer auf die Notargebühren. Beratung zur Struktur und das Einbringen bestehender Anteile kommen gegebenenfalls hinzu.
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH oder UG, deren Zweck das Halten von Beteiligungen ist. Wie die Struktur funktioniert, erklärt der Überblick Wie funktioniert eine Holding? Den Unterschied zur vermögensverwaltenden GmbH zeigt ein eigener Artikel. Die Tabelle zeigt drei typische Varianten für eine Gründerin, die ihre Holding allein gründet.
| Posten | A: UG, Musterprotokoll | B: GmbH, Musterprotokoll | C: GmbH, eigene Satzung |
|---|---|---|---|
| Stammkapital (bleibt in der Holding) | 1.000,00 € | 25.000,00 € | 25.000,00 € |
| Notar inkl. 19 % Umsatzsteuer | 149,94 € | 275,60 € | 709,24 € |
| Handelsregister (Nr. 2100 HRegGebV) | 225,00 € | 225,00 € | 225,00 € |
| Gebühren gesamt inkl. Umsatzsteuer | 374,94 € | 500,60 € | 934,24 € |
Modellrechnung nach GNotKG und HRegGebV, Stand September 2026. Fiktives Beispiel: eine Gesellschafterin, eine Geschäftsführerin, Bargründung, Präsenztermin beim Notar. Die Notargebühren enthalten 19 % Umsatzsteuer, die Registergebühr enthält keine. Die verbindliche Kostenberechnung erstellt der Notar (§ 19 GNotKG).
Wie berechnet der Notar die Gründung einer Holding?
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Geschäftswert ab. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ordnet jedem Wert eine volle Gebühr aus Tabelle B zu. Für 25.000 € sind das 115 €, für 30.000 € sind es 125 €. Das Kostenverzeichnis legt fest, welcher Satz davon für welche Tätigkeit anfällt.
Beim Geschäftswert unterscheidet das Gesetz zwei Wege. Für einen individuellen Gesellschaftsvertrag gilt ein Mindestwert von 30.000 € (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Für eine Gründung mit Musterprotokoll entfällt er (§ 107 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 105 Abs. 6 GNotKG). Dann ist der Geschäftswert das Stammkapital, bei einer UG also oft nur 1.000 €.
| Tätigkeit | Grundlage (KV GNotKG) | A: UG, 1.000 € | B: GmbH, Muster | C: GmbH, Satzung |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung der Gründung | KV 21200 (1,0), bei C zusätzlich KV 21100 (2,0) | 60,00 € | 115,00 € | 375,00 € |
| Gesellschafterliste | KV 22110 (0,5), höchstens 250 € (KV 22113) | entfällt | entfällt | 96,00 € |
| Entwurf der Handelsregisteranmeldung | KV 24102 (0,5 für den vollständigen Entwurf), mindestens 30 € | 30,00 € | 57,50 € | 62,50 € |
| XML-Daten für das Registergericht | KV 22114 (0,2, höchstens 125 €), mindestens 15 € (§ 34 Abs. 5 GNotKG) | 15,00 € | 23,00 € | 25,00 € |
| Post und Telekommunikation | KV 32005, 20 %, höchstens 20 € je Urkunde | 21,00 € | 36,10 € | 37,50 € |
| Zwischensumme | 126,00 € | 231,60 € | 596,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | KV 32014 | 23,94 € | 44,00 € | 113,24 € |
| Summe inkl. Umsatzsteuer | 149,94 € | 275,60 € | 709,24 € |
Modellrechnung nach GNotKG, Stand September 2026; volle Gebühren aus Tabelle B (Anlage 2). Variante C: Gesellschaftsvertrag 1,0 aus 30.000 €, Bestellung der Geschäftsführerin als Beschluss 2,0 aus 30.000 € (§§ 108, 110 GNotKG). Zusammen höchstens 2,0 aus 60.000 € (§ 94 GNotKG). Die Gesellschafterliste kostet 0,5 aus 60.000 € (§ 112 GNotKG): Weil das Beurkundungsverfahren mit dem Beschluss eine 2,0-Gebühr enthält, gilt KV 22110. Ohne Beschluss in der Urkunde wären es 0,3 nach KV 22111. Der Entwurf der Anmeldung wird mit dem Höchstsatz berechnet (§ 92 Abs. 2 GNotKG). Nicht enthalten: Dokumentenpauschale, Beratung und Beglaubigungen außerhalb des Entwurfs.
Musterprotokoll oder eigene Satzung?
