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Steuern & Jahresabschluss

Jahresabschluss UG: Pflichten, Rücklage, Kosten und wer ihn erstellt

Was zum Jahresabschluss einer UG gehört, wie die Rücklage nach § 5a GmbHG berechnet wird, welche Fristen gelten und was der Abschluss kostet.

Fideus Redaktion15 Min. Lesezeit

Der Jahresabschluss einer UG (haftungsbeschränkt) besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und in der Regel einem Anhang. Er ist jedes Jahr Pflicht, auch ohne Umsatz. Anders als die GmbH muss die UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Eine kleine UG stellt den Abschluss spätestens sechs Monate nach dem Geschäftsjahr auf und legt ihn binnen zwölf Monaten offen.

Was gehört zum Jahresabschluss einer UG?

Zum Jahresabschluss einer UG gehören dieselben Teile wie bei jeder GmbH: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ein Anhang. Die UG ist rechtlich eine GmbH mit geringerem Stammkapital, deshalb gelten HGB und GmbH-Gesetz unverändert. Hinzu kommt nur die gesetzliche Rücklage. Wie umfangreich der Abschluss ausfällt, hängt von der Größenklasse ab.

Maßgeblich sind die Größenklassen nach HGB. Eine kleine Kapitalgesellschaft überschreitet an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens eine von drei Grenzen: 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz und 50 Arbeitnehmer (§ 267 Abs. 1 HGB, Stand 2026). Für sehr kleine Gesellschaften gibt es weitere Erleichterungen; welche gelten, ordnet die Kanzlei ein.

Bestandteile des Jahresabschlusses einer kleinen UG, Stand 2026
BestandteilKleine KapitalgesellschaftGrundlage
Bilanzja, verkürzt§ 266 Abs. 1 HGB
Gewinn- und Verlustrechnungja§ 275 HGB
Anhangja§ 264 Abs. 1 HGB
Lageberichtnein§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
Gesetzliche Rücklage (nur UG)ja, bei Jahresüberschuss§ 5a Abs. 3 GmbHG
Offenlegung im UnternehmensregisterBilanz und Anhang§§ 325, 326 HGB

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Zu welcher Größenklasse die UG gehört, ordnet die Steuerkanzlei ein, bei der du mandatiert bist.

Auch eine UG ohne Umsatz, etwa eine Vorrats-UG oder eine Holding vor der ersten Beteiligung, braucht jedes Jahr einen Abschluss. Die Pflicht knüpft an die Rechtsform an, nicht an das Geschäft. Welche Erklärungen dann anfallen und was das kostet, erklärt der Artikel Ruhende GmbH.

Im ersten Jahr kommen zwei Besonderheiten hinzu. Die UG stellt zur Gründung eine Eröffnungsbilanz auf, die der Artikel Eröffnungsbilanz der GmbH und UG beschreibt. Endet das erste Geschäftsjahr schon nach wenigen Monaten, gilt das Rumpfgeschäftsjahr mit eigenem Abschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?

Der Jahresabschluss ist die Rechnungslegung nach Handelsrecht. Er geht an die Gesellschafter und an das Unternehmensregister. Die Steuererklärungen gehen an das Finanzamt und bauen auf dem Abschluss auf. Verbindendes Glied ist die E-Bilanz: Sie übermittelt Bilanz und GuV als Datensatz, angepasst an das Steuerrecht.

Die Reihenfolge ist deshalb fest. Erst stehen Buchhaltung und Abschluss, dann folgen E-Bilanz und Steuererklärungen. Eine Körperschaftsteuererklärung ohne Abschluss gibt es bei einer UG nicht. Die Tabelle zeigt die Pflichten für das Geschäftsjahr 2026.

Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen einer UG im Vergleich, Geschäftsjahr 2026
PflichtInhaltEmpfängerFrist für 2026
JahresabschlussBilanz, GuV, ggf. Anhang nach Handelsrecht; zeigt Vermögen, Schulden und ErgebnisGesellschafter (Feststellung), Unternehmensregister (Offenlegung)aufstellen bis 30.06.2027, offenlegen bis 31.12.2027
E-BilanzBilanz und GuV als Datensatz, an das Steuerrecht angepasst (§ 5b EStG)Finanzamtmit der Körperschaftsteuererklärung
Körperschaft- und GewerbesteuererklärungEinkommen und Gewerbeertrag, aus dem Ergebnis abgeleitet (§ 31 KStG, § 14a GewStG)Finanzamt02.08.2027 ohne, 29.02.2028 mit Steuerkanzlei
Umsatzsteuer-Jahreserklärungnur, wenn die UG Unternehmerin ist (§ 18 Abs. 3 UStG)Finanzamtwie die Körperschaftsteuererklärung

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Fristen für eine kleine UG mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr; Rechtsgrundlagen im Abschnitt zu den Fristen unten.

