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Steuern & Jahresabschluss

Was ist eine BWA? BWA, Summen- und Saldenliste und GuV einfach erklärt

Was eine BWA zeigt, wie du sie liest und worin sie sich von Summen- und Saldenliste und GuV unterscheidet. Mit Beispiel einer GmbH und dem Weg zum Jahresüberschuss.

Fideus Redaktion13 Min. Lesezeit

Eine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) ist eine Zusammenfassung der laufenden Buchhaltung für einen Monat oder ein Quartal. Sie zeigt Erlöse, Kosten und das vorläufige Ergebnis, meist auch die Werte seit Beginn des Geschäftsjahres, und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Summen- und Saldenliste zeigt dieselben Buchungen Konto für Konto. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die endgültige Rechnung für das ganze Jahr, nach Abschlussbuchungen und Steuern.

Was ist eine BWA?

Eine BWA ist eine Auswertung der Buchführung, die die gebuchten Erlöse und Kosten eines Zeitraums zu wenigen Zeilen zusammenfasst. Unten steht das vorläufige Ergebnis. Die Buchhaltungssoftware erzeugt sie aus den Buchungen, meist monatlich oder quartalsweise. In einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zeigt sie den Stand der Zahlen zwischen zwei Jahresabschlüssen.

Den Kern der meisten BWA bildet die kurzfristige Erfolgsrechnung: Sie ist ähnlich gegliedert wie eine GuV, nur für einen kürzeren Zeitraum. Je nach Form kommen ein Vorjahresvergleich, eine Bewegungsbilanz oder eine Übersicht zur Liquidität hinzu. Eine einheitliche Form gibt es nicht; jede Software und jede Kanzlei hat eigene Vorlagen.

Ist eine BWA Pflicht?

Nein. Kein Gesetz verlangt von einer GmbH eine BWA. Pflicht sind die Buchführung (§ 238 HGB) und der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV. Die Buchungen müssen „vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet“ sein (§ 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO).

Eine BWA kann aber vertraglich verlangt sein, etwa in einem Kreditvertrag. Welche Pflichten die Buchhaltung einer GmbH sonst hat, erklärt der Artikel Buchhaltung für eine GmbH.

Wie sieht eine BWA aus? Beispiel einer Agentur-GmbH

Eine BWA hat zwei Zahlenspalten: den ausgewerteten Monat und die Summe seit Jahresbeginn. Die Zeilen folgen dem Weg vom Umsatz über die Kosten zum Ergebnis. Die Tabelle zeigt eine vereinfachte BWA einer fiktiven Agentur-GmbH für September 2026, mit 180.000 € geplantem Jahresumsatz.

Vereinfachte BWA einer fiktiven Agentur-GmbH für September 2026 und kumuliert Januar bis September 2026, Beträge in Euro netto
ZeileSeptember 2026Januar–September 2026
Umsatzerlöse15.000 €135.000 €
Gesamtleistung15.000 €135.000 €
Fremdleistungen (Freelancer)3.000 €27.000 €
Rohertrag12.000 €108.000 €
Personalkosten6.000 €54.000 €
Raumkosten800 €7.200 €
Versicherungen und Beiträge150 €1.350 €
Werbe- und Reisekosten400 €3.600 €
Abschreibungen0 €0 €
Sonstige Kosten (Software, Beratung, Bank)1.150 €10.350 €
Gesamtkosten8.500 €76.500 €
Betriebsergebnis3.500 €31.500 €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag0 €0 €
Vorläufiges Ergebnis3.500 €31.500 €

Fiktives Beispiel, Beträge netto ohne Umsatzsteuer. Abschreibungen und Steuern sind im Beispiel noch nicht gebucht; das ist in vielen BWA unterjährig so. Echte BWA haben mehr Zeilen, etwa für Kfz-Kosten, Zinsen und neutrale Erträge.

Wie liest du die BWA?