Das Musterprotokoll ist ein gesetzlicher Vordruck für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Es gilt zugleich als Gesellschafterliste, deshalb fällt dafür keine Vollzugsgebühr an. Abweichende Regeln sind nicht erlaubt. Zu den Kosten enthält der Vordruck eine feste Klausel:
„Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals.“ – Musterprotokoll, Anlage 1 zum GmbHG
Was darüber hinausgeht, trägt die Gesellschafterin selbst. Bei einer UG mit 1.000 € Stammkapital übernimmt die Gesellschaft also höchstens 300 € der Gründungskosten. Ob eine eigene Satzung nötig ist, etwa für mehrere Geschäftsführer oder Regeln zur Übertragung von Anteilen, klärt der Notar oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
Kostet die Online-Gründung mehr?
Seit dem 1. August 2022 lassen sich GmbH und UG auch per Video gründen, über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Die Gebühren sind dieselben. Hinzu kommen 25 € je Beurkundung und 8 € je Signaturbeglaubigung, etwa für die Registeranmeldung (Nr. 32016 KV GNotKG).
Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?
Die Ersteintragung einer GmbH oder UG kostet seit dem 1. Juni 2025 pauschal 225 € statt zuvor 150 € (Verordnung vom 30. April 2025, BGBl. 2025 I Nr. 127). Wer Sacheinlagen leistet, zum Beispiel Anteile an der operativen GmbH, zahlt 360 €. Die Beträge gelten unabhängig vom Stammkapital und stehen im Gebührenverzeichnis der Handelsregistergebührenverordnung.
| Eintragung | Gebühr | Grundlage |
|---|---|---|
| Ersteintragung GmbH oder UG, Bargründung | 225,00 € | Nr. 2100 HRegGebV |
| Ersteintragung mit Sacheinlage | 360,00 € | Nr. 2101 HRegGebV |
| Kapitalerhöhung durch Sacheinlage | 315,00 € | Nr. 2401 HRegGebV |
| Neue Gesellschafterliste der Tochter nach Anteilsübertragung | 45,00 € | Nr. 5002 HRegGebV |
Auf Gerichtsgebühren fällt keine Umsatzsteuer an. Für die Bekanntmachung der Eintragung im Registerportal entstehen in der Regel keine gesonderten Auslagen (Nr. 31004 KV GNotKG).
Wie viel Stammkapital braucht eine Holding?
Eine Holding-GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital, von denen vor der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen. Eine Holding-UG kann mit 1 € gegründet werden, muss das Stammkapital aber vollständig einzahlen. Das Kapital ist keine Gebühr: Es gehört der Holding und kann nach der Eintragung für ihre Zwecke eingesetzt werden.
- GmbH: Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Auf jeden Geschäftsanteil ist ein Viertel einzuzahlen, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- UG (haftungsbeschränkt): Stammkapital unter 25.000 €, in voller Höhe vor der Anmeldung einzuzahlen. Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, fließt in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a GmbHG).
Für eine Holding ist der Ausschluss von Sacheinlagen wichtig: Eine UG kann bestehende Anteile nicht als Einlage bei der Gründung aufnehmen. Wann sie als Holding reicht, erklärt der Artikel UG als Holding. Weitere Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen erklärt der Artikel UG vs. GmbH.
Was kostet es, bestehende Anteile in die Holding einzubringen?
Wer seine Anteile an einer bestehenden GmbH in die Holding überträgt, braucht eine eigene notarielle Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Die Gebühr richtet sich nach dem Wert der Anteile, nicht nach dem Stammkapital. Bei einem Anteilswert von 100.000 € kosten Beurkundung und Vollzug beim Notar rund 836 € inklusive Umsatzsteuer, dazu 45 € beim Registergericht.
Als Wert setzt der Notar das anteilige Eigenkapital der Gesellschaft an, wenn keine Anhaltspunkte für einen höheren Wert bestehen (§ 54 GNotKG). Ein fiktives Beispiel mit 100.000 €:
- Beurkundung der Abtretung: 2,0 aus 273 € (Tabelle B), also 546 € zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 21100 KV GNotKG).
- Neue Gesellschafterliste der Tochter: 0,5 aus 273 €, also 136,50 € zuzüglich Umsatzsteuer beim Notar (Nr. 22110 KV GNotKG) und 45 € beim Registergericht.
- Auslagen und Umsatzsteuer: 20 € Pauschale für Post und Telekommunikation, darauf 19 % Umsatzsteuer. Zusammen mit der Registergebühr ergibt das 880,98 €.