Beide Pflichten im Überblick erklärt der Artikel Steuererklärung und Jahresabschluss.

Wie berechnet die UG die gesetzliche Rücklage?

Die UG stellt in jedem Jahresabschluss ein Viertel ihres Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in die gesetzliche Rücklage ein. Grundlage ist das Ergebnis nach Steuern laut GuV (§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB). In einem Verlustjahr wird nichts eingestellt. Der gebundene Betrag darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Wörtlich heißt es in § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG:

„In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.“

Die Rücklage steht damit schon in der Bilanz, die die Geschäftsführung aufstellt; sie hängt nicht von einem Beschluss der Gesellschafter ab. In der ausführlichen Gliederung heißt der Posten „gesetzliche Rücklage“ und gehört zu den Gewinnrücklagen im Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 HGB). Wie das über mehrere Jahre wirkt, zeigt das fiktive Beispiel einer operativen UG mit Verlust im ersten Jahr.

Modellrechnung: gesetzliche Rücklage einer UG über drei Jahre mit Verlust im ersten Jahr
PostenJahr 1Jahr 2Jahr 3
Jahresergebnis nach Steuern−4.000 €12.000 €20.000 €
Verlustvortrag aus dem Vorjahr–−4.000 €–
Grundlage der Rücklage0 €8.000 €20.000 €
Gesetzliche Rücklage (ein Viertel)0 €2.000 €5.000 €
Höchstens ausschüttbar0 €6.000 €15.000 €
Gesetzliche Rücklage, Stand am Jahresende0 €2.000 €7.000 €

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei; Stand Oktober 2026. Fiktive UG mit 1.000 € Stammkapital, Jahresergebnisse nach Körperschaft- und Gewerbesteuer als Annahme, keine weiteren Rücklagen. Der Verlustvortrag ist der handelsrechtliche Vortrag aus der Bilanz, nicht der steuerliche. „Höchstens ausschüttbar“ in Jahr 3 setzt voraus, dass die 6.000 € aus Jahr 2 ausgeschüttet wurden; ein Gewinnvortrag käme hinzu, erhöht aber die Rücklage nicht.

Ein Viertel von 12.000 € wären 3.000 €. Weil der Verlust aus Jahr 1 zuerst ausgeglichen wird, sind es in Jahr 2 nur 2.000 €. Macht die UG später wieder Verlust, darf sie die Rücklage zum Ausgleich verwenden. Das Gesetz lässt drei Verwendungen zu (§ 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG):

  • Kapitalerhöhung: Umwandlung in Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG).
  • Jahresfehlbetrag: Ausgleich eines Verlusts im laufenden Jahr, soweit kein Gewinnvortrag ihn deckt.
  • Verlustvortrag: Ausgleich eines Verlusts aus dem Vorjahr, soweit kein Jahresüberschuss ihn deckt.

Wichtig: Die Pflicht endet nicht, wenn Rücklage und Stammkapital zusammen 25.000 € erreichen. Sie endet erst, wenn die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Den Weg zur GmbH beschreibt der Artikel UG vs. GmbH. Wie die Rücklage wirkt, wenn eine Holding-UG Dividenden erhält, zeigt der Artikel UG als Holding.

Bis wann muss der Jahresabschluss der UG fertig sein?

Eine kleine UG stellt den Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach dem Geschäftsjahr auf, für 2026 also bis 30. Juni 2027. Die Gesellschafter stellen ihn innerhalb von elf Monaten fest. Offengelegt wird er spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag. Für die Steuererklärungen gilt mit Steuerkanzlei eine längere Frist.

