Zu den Pflichten nach der GmbH-Gründung gehören zuerst Meldungen an vier Stellen. Das Gewerbe wird mit Beginn der Tätigkeit angezeigt, die Berufsgenossenschaft binnen einer Woche informiert, das Finanzamt innerhalb eines Monats, das Transparenzregister unverzüglich. Ab dem ersten Geschäftsvorfall führt die GmbH Bücher, am Anfang steht die Eröffnungsbilanz. Es folgen Umsatzsteuervoranmeldungen und zum Ende des ersten Geschäftsjahres Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung. Für die UG gilt dasselbe.
Welche Pflichten hat eine GmbH nach der Gründung?
Die Pflichten nach der GmbH-Gründung hängen an Auslösern, nicht an einem festen Termin: Beginn der Tätigkeit, erster Geschäftsbrief, erste Rechnung, erstes Gehalt, Ende des ersten Geschäftsjahres. Manche Fristen laufen schon ab dem Notartermin, also vor der Eintragung ins Handelsregister. Die Checkliste ordnet alle Pflichten nach dem Zeitpunkt, mit Frist und Fundstelle.
| Wann | Pflicht | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Erste Woche | Gewerbe anzeigen | gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit | § 14 Abs. 1 GewO |
| Berufsgenossenschaft informieren | binnen einer Woche; erfüllt durch die Gewerbeanzeige in dieser Woche | § 192 Abs. 1 SGB VII | |
| Erste Wochen | Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis | §§ 137, 138 Abs. 1b AO |
| Wirtschaftlich Berechtigte ans Transparenzregister melden | unverzüglich | § 20 Abs. 1 GwG | |
| Betriebsstätte beim Rundfunkbeitrag anmelden | Anzeige unverzüglich; Beitrag ab dem Monat, in dem die Betriebsstätte besteht | §§ 7, 8 RBStV | |
| Ab dem ersten Brief und der ersten Rechnung | Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen | auf jedem Geschäftsbrief | § 35a Abs. 1 GmbHG |
| Impressum auf der Website | sobald die Website online ist | § 5 Abs. 1 DDG | |
| Steuernummer oder USt-IdNr. auf jede Rechnung | jede Rechnung | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG | |
| E-Rechnungen empfangen können | seit 1. Januar 2025 | § 14 Abs. 1, § 27 Abs. 38 UStG | |
| Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln | bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals | § 18 Abs. 1 und 2 UStG | |
| Laufend | Eröffnungsbilanz aufstellen und elektronisch übermitteln | Stichtag ist der Beginn des Handelsgewerbes; eine feste Frist nennt das HGB nicht | § 242 Abs. 1 HGB, § 5b EStG |
| Bücher führen, Belege auf die Gesellschaft sammeln | ab dem ersten Geschäftsvorfall | § 41 GmbHG, § 238 HGB | |
| Belege und Bücher aufbewahren | Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Abschlüsse 10 Jahre | § 147 Abs. 3 AO | |
| Vorauszahlungen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | sobald festgesetzt: 10. März, Juni, September, Dezember bzw. 15. Februar, Mai, August, November | § 37 EStG, § 31 KStG, § 19 GewStG | |
| Mit dem ersten Gehalt | Gehalt der Geschäftsführung im Voraus klar vereinbaren | vor der ersten Zahlung | § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG |
| Betriebsnummer und Lohnabrechnung | vor der ersten Meldung zur Sozialversicherung | § 18i SGB IV | |
| Nach dem ersten Geschäftsjahr | Jahresabschluss aufstellen | drei Monate, kleine GmbH bis sechs Monate | § 264 Abs. 1 HGB |
| Abschluss feststellen, Ergebnisverwendung beschließen | acht Monate, kleine GmbH elf Monate | § 42a Abs. 2 GmbHG | |
| Steuererklärungen abgeben | 31. Juli des Folgejahres, mit Kanzlei später | § 149 Abs. 2 und 3 AO | |
| Jahresabschluss offenlegen | ein Jahr nach dem Abschlussstichtag | § 325 Abs. 1a HGB | |
| Nur UG: gesetzliche Rücklage bilden | in jedem Jahresabschluss | § 5a Abs. 3 GmbHG |
Stand Oktober 2026, Gesetzestexte am 31. Oktober 2026 geprüft. Rundfunkbeitrag laut Beitragsservice. Welche Frist im Einzelfall gilt, ordnet die Steuerkanzlei ein, bei der die GmbH mandatiert ist.