Modellrechnung nach GNotKG und HRegGebV, Stand September 2026. Wird die Holding direkt mit den Anteilen als Sacheinlage gegründet, braucht es einen Sachgründungsbericht und einen Wertnachweis (§ 5 Abs. 4, § 8 Abs. 1 GmbHG). Die Registergebühr steigt dann auf 360 €. Das Beispiel umfasst nur die Abtretung. Läuft die Einbringung über eine Kapitalerhöhung der bestehenden Holding gegen Sacheinlage, kommen die Beurkundung des Beschlusses, die Registeranmeldung und 315 € Registergebühr hinzu (Nr. 2401 HRegGebV).
Eine solche Sachgründung ist nicht per Video möglich. Das Bundesjustizministerium nimmt Sachgründungen aus, bei denen Gegenstände eingebracht werden, „deren Übertragung nach anderen Vorschriften beurkundet werden müssen (z. B. Grundstücke oder GmbH-Anteile)“ (BMJV, Notarielle Online-Verfahren).
Wichtig: Die Einbringung hat steuerliche Folgen. Unter den Voraussetzungen des § 21 UmwStG kann ein Anteilstausch auf Antrag zum Buchwert erfolgen; danach gilt eine Frist von sieben Jahren (§ 22 UmwStG). Ob und wie das greift, prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, bevor der Notartermin steht.
Welche Kosten fallen nach der Gründung einmalig oder jährlich an?
Nach der Eintragung kommen kleinere Pflichtposten hinzu: 19,80 € Jahresgebühr für das Transparenzregister, der IHK-Beitrag und die Kosten für das Geschäftskonto. Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenlos, aber fristgebunden. Eine Gewerbeanmeldung braucht eine reine Holding nach verbreiteter Auffassung nicht.
- Transparenzregister: Jede GmbH und UG meldet ihre wirtschaftlich Berechtigten. Die Jahresgebühr beträgt seit 2024 19,80 € (Nr. 1 Anlage TrGebV). Ablauf und Pflichten erklärt der Artikel Transparenzregister.
- IHK-Beitrag: Eine Kapitalgesellschaft ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und damit Mitglied der IHK (§ 2 IHKG, § 2 Abs. 2 GewStG). Grundbeitrag und Umlage legt die Beitragsordnung der jeweiligen IHK fest. Die Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur für natürliche Personen (§ 3 Abs. 3 IHKG).
- Finanzamt: Die Holding zeigt ihre Gründung innerhalb eines Monats an (§ 137 AO), elektronisch mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO). Gebühren fallen dafür nicht an.
- Gewerbeanmeldung: Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO gilt für ein Gewerbe. Die bloße Verwaltung eigener Beteiligungen gilt gewerberechtlich meist nicht als Gewerbe. Erbringt die Holding Leistungen, etwa Managementleistungen an die Tochter, ist eine Anmeldung in der Regel nötig; die Gebühr legt die Gemeinde fest.
- Geschäftskonto: Die Holding braucht ein eigenes Konto, schon für die Einzahlung des Stammkapitals. Die Entgelte stehen im Preisverzeichnis der jeweiligen Bank.
Typische Kostenfalle: die fehlende Transparenzregister-Meldung
Im Onboarding neu gegründeter Holdings auf der Fideus-Plattform fällt wiederholt dieselbe Lücke auf: Die Meldung zum Transparenzregister fehlt. Die Gebühr von 19,80 € ist klein, das Risiko nicht. Wer die wirtschaftlich Berechtigten vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mitteilt, handelt ordnungswidrig (§ 56 Abs. 1 GwG). Die Geldbuße beträgt bei Vorsatz bis zu 150.000 €, bei Leichtfertigkeit bis zu 100.000 €. Die Pflicht folgt aus § 20 Abs. 1 GwG.
Was kostet eine Holding im Jahr?
Laufend kosten vor allem Buchhaltung, Jahresabschluss sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung. Über die Fideus-Plattform beginnt das bei 600 € pro Jahr netto im Paket Holding Lite. Eine Modellrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ergibt für eine kleine Holding inklusive Buchführung im Mittel 1.978,80 € netto.