Fristen für den Jahresabschluss einer kleinen UG, Geschäftsjahre 2025 und 2026
PflichtGeschäftsjahr 2025Geschäftsjahr 2026Grundlage
Aufstellen (kleine UG, spätestens)30.06.202630.06.2027§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
Feststellen durch die Gesellschafter30.11.202630.11.2027§ 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegen im Unternehmensregister31.12.202631.12.2027§ 325 Abs. 1a HGB
Steuererklärungen ohne Steuerkanzlei31.07.202602.08.2027§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO
Steuererklärungen mit Steuerkanzlei01.03.202729.02.2028§ 149 Abs. 3, § 108 Abs. 3 AO

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Fordert das Finanzamt Erklärungen vorab an (§ 149 Abs. 4 AO), gilt die gesetzte Frist.

Die längere Frist gilt nur, wenn eine Kanzlei mit den Erklärungen beauftragt ist (§ 149 Abs. 3 AO). Wird die Kanzlei erst nach dem 31. Juli beauftragt, ordnet sie ein, welche Frist gilt; auf die längere Frist ist dann kein Verlass. Alle Fristen mit Verspätungsfolgen stehen im Artikel Jahresabschluss GmbH: Fristen.

Versäumt die UG die Offenlegung, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Angedroht werden 2.500 € bis 25.000 €. Holt eine kleine UG die Offenlegung erst nach den sechs Wochen ab der Androhung nach, sinkt das Ordnungsgeld auf 1.000 € (§ 335 Abs. 4 HGB). Den Ablauf erklärt der Artikel Offenlegung des Jahresabschlusses.

Braucht eine UG einen Steuerberater?

Gesetzlich muss eine UG keinen Steuerberater beauftragen. Die Pflichten sind aber dieselben wie bei jeder GmbH: doppelte Buchführung, Bilanz, GuV, gesetzliche Rücklage, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung. Mit einer Steuerkanzlei gilt für die Erklärungen 2026 in der Regel die Frist bis 29. Februar 2028 statt bis 2. August 2027.

Über die Fideus-Plattform erstellt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, Jahresabschluss, E-Bilanz und Erklärungen in eigener Verantwortung. Mit dem Abschluss erstellt sie auch den Beschluss über Feststellung und Ergebnisverwendung. Die Geschäftsführung gibt vor der Übermittlung frei. Was das kostet, zeigt der nächste Abschnitt.

Wer den Abschluss selbst erstellt, braucht Kenntnisse in Bilanzierung und Steuerrecht, etwa zu Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen. Die E-Bilanz geht als Datensatz mit Kontennachweisen an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 EStG). Die Rücklage muss richtig berechnet und im Beschluss über die Ergebnisverwendung berücksichtigt sein.

Für andere dürfen nur befugte Personen und Gesellschaften geschäftsmäßig Abschlüsse und Erklärungen erstellen (§§ 3, 5 StBerG). Für die Aufstellung bleibt die Geschäftsführung verantwortlich (§ 264 Abs. 1 HGB). Wer was darf, erklärt der Artikel Wer darf den Jahresabschluss erstellen?

Was kostet der Jahresabschluss einer UG?

Über die Fideus-Plattform beginnt der Jahresabschluss einer Holding-UG bei 600 € pro Jahr netto im Paket Holding Lite. Enthalten sind Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung und Offenlegung. Die mandatierte Steuerkanzlei bucht und erstellt Abschluss und Erklärungen in eigener Verantwortung; Fideus bereitet Belege und Bankdaten auf. Eine Modellrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ergibt für eine kleine Holding inklusive Buchführung im Mittel 1.978,80 € netto.

Kosten des Jahresabschlusses einer Holding-UG pro Jahr, Stand 2026
LeistungFideus, Holding LiteEinzelabrechnung nach StBVV, Mittelwert
Buchhaltung, Jahresabschluss mit Anhang, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungab 600 € / Jahr netto1.978,80 € netto
E-Bilanz und Offenlegungenthaltenin der StBVV nicht eigens geregelt
Registergebühren der Offenlegungstellt das Unternehmensregister direkt in Rechnung

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025, fiktive Holding mit einer Beteiligung, 50.000 € Bilanzsumme und rund 40 Transaktionen im Jahr. Inklusive Buchführung nach § 33 Abs. 1 StBVV, Mittelwert des Gebührenrahmens, ohne Zeitgebühren und Auslagen. Paketpreis laut Preisseite, Stand Oktober 2026. Die Preise sind Gesamtpreise für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab.