Die wichtigsten Kennzahlen setzen eine Zeile ins Verhältnis zur Gesamtleistung. So lassen sich Monate und Jahre vergleichen, auch wenn der Umsatz schwankt. Für das Beispiel, Januar bis September:

  • Rohertragsquote: 108.000 € von 135.000 €, also 80 %. So viel bleibt nach Fremdleistungen für die eigenen Kosten.
  • Personalkostenquote: 54.000 € von 135.000 €, also 40 %. Bei Agenturen und Beratungen ist das oft der größte Kostenblock.
  • Vorläufiges Ergebnis: 31.500 €, rund 23 % der Gesamtleistung. Das ist der Gewinn vor Abschlussbuchungen und vor Körperschaft- und Gewerbesteuer.
  • Monat gegen Durchschnitt: Der September liegt mit 3.500 € genau im Schnitt der neun Monate. Ausreißer in einer Zeile sind oft ein Hinweis auf fehlende oder doppelte Buchungen.

Was ist der Unterschied zwischen BWA, Summen- und Saldenliste und GuV?

Alle drei beruhen auf denselben Buchungen, zeigen sie aber unterschiedlich fein und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Summen- und Saldenliste ist die Rohfassung: jedes Konto einzeln. Die BWA fasst die Erfolgskonten zu Zeilen zusammen. Die GuV ist Teil des Jahresabschlusses und zeigt das endgültige Ergebnis des Geschäftsjahres.

Vergleich von BWA, Summen- und Saldenliste, GuV und Bilanz einer GmbH
MerkmalBWASummen- und SaldenlisteGuVBilanz
Was sie zeigtErlöse, Kosten, vorläufiges Ergebnisjedes Konto mit Anfangsbestand, Soll, Haben und SaldoAufwendungen und Erträge bis zum JahresüberschussVermögen, Schulden und Eigenkapital
ZeitraumMonat oder Quartal und seit JahresbeginnMonat oder Quartal und seit JahresbeginnGeschäftsjahrStichtag
Stand der Zahlenvorläufigvorläufigendgültigendgültig
Gesetzliche Pflichtneinneinja, § 242 Abs. 2 HGBja, § 242 Abs. 1 HGB
Typische EmpfängerGeschäftsführung, Bank, InvestorenKanzlei, BankGesellschafter, FinanzamtGesellschafter, Finanzamt, Unternehmensregister

Wie Bilanz und GuV zusammen den Jahresabschluss bilden und wie er sich von der Steuererklärung unterscheidet, zeigt der Artikel Steuererklärung und Jahresabschluss.

Was steht in der Summen- und Saldenliste?

Die Summen- und Saldenliste, kurz SuSa, führt jedes bebuchte Konto auf. Je Konto stehen der Anfangsbestand, die Summen im Soll und im Haben und der Saldo. Sie enthält auch Bestandskonten wie Bank, Forderungen und Umsatzsteuer, die in der BWA fehlen. Ein Auszug für die Beispiel-GmbH, Januar bis September 2026:

Auszug aus der Summen- und Saldenliste einer fiktiven Agentur-GmbH, Januar bis September 2026, Beträge in Euro
KontoAnfangsbestandSollHabenSaldo
Erlöse 19 % USt0 €0 €135.000 €135.000 € H
Gehälter0 €45.000 €0 €45.000 € S
Gesetzliche soziale Aufwendungen0 €9.000 €0 €9.000 € S
Umsatzsteuer 19 %7.600 € H24.700 €25.650 €8.550 € H

Fiktives Beispiel, vereinfacht: Vorsteuer und Zahlungen an das Finanzamt stehen in der Praxis meist auf eigenen Konten. S = Soll, H = Haben. Die Kontenbezeichnungen richten sich nach dem Kontenrahmen der Buchhaltung.

Zwei Dinge zeigt der Auszug. Erstens beginnen Erfolgskonten jedes Jahr bei null; Gehälter und soziale Aufwendungen ergeben zusammen die Zeile „Personalkosten“ der BWA. Zweitens steht die Umsatzsteuer nur in der SuSa: 8.550 € aus dem dritten Quartal sind noch nicht an das Finanzamt abgeführt.

Kann ich aus BWA oder Summen- und Saldenliste die GuV herleiten?