| Posten | Fideus, Holding Lite | Einzelabrechnung nach StBVV, Mittelwert |
|---|---|---|
| Jahresabschluss mit Anhang, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung | enthalten | 1.374,00 € netto |
| Buchhaltung | 40 Transaktionen enthalten | 604,80 € netto (§ 33 StBVV) |
| E-Bilanz und Offenlegung | enthalten | nicht eigens geregelt (§ 2 StBVV) |
| Summe | ab 600 € / Jahr netto | 1.978,80 € netto |
Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025, fiktive GmbH mit einer Beteiligung, 50.000 € Bilanzsumme, ohne Ausschüttungen, Erträge unter 3.000 €, Aufwand unter 15.000 €. Buchführung: Die Kanzlei kontiert und bucht rund 40 Transaktionen im Jahr, 2/10–12/10 von 72 € (Tabelle C) je Monat, zwölf Monate (§ 33 Abs. 1 StBVV). Mittelwert des Gebührenrahmens; nicht enthalten sind Zeitgebühren und Auslagen. Paketpreis laut Preisseite, Stand September 2026. Die Preise sind Gesamtpreise für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab. Alle Vorbehaltsaufgaben erbringt die Kanzlei in eigener Verantwortung.
Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen erbringt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, in eigener Verantwortung. Die Kanzlei bucht, Fideus bereitet Belege und Bankdaten auf. Holding Pro kostet ab 1.450 € pro Jahr netto und enthält zusätzlich Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen, die die Kanzlei in eigener Verantwortung erstellt. Über die Plattform werden mehr als 600 Unternehmen verwaltet. Wie ein Wechsel für eine bestehende Holding abläuft, erklärt der Artikel Steuerberater wechseln.
Holding Lite gilt für Holdings mit bis zu drei Beteiligungen und bis 150.000 € Bilanzsumme. Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen" außerdem Handel und E-Commerce. Wächst die Holding, etwa um weitere Beteiligungen, lässt sich das Paket jederzeit über Add-ons oder den Wechsel zu Holding Pro anpassen. Alle Kosten stehen im Angebot. Den vollständigen Rechenweg nach StBVV zeigt der Artikel Steuerberater-Kosten für eine Holding.
Die Offenlegung ist in beiden Paketen enthalten: Die Kanzlei übermittelt den Jahresabschluss an das Unternehmensregister. Dessen Gebühren stellt das Register der Gesellschaft direkt in Rechnung. Sie betragen je nach Größenklasse 18,50 € oder 25 € zuzüglich 3 € Jahresgebühr (Nr. 1410, 1420, 1421 KV JVKostG, Stand 2026).
Welche Rolle spielt der Gründungszeitpunkt für die Kosten?
Der Zeitpunkt entscheidet über zwei Kostenfaktoren. Ein kurzes erstes Geschäftsjahr braucht einen eigenen Jahresabschluss. Gleichzeitig zählt für die Gewerbesteuer die Beteiligung zu Beginn des Jahres. Wer Anteile erst im Laufe eines Jahres in eine bestehende Holding bringt, verliert für dieses Jahr in der Regel die gewerbesteuerliche Kürzung auf Ausschüttungen.
Jedes Geschäftsjahr darf höchstens zwölf Monate dauern (§ 240 Abs. 2 HGB), und für seinen Schluss ist ein Abschluss aufzustellen (§ 242 HGB). Eine Holding, die im Dezember gegründet wird und nach dem Kalenderjahr bilanziert, braucht also für wenige Wochen einen vollständigen Jahresabschluss und die Steuererklärungen dazu.
Über die Fideus-Plattform übernimmt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, die Holding ab der Gründung und erstellt in eigener Verantwortung die Eröffnungsbilanz; deren Preis steht im Angebot. Für das erste, kurze Geschäftsjahr gilt der reguläre Paketpreis; einen eigenen Posten für das Rumpfgeschäftsjahr gibt es nicht.
Bei der Körperschaftsteuer ist das unkritisch. Der Erwerb von mindestens 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt (§ 8b Abs. 4 Satz 6 KStG). Bei der Gewerbesteuer fehlt eine solche Regel. Ausschüttungen bleiben nur außen vor, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % beträgt (§ 9 Nr. 2a GewStG, bei ausländischen Tochtergesellschaften § 9 Nr. 7 GewStG). Sonst liegt die Belastung auf der Dividende bei einem Hebesatz von 400 % bei rund 14,8 % statt rund 1,5 %. Wann Dividenden zu 95 % steuerfrei sind, erklärt der Artikel § 8b KStG.
Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. Körperschaftsteuer 15 % und Solidaritätszuschlag auf 5 % der Dividende, Gewerbesteuer auf die volle Dividende (§ 8 Nr. 5 GewStG), Stand 2026.
Welcher Zeitpunkt für eine bestimmte Holding günstiger ist, hängt von geplanten Ausschüttungen und vom Weg der Einbringung ab. Das prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist. Den Ablauf der Gründung Schritt für Schritt beschreibt der Artikel Wie gründe ich eine Holding? Die allgemeinen Schritte vom Notartermin bis zur Steuernummer zeigt der Artikel Ablauf der GmbH-Gründung.