Holding Lite und Holding Pro gelten für UG und GmbH zu denselben Bedingungen und Preisen; auch die StBVV unterscheidet nicht zwischen UG und GmbH. Der Umfang richtet sich nach Beteiligungen und Bilanzsumme; alle Kosten stehen im Angebot. Hat die Holding-UG eigenen Umsatz und gibt Umsatzsteuervoranmeldungen ab, gilt Holding Pro ab 1.450 € pro Jahr netto. Den Rechenweg nach StBVV zeigt der Artikel Steuerberater-Kosten für eine Holding.

Eine operative UG braucht zusätzlich laufende Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen. Über die Fideus-Plattform beginnt dafür das Paket „Operatives Unternehmen“ bei 2.000 € pro Jahr netto. Es enthält laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss, Jahreserklärungen, E-Bilanz und Offenlegung. Alle Kosten stehen im Angebot.

Ein Beispiel: Für eine fiktive Agentur-UG mit 180.000 € Umsatz, quartalsweiser Umsatzsteuervoranmeldung, 100.000 € Bilanzsumme und rund 500 Banktransaktionen kostet das Paket ab 3.500 € pro Jahr netto. Nach StBVV ergeben Buchführung, Jahresabschluss und Jahreserklärungen dafür im Mittel 4.783,50 € netto. Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei.

Die Kanzlei bucht und erstellt alles in eigener Verantwortung, Fideus bereitet Belege und Bankdaten auf. Die Pakete kosten für UG und GmbH gleich; der Preis hängt von Umfang und Umsatz ab, nicht von der Rechtsform. Den Rechenweg nach StBVV zeigt der Artikel Steuerberater-Kosten für eine GmbH.

Welche Fehler passieren beim Jahresabschluss einer UG?

Im Onboarding auf der Fideus-Plattform fällt bei Holding-UGs auf, dass die gesetzliche Rücklage nicht korrekt gebildet war. Fehlt sie oder ist sie zu niedrig, stimmt auch der Beschluss über die Ergebnisverwendung nicht. Weitere Fehler sieht das Fideus-Team bei Holding-UGs, bei operativen UGs und bei neu gegründeten Gesellschaften.

  • Geld ohne Vertrag verschoben (Holding-UG): Zahlungen zwischen Privat- und Firmenkonto ohne Darlehensvertrag. Welche Grundlage zu einer Einzahlung gehört, erklärt der Artikel Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklage.
  • Nebenbei mit Aktien gehandelt (Holding-UG): In kleinen Mengen gehandelt, ohne die Kosten für Buchführung und Abschluss zu bedenken. Jeder Kauf und Verkauf muss gebucht und im Abschluss erfasst werden.
  • Belege unvollständig (operative UG): Belege liegen verstreut statt in einem festen System, deshalb fehlen Buchungen im Abschluss. Über die Fideus-Plattform kommen Belege und Bankdaten an einem Ort zusammen; die Kanzlei bucht in eigener Verantwortung.
  • Umsatzsteuer als verfügbares Geld (operative UG): Die Umsatzsteuer auf dem Konto wird ausgegeben, obwohl sie an das Finanzamt geht.
  • Privatentnahmen ohne Grundlage (operative UG): Geld geht ohne Gehaltsvereinbarung oder Ausschüttungsbeschluss an die Gesellschafter. Das kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.
  • Wenig Liquidität (operative UG): Das geringe Stammkapital reicht für die ersten Ausgaben nicht. Gesellschafter geben Geld nach, aber ohne Darlehensvertrag.
  • Gründungsjahr übersehen (neu gegründet): Die Eintragung lag erst im Folgejahr, deshalb blieb das Gründungsjahr unbeachtet. Das Finanzamt fordert die Erklärungen später an.
  • Eröffnungsbilanz fehlt (neu gegründet): Die Kanzlei holt sie beim ersten Abschluss nach.

Eine Stolperstelle ergibt sich zusätzlich aus der Rechtslage: Wer die Rücklage bei 25.000 € enden lässt, ohne das Stammkapital zu erhöhen, stellt zu wenig ein. Sind schon Jahre offen, beschreibt der Artikel Jahresabschluss nachholen die Reihenfolge.

Wie läuft der Jahresabschluss einer UG über die Fideus-Plattform?