Nur vorläufig. Die Erfolgskonten der Summen- und Saldenliste ergeben zusammen das vorläufige Ergebnis der BWA, also eine vorläufige GuV. Die endgültige GuV entsteht erst mit dem Jahresabschluss, für den die Kanzlei zum Stichtag nachbucht, was unterjährig fehlt. Das Handelsgesetzbuch beschreibt die GuV so:

„Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.“
– § 242 Abs. 2 HGB

Die Modellrechnung zeigt den Weg für die Beispiel-GmbH. Die Dezember-BWA weist für das ganze Jahr 42.000 € vorläufiges Ergebnis aus.

Modellrechnung: vom vorläufigen Ergebnis der BWA zum Jahresüberschuss der GuV für eine fiktive Agentur-GmbH, Geschäftsjahr 2026
SchrittBetragGrundlage
Vorläufiges Ergebnis laut BWA Januar–Dezember42.000 €laufende Buchhaltung
Abschreibungen auf Laptops und Büroausstattung−2.000 €§ 253 Abs. 3 HGB
Rückstellung für Abschluss und Steuererklärungen−2.500 €§ 249 Abs. 1 HGB
Im Dezember bezahlte Software-Lizenz für 2027 (Abgrenzung)+600 €§ 250 Abs. 1 HGB
Ergebnis vor Steuern vom Ertrag38.100 €
Körperschaftsteuer 15 % und Solidaritätszuschlag−6.029 €§ 23 Abs. 1 KStG, § 4 SolZG
Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 %, Hebesatz 400 %)−5.334 €§ 11 Abs. 2 GewStG
Jahresüberschuss laut GuV26.737 €§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. Fiktive GmbH, Geschäftsjahr 2026, Körperschaftsteuer 15 % und Solidaritätszuschlag 5,5 % darauf (zusammen 15,825 %), Hebesatz der Gemeinde 400 % angenommen. Ohne Hinzurechnungen, Kürzungen und nicht abziehbare Ausgaben; die Gewerbesteuer mindert den steuerlichen Gewinn nicht (§ 4 Abs. 5b EStG). Beträge auf volle Euro gerundet.

Im Beispiel bleiben vom vorläufigen Ergebnis rund 64 % als Jahresüberschuss. Wie Körperschaft- und Gewerbesteuer einer GmbH zusammenwirken, erklärt der Artikel GmbH Steuern. Welche Buchungen zum Stichtag nötig sind und wie hoch sie ausfallen, beurteilt die Kanzlei im Abschluss.

Warum passt die BWA nicht zum Kontostand?

Die BWA zeigt Erlöse und Kosten, der Kontostand zeigt Zahlungen. Beides fällt oft auseinander, weil Umsatzsteuer, offene Rechnungen, Investitionen und Darlehen nicht oder anders im Ergebnis stehen. Ein hohes vorläufiges Ergebnis heißt deshalb nicht, dass das Geld auf dem Konto frei verfügbar ist.

  • Umsatzsteuer: Sie liegt bis zur Voranmeldung auf dem Konto, gehört aber dem Finanzamt. Im Onboarding auf der Fideus-Plattform fällt auf, dass Gesellschaften sie als verfügbares Geld behandeln. Wann sie fällig wird, erklärt der Artikel Umsatzsteuervoranmeldung der GmbH.
  • Offene Rechnungen: Eine gestellte Rechnung zählt als Erlös, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.
  • Investitionen: Ein Laptop für 3.000 € ist sofort vom Konto weg, erscheint im Ergebnis aber nur verteilt über die Nutzungsdauer als Abschreibung.
  • Darlehen: Auszahlung und Tilgung bewegen das Konto, nicht das Ergebnis; nur die Zinsen sind Aufwand. Wie Geld von Gesellschaftern in die GmbH kommt, erklärt der Artikel Gesellschafterdarlehen.
  • Steuern und Ausschüttungen: Körperschaft- und Gewerbesteuer fehlen in vielen BWA, sind aber später zu zahlen. In der Modellrechnung oben sind das rund 30 % des Ergebnisses vor Steuern vom Ertrag. Ausschüttungen mindern das Konto, nicht das Ergebnis.

Wofür brauchst du eine BWA?