Fazit
Die Gebühren für die Gründung einer Holding lassen sich aus GNotKG und HRegGebV genau nachrechnen. Notar und Register kosten rund 375 € für eine UG mit Musterprotokoll und rund 935 € für eine GmbH mit eigener Satzung, inklusive Umsatzsteuer auf die Notargebühren. Das Stammkapital bleibt Vermögen der Holding. Ins Gewicht fallen das Einbringen bestehender Anteile und die laufenden Kosten für Abschluss und Erklärungen.
- Einmalig: Notar nach GNotKG, 225 € Registergebühr, bei Einbringung eine weitere Beurkundung nach Anteilswert.
- Jährlich: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen, 19,80 € Transparenzregister, IHK-Beitrag, Registergebühren für die Offenlegung.
- Zeitpunkt: Die 15-%-Schwelle der Gewerbesteuer zählt zu Beginn des Jahres; ein kurzes erstes Geschäftsjahr kostet einen eigenen Abschluss.
Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Für Holdings mit Beteiligungen strukturiert die Plattform Belege und Bankdaten; Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, in eigener Verantwortung. Das gilt ab der Gründung, im ersten Geschäftsjahr zum regulären Paketpreis.
Gründung und Gesellschaftsvertrag übernehmen Notar und bei Bedarf eine Rechtsanwaltskanzlei. Pakete und Ablauf zeigt die Seite Holding-Jahresabschluss.
Quellen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (§§ 19, 34, 54, 92, 94, 105, 107, 108, 110, 112)
- GNotKG Anlage 1 – Kostenverzeichnis
- GNotKG Anlage 2 – Gebührentabelle
- Handelsregistergebührenverordnung – Gebührenverzeichnis
- Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung vom 30. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 127)
- GmbH-Gesetz (§§ 2, 5, 5a, 7, 8, 15, Anlage 1)
- Transparenzregistergebührenverordnung
- Bundesministerium der Justiz – Notarielle Online-Verfahren
- IHK-Gesetz (§§ 2, 3)
- Umwandlungssteuergesetz (§§ 21, 22)
- Justizverwaltungskostengesetz – Kostenverzeichnis (Nr. 1410, 1420, 1421)
Alle Fundstellen geprüft am 24. September 2026.
Häufige Fragen
Was kostet eine Holding im Jahr?
Den größten Posten bilden Buchhaltung, Jahresabschluss sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung. Über die Fideus-Plattform kostet das ab 600 € pro Jahr netto im Paket Holding Lite. Buchhaltung, Abschluss und Erklärungen erbringt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, in eigener Verantwortung. Nach StBVV ergibt eine Modellrechnung für eine fiktive Holding mit 50.000 € Bilanzsumme ohne Ausschüttungen inklusive Buchführung im Mittel 1.978,80 € netto. Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei; Stand 2026. Dazu kommen 19,80 € Transparenzregister und der IHK-Beitrag.
Was kostet der Notar für die Gründung einer Holding?
Nach GNotKG kostet der Notar für eine UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll und 1.000 € Stammkapital rund 150 € inklusive Umsatzsteuer. Für eine GmbH sind es rund 276 € mit Musterprotokoll und rund 709 € mit eigener Satzung. Modellrechnung für eine Gesellschafterin, Stand 2026; die verbindliche Kostenberechnung erstellt der Notar.
Kann ich als Privatperson eine Holding gründen?
Ja. Eine Holding ist eine gewöhnliche GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die du als natürliche Person allein oder mit anderen gründest. Die Holding hält anschließend die Anteile an deiner operativen Gesellschaft. Gründungskosten und Pflichten sind dieselben wie bei jeder anderen GmbH oder UG.
Muss eine Holding ein Gewerbe anmelden?
Eine reine Holding, die nur eigene Beteiligungen verwaltet, braucht nach verbreiteter Auffassung keine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO. Erbringt sie Leistungen, etwa Managementleistungen an die Tochter, ist eine Anmeldung in der Regel nötig. Mitglied der IHK ist die Holding als Kapitalgesellschaft trotzdem.
Ist das Stammkapital bei der Gründung verloren?
Nein. Das Stammkapital ist Vermögen der Holding, keine Gebühr. Die Geschäftsführung darf es nach der Eintragung für die Zwecke der Gesellschaft einsetzen, etwa für den Kauf von Beteiligungen. Bei der GmbH sind vor der Anmeldung mindestens 12.500 € einzuzahlen, bei der UG das gesamte Stammkapital.