Die Verantwortung für diese Pflichten liegt bei der Geschäftsführung. Für die Buchführung sagt das GmbH-Gesetz es ausdrücklich:
„Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen.“
– § 41 GmbHG
Was ist in den ersten Wochen nach der Gründung zu erledigen?
In den ersten Wochen geht es um Meldungen. Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Transparenzregister haben je eine eigene Frist. Die Gewerbeanzeige ersetzt weder den Fragebogen für das Finanzamt noch die Meldung zum Transparenzregister. Die IHK-Mitgliedschaft entsteht dagegen ohne eigene Anmeldung.
- Gewerbeamt: Wer ein Gewerbe beginnt, zeigt es gleichzeitig an (§ 14 Abs. 1 GewO). Agenturen, Dienstleister und Softwarefirmen melden in der Regel ein Gewerbe an.
- Berufsgenossenschaft: Die Mitteilung binnen einer Woche gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige in dieser Woche erstattet wurde (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
- Finanzamt: Die Anzeige ist innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis fällig (§ 137 AO). Danach vergibt das Finanzamt die Steuernummer und setzt in der Regel Vorauszahlungen fest.
- Transparenzregister: Die GmbH teilt ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich mit (§ 20 Abs. 1 GwG). Die Eintragung im Handelsregister ersetzt die Meldung nicht. Angaben und Ablauf zeigt der Artikel Transparenzregister.
- Rundfunkbeitrag: Jede Betriebsstätte ist laut Beitragsservice anzumelden. Bis acht Beschäftigte kostet sie 6,12 € im Monat (Stand Oktober 2026). Ein Arbeitsraum in der Privatwohnung ist nur beitragsfrei, wenn er ausschließlich über die Wohnung betreten werden kann und die Wohnung angemeldet ist.
Den Weg bis zur Eintragung und die Einzelheiten der Meldungen erklärt der Artikel Ablauf der GmbH-Gründung.
Was gilt für eine Holding?
Eine Holding-GmbH oder -UG hat dieselben Pflichten nach dem Gesellschaftsrecht: Transparenzregister, Buchführung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Offenlegung. Ob eine reine Holding ein Gewerbe anzeigen muss, klärt das Gewerbeamt. Umsatzsteuervoranmeldungen gibt sie in der Regel nur ab, wenn sie selbst Umsätze hat, etwa weil sie Leistungen an ihre Tochter abrechnet. Wann eine Holding ganz ohne Umsatz auskommt, zeigt der Artikel Ruhende GmbH.
Was gehört auf Rechnungen, Geschäftsbriefe und die Website?
Ab dem ersten Geschäftsbrief nennt die GmbH Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer (§ 35a Abs. 1 GmbHG). Die Geschäftsführer stehen mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen darauf. Das gilt für Briefe „gleichviel welcher Form“, also auch für geschäftliche E-Mails und Rechnungen. Eine UG führt den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
- Website: Das Impressum nennt unter anderem Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und Registernummer (§ 5 Abs. 1 DDG). Fragen zur Gestaltung im Einzelfall klärt eine Rechtsanwaltskanzlei.
- Rechnungen: Jede Rechnung enthält die Steuernummer oder die USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Ohne sie fehlt eine Pflichtangabe; für den Vorsteuerabzug braucht der Kunde eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 15 Abs. 1 UStG). Was bis zur Steuernummer für die erste Rechnung gilt, erklärt der Artikel Umsatzsteuer-ID beantragen. Bis zur Eintragung tritt die Gesellschaft mit dem Zusatz „in Gründung“ auf.
- E-Rechnung: Jede inländische GmbH muss seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Ab wann sie selbst E-Rechnungen ausstellen muss, regelt die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 38 UStG. Einzelheiten zeigt der Artikel Buchhaltung für eine GmbH.
Rechnungen nach der Eintragung: Was ist echt?