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination, über die mehr als 650 Unternehmen verwaltet werden. Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen der UG erstellt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, in eigener Verantwortung. Fideus bereitet Belege und Bankdaten auf, koordiniert den Ablauf und erinnert an Fristen. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

  1. Belege: Du verknüpfst das Geschäftskonto, die Transaktionen kommen automatisch an. Belege lädst du hoch oder leitest sie per E-Mail weiter. Die Kanzlei bucht.
  2. Abschluss: Die Kanzlei erstellt Jahresabschluss, E-Bilanz und Erklärungen, dazu den Beschluss über Feststellung und Ergebnisverwendung. Die Geschäftsführung gibt vor der Übermittlung frei, die Gesellschafter unterschreiben digital über die Plattform.
  3. Offenlegung: Die Kanzlei übermittelt den Abschluss an das Unternehmensregister. Dessen Gebühren stellt das Register direkt in Rechnung.
  4. Fristen: Fristen-Tracking und Erinnerungen der Plattform zeigen, was als Nächstes ansteht.
  5. Zahlung: Bezahlt wird, sobald die Arbeit beginnt. Jahresabschluss und Erklärungen beginnen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres, Umsatzsteuervoranmeldungen schon im selben Jahr. Ohne Voranmeldungen, etwa mit Holding Lite, zahlst du das erste Geschäftsjahr deshalb erst im Folgejahr. Zugang zur Plattform gibt es schon vor der ersten Zahlung.

Bei einer neu gegründeten UG übernimmt die Kanzlei ab der Gründung und erstellt die Eröffnungsbilanz; deren Preis steht im Angebot. Liegt die UG bisher bei einer anderen Kanzlei, liegt dein Aufwand für den Wechsel bei rund 20 Minuten. Das Onboarding fordert den letzten Jahresabschluss und den letzten Steuerbescheid an. Offene Vorjahre kann die Kanzlei übernehmen; der Preis steht gesondert im Angebot.

Wächst die Holding-UG, lässt sich das Paket über Add-ons oder den Wechsel zu Holding Pro anpassen; der Aufpreis steht im Angebot. Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce. Den Wechsel beschreibt der Artikel Steuerberater wechseln.

Fazit

Der Jahresabschluss einer UG folgt denselben Regeln wie bei der GmbH, mit einer Ausnahme: der gesetzlichen Rücklage. Ein Viertel des Jahresüberschusses nach Steuern, gemindert um einen Verlustvortrag, fließt jedes Jahr in die Rücklage, bis das Stammkapital auf 25.000 € erhöht ist. Mit einer Steuerkanzlei gilt für die Steuererklärungen die längere Abgabefrist.

  • Pflicht: Bilanz, GuV und in der Regel ein Anhang, jedes Jahr, auch ohne Umsatz.
  • Rücklage: ein Viertel des Jahresüberschusses nach Abzug eines Verlustvortrags, im Verlustjahr nichts.
  • Kosten: Holding Lite ab 600 € pro Jahr netto gegen 1.978,80 € netto nach StBVV.

Pakete und Ablauf für Holding-UGs zeigt die Seite Fideus für Holdings, alle Pakete auch für die operative UG die Seite Preise.

Quellen

Alle Fundstellen geprüft am 31. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Muss eine UG ohne Umsatz einen Jahresabschluss machen?

Ja. Die Pflicht zum Jahresabschluss hängt an der Rechtsform, nicht am Umsatz (§§ 242, 264 HGB). Auch eine UG ohne Geschäft stellt jedes Jahr Bilanz und GuV auf und übermittelt die E-Bilanz. Sie gibt Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ab und legt den Abschluss im Unternehmensregister offen. Ohne Jahresüberschuss wird keine Rücklage gebildet.

Wird die Rücklage der UG vor oder nach Steuern berechnet?

Nach Steuern. Grundlage ist der Jahresüberschuss laut Gewinn- und Verlustrechnung, also das Ergebnis nach Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB). Davon wird ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr abgezogen; ein Viertel des Rests fließt in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Endet die Rücklagepflicht, wenn die Rücklage 25.000 € erreicht?

Nein. Das Gesetz nennt keine Obergrenze. Die Sonderregeln der UG, auch die Rücklagepflicht, entfallen erst, wenn die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Rücklage kann für eine solche Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden; die Kapitalerhöhung beurkundet der Notar.

Muss eine UG ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Ja. Der festgestellte Abschluss wird spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag an das Unternehmensregister übermittelt (§ 325 Abs. 1a HGB). Kleine Gesellschaften reichen Bilanz und Anhang ein (§ 326 HGB); für sehr kleine Gesellschaften gibt es weitere Erleichterungen, die die Steuerkanzlei einordnet. Wer die Frist versäumt, dem droht ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € (§ 335 HGB).

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