Eine BWA brauchst du überall dort, wo jemand die Zahlen vor dem Jahresabschluss sehen will: Bank, Mitgesellschafter, Investoren oder die eigene Planung. Sie ersetzt den Jahresabschluss nicht, zeigt aber den laufenden Stand. Fremdkapitalgeber und Förderinstitute nutzen sie, um ein Unternehmen einzuschätzen (IHK Chemnitz).

  • Bank: Übersteigt ein Kredit 1.500.000 € oder 10 % des Kernkapitals der Bank, muss sie sich in der Regel die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen (§ 18 KWG, Stand Oktober 2026). Das Gesetz nennt dafür „insbesondere“ die Jahresabschlüsse. Den laufenden Stand kann eine Bank zusätzlich mit BWA und Summen- und Saldenliste erfragen, auch bei kleineren Krediten.
  • Gesellschafter und Investoren: Jede Gesellschafterin kann Auskunft und Einsicht in die Bücher verlangen (§ 51a Abs. 1 GmbHG). Beteiligungsverträge können regelmäßige Berichte vorsehen; was genau geschuldet ist, steht im Vertrag.
  • Planung: Die BWA liefert die Ist-Zahlen für den Vergleich mit dem Businessplan, Monat für Monat.
  • Ausschüttung: Eine Vorabausschüttung im laufenden Jahr braucht einen Gesellschafterbeschluss und stützt sich typischerweise auf eine Zwischenbilanz, nicht auf eine BWA allein. Ob und in welcher Höhe sie möglich ist, klärst du vorab mit der Kanzlei.

Wichtig: Im Onboarding auf der Fideus-Plattform fällt auf, dass Geld an Gesellschafter oder die Holding überwiesen wurde, ohne Beschluss oder ohne unterschriebene Niederschrift. Was dabei rechtlich gilt, erklärt der Artikel Gewinnausschüttung der GmbH.

Wer erstellt die BWA, und wie aktuell ist sie?

Die BWA erstellt in der Regel, wer bucht: die Steuerkanzlei, ein Buchhaltungsbüro oder die Geschäftsführung selbst mit Software. Aktuell ist sie nur, wenn alle Belege des Zeitraums vorliegen und gebucht sind. Fehlt die Rechnung für ein Software-Abo, fehlt sie auch in den Kosten, und das Ergebnis wirkt zu gut.

Am häufigsten fehlen im Onboarding operativer GmbHs auf der Fideus-Plattform Belege: Rechnungen liegen verstreut in Postfächern, Ordnern und Tools statt in einem automatisierten System. Eine BWA aus solchen Daten zeigt ein unvollständiges Bild. Gegen den Zettelkasten hilft ein fester Weg für jeden Beleg, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Ebenfalls im Onboarding fällt auf: Fordern Bank oder Investor BWA und Summen- und Saldenliste an, zeigt sich teils erst dann, dass ganze Monate nicht gebucht sind. Die Auswertung kommt dann später als gebraucht.

Wie bekommst du BWA und Jahresabschluss über die Fideus-Plattform?

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über die Fideus-Plattform kontiert und bucht die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, die laufenden Geschäftsvorfälle in eigener Verantwortung. Fideus bereitet Belege und Bankdaten dafür auf. BWA und Summen- und Saldenliste bekommst du über Fideus in dem Rhythmus, der im Angebot steht; alle Kosten stehen im Angebot.

  1. Bankdaten: Du verknüpfst das Geschäftskonto, die Plattform ruft die Transaktionen automatisch ab.
  2. Belege: Du lädst sie hoch oder leitest sie per E-Mail weiter. Eine eigene E-Mail-Adresse von Fideus lässt sich bei Software-Abos als Rechnungsadresse hinterlegen.
  3. Zuordnung: Die Plattform ordnet Beleg und Zahlung mit eigener KI-Technologie zu und schlägt ein Buchungskonto vor.
  4. Buchung und Auswertung: Die Kanzlei prüft den Vorschlag, kontiert und bucht. BWA und Summen- und Saldenliste entstehen aus dieser Buchführung, erstellt von der Kanzlei in eigener Verantwortung.
  5. Jahresabschluss: Die Kanzlei erstellt Jahresabschluss mit GuV, E-Bilanz und Steuererklärungen in eigener Verantwortung. Die Geschäftsführung gibt sie vor der Übermittlung frei.