Kurz nach der Eintragung kommen Schreiben, die wie Rechnungen aussehen. Echt ist die Kostenrechnung der staatlichen Gerichtskasse für die Eintragung. Laut IHK Ulm (Stand Januar 2026) kommen Rechnungen für gerichtliche Eintragungen nur von den staatlichen Gerichtskassen. Angebote für private Verzeichnisse begründen keine Zahlungspflicht. Die Eintragung wird über das Registerportal der Länder bekannt gemacht (§ 10 HGB).
Was gilt für Konto, Belege und privat bezahlte Kosten?
Die Buchführung beginnt in der Regel mit dem ersten Geschäftsvorfall, nicht erst mit der Eintragung. Notar- und Registerkosten, erste Software-Abos und Anschaffungen gehören bereits dazu. Am Anfang steht die Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB), die elektronisch ans Finanzamt geht (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Belege lauten auf die Gesellschaft und werden acht Jahre aufbewahrt, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).
- Geschäftskonto: Ausgaben der GmbH laufen über ihr Konto, nicht über das Privatkonto. Was vor dem Konto privat bezahlt wurde, braucht Rechnung auf die Gesellschaft und Zahlungsnachweis. Was die GmbH davon erstatten darf, zeigt der Artikel Kosten einer GmbH-Gründung.
- Geld nur mit Grundlage: Geld fließt zwischen dir und der GmbH als Gehalt, Ausschüttung, Darlehen oder Einlage. Jede Form braucht einen Vertrag oder Beschluss. Zahlungen ohne Grundlage können als verdeckte Gewinnausschüttung gelten (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die Wege erklärt der Artikel Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklage.
- Eröffnungsbilanz: Inhalt, Stichtag und Beispiele zeigt der Artikel Eröffnungsbilanz.
Ab wann zahlt die GmbH Umsatzsteuer und Vorauszahlungen?
Umsatzsteuer meldet die GmbH ab dem ersten Voranmeldungszeitraum an, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals (§ 18 Abs. 1 UStG). Im Gründungsjahr 2026 entscheidet die voraussichtliche Steuer: über 9.000 € monatlich, sonst in der Regel vierteljährlich. Ab 2027 melden Neugründungen nach heutigem Stand im Gründungs- und im Folgejahr monatlich an (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Das gilt auch 2027 für eine im Jahr 2026 gegründete GmbH.
Die Umsatzsteuer auf dem Geschäftskonto schuldet die GmbH dem Finanzamt; sie ist kein verfügbares Geld. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlt die GmbH über Vorauszahlungen, sobald sie festgesetzt sind: am 10. März, Juni, September und Dezember sowie am 15. Februar, Mai, August und November (§ 37 Abs. 1 EStG mit § 31 KStG, § 19 Abs. 1 GewStG). Fristen, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung zeigt der Artikel Umsatzsteuervoranmeldung.
Was gilt, wenn die Geschäftsführung ein Gehalt bekommt?
Ein Gehalt der Gesellschafter-Geschäftsführung braucht eine klare Vereinbarung, bevor es gezahlt wird. Fehlt sie oder wird sie rückwirkend geschlossen, kann das Finanzamt das Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Den Vertrag gestaltet bei Bedarf eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notar. Welche Höhe angemessen ist, zeigt der Artikel Geschäftsführergehalt angemessen.
Mit dem Gehalt beginnt die Lohnabrechnung. Vor der ersten Meldung zur Sozialversicherung braucht die GmbH eine Betriebsnummer (§ 18i Abs. 1 SGB IV). Ist ein geschäftsführender Gesellschafter gemeldet, stellt die Einzugsstelle einen Antrag auf Statusfeststellung (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Die Meldungen für Arbeitgeber erklärt der Artikel Ersten Mitarbeiter einstellen.
Welche Fristen kommen am Ende des ersten Geschäftsjahres?
Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, endet das erste Geschäftsjahr am 31. Dezember, auch nach wenigen Wochen. Für dieses kurze Jahr gelten dieselben Pflichten wie für ein volles. Bei einer Gründung im Jahr 2026 ergeben sich daraus diese Termine:
- Aufstellung: bis 31. März 2027, als kleine GmbH bis 30. Juni 2027 (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Feststellung: als kleine GmbH bis 30. November 2027 (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
- Steuererklärungen: ohne Kanzlei bis 2. August 2027, weil der 31. Juli ein Samstag ist; mit Kanzlei bis 29. Februar 2028 (§ 149 Abs. 2 und 3 AO).
- Offenlegung: bis 31. Dezember 2027 im Unternehmensregister (§ 325 Abs. 1a HGB).
Wird die Kanzlei erst nach dem 31. Juli beauftragt, ordnet sie ein, welche Frist gilt; auf die längere Frist ist dann kein Verlass. Die vollständige Fristentabelle zeigt der Artikel Rumpfgeschäftsjahr. Was bei versäumten Fristen gilt, erklärt der Artikel Jahresabschluss GmbH: Fristen.
Welche Fehler passieren nach der Gründung?
Im Onboarding neu gegründeter Gesellschaften beobachtet das Fideus-Team wiederkehrende Lücken. Sie entstehen in den ersten Wochen; sichtbar werden sie teils erst durch Post vom Finanzamt.
- Kosten privat bezahlt: Gründungs- und erste Kosten laufen über das Privatkonto, Belege fehlen oder lauten nicht auf die Gesellschaft.
- Fragebogen spät übermittelt: Die Steuernummer fehlt noch, die ersten Rechnungen gehen trotzdem ohne sie hinaus.
- Keine Voranmeldung seit der Gründung: Teils liegt schon eine Schätzung oder eine Zwangsgeldandrohung des Finanzamts vor.
- Umsatzsteuer als verfügbares Geld: Die Umsatzsteuer auf dem Konto wird ausgegeben, obwohl sie ans Finanzamt geht.
- Gehalt ohne schriftliche Vereinbarung: Die Geschäftsführung bekommt Gehalt, ohne dass es schriftlich vereinbart ist.
- Eröffnungsbilanz fehlt: Die Kanzlei holt sie dann beim ersten Abschluss in eigener Verantwortung nach.
- Gründungsjahr übersehen: Die Eintragung war erst im Folgejahr, für das Gründungsjahr fehlen die Erklärungen. Das Finanzamt fordert sie später an.
- Bei Holdings: Die Meldung zum Transparenzregister fehlt.
Zum Gründungsjahr: Steuerlich wird die GmbH in Gründung schon als Kapitalgesellschaft behandelt, wenn sie später eingetragen wird (BFH, Urteil vom 18.03.2010, IV R 88/06). Wie offene Jahre nachgeholt werden, erklärt der Artikel Jahresabschluss nachholen.
Wie übernimmt die Kanzlei eine neue GmbH über die Fideus-Plattform?
Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über die Plattform übernimmt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, neue GmbHs, UGs und Holdings ab der Gründung. Die mandatierte Kanzlei hat über 50 Mitarbeitende, darunter mehr als sieben Steuerberaterinnen und Steuerberater. Über die Plattform werden mehr als 650 Unternehmen verwaltet. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
- Angebot vor dem Notartermin: Wer das Angebot vor der Gründung unterschreibt, sichert sich den Preis, ohne schon zahlen zu müssen. Bei komplexeren Fällen folgt vor dem Angebot ein Telefonat.
- Start auf der Plattform: Zugang gibt es schon vor der ersten Zahlung, auch vor der Eintragung. Bei GmbHs mit laufendem Geschäft beginnt das Mandat nach der Eintragung ins Handelsregister.
- Belege ab dem ersten Tag: Du verknüpfst das Geschäftskonto, die Transaktionen kommen automatisch. Belege lädst du hoch oder leitest sie per E-Mail weiter, auch an eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen. Die Plattform ordnet Beleg und Transaktion zu und schlägt ein Buchungskonto vor; die Kanzlei prüft, kontiert und bucht in eigener Verantwortung.
- Eröffnungsbilanz und Voranmeldungen: Die Kanzlei erstellt die Eröffnungsbilanz in eigener Verantwortung und übermittelt sie elektronisch. Ebenfalls in eigener Verantwortung erstellt und übermittelt sie die Umsatzsteuervoranmeldungen und beantragt in der Regel die Dauerfristverlängerung.
- Rechnungen und Gehalt: Ausgangsrechnungen lassen sich über die Plattform als E-Rechnung im Format ZUGFeRD erstellen. Die Lohnabrechnung für das Gehalt der Geschäftsführung erstellt über Fideus ein spezialisierter Partner, gegen Aufpreis.
- Fristen: Die Plattform unterstützt mit Fristen-Tracking und Erinnerungen