Fideus arbeitet mit zwei zugelassenen Steuerkanzleien; die mandatierte Kanzlei hat über 50 Mitarbeitende, darunter mehr als sieben Steuerberaterinnen und Steuerberater. Über die Plattform werden mehr als 650 Unternehmen verwaltet. Das Fideus-Team antwortet auf Anfragen über die Plattform oder per E-Mail in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Das Paket „Operatives Unternehmen“ enthält neben der Plattform die Leistungen der Kanzlei: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, E-Bilanz und Offenlegung. Es beginnt bei 2.000 € pro Jahr netto. Für eine fiktive Agentur-GmbH mit 180.000 € Umsatz, quartalsweiser Voranmeldung, 100.000 € Bilanzsumme und rund 500 Banktransaktionen sind es ab 3.500 € pro Jahr netto. Das ist der Gesamtpreis für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab.

Wer zwischen zwei Auswertungen offene Belege finden will, kann einen eigenen KI-Assistenten wie Claude oder ChatGPT per MCP mit der Plattform verbinden. Er liest Transaktionen mit Belegstatus und ordnet Belege zu; buchen kann er nicht. Wie das funktioniert, zeigt der Artikel KI in der Buchhaltung.

Was der Assistent abruft, übermittelt Fideus an dessen Anbieter. Der verarbeitet die Daten nach eigenen Bedingungen, möglicherweise außerhalb der EU; empfehlenswert ist deshalb ein Geschäftskonto beim KI-Anbieter.

Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce.

Fazit

Die BWA ist das Monatsbild der Buchhaltung: freiwillig, vorläufig und nur so gut wie die Belege dahinter. Die Summen- und Saldenliste zeigt dieselben Buchungen Konto für Konto, die GuV das endgültige Ergebnis nach Abschlussbuchungen und Steuern. Wer das vorläufige Ergebnis verplant, rechnet Körperschaft- und Gewerbesteuer mit ein.

Alle Pakete für GmbHs mit laufendem Geschäft und für Holdings stehen unter Preise.

Quellen

Häufige Fragen

Wie oft wird eine BWA erstellt?

Üblich ist eine BWA je Monat oder je Quartal, oft im Rhythmus der Umsatzsteuervoranmeldungen, weil dafür ohnehin gebucht wird. Ein Gesetz schreibt keinen Rhythmus vor. Jede BWA zeigt den Zeitraum selbst und die Werte seit Beginn des Geschäftsjahres. Aussagekräftig ist sie nur, wenn alle Belege des Zeitraums gebucht sind.

Was kostet eine BWA beim Steuerberater?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kennt keine eigene Gebühr für die BWA. Sie regelt Monatsgebühren für die Buchführung; für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung gilt die Zeitgebühr (§ 33 Abs. 7 StBVV). Was eine BWA kostet, ergibt sich aus der Vereinbarung mit der Kanzlei. Über die Fideus-Plattform bekommst du eine BWA in dem Rhythmus, der im Angebot steht; alle Kosten stehen im Angebot.

Ist die BWA ein Jahresabschluss?

Nein. Die BWA ist eine freiwillige, vorläufige Auswertung der laufenden Buchhaltung. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB), bei einer GmbH je nach Größenklasse mit Anhang. Er enthält die Abschlussbuchungen und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die in der BWA oft noch fehlen.

Braucht eine Holding eine BWA?

Selten. Eine Holding hat meist wenige Buchungen und keinen laufenden Umsatz, eine monatliche BWA zeigt dann kaum mehr als die Kosten. Die maßgeblichen Zahlen stehen im Jahresabschluss, den die Steuerkanzlei in eigener Verantwortung erstellt. Über die Fideus-Plattform beginnt das Paket Holding Lite bei 600 € pro Jahr netto.

Was bedeutet „vorläufiges Ergebnis“ in der BWA?

Das vorläufige Ergebnis ist der Saldo aus Erlösen und Kosten, die bis zum Auswertungsstichtag gebucht sind. Vorläufig ist es, weil Abschlussbuchungen wie Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer oft erst im Jahresabschluss gebucht werden. Der Jahresüberschuss in der GuV fällt deshalb meist niedriger aus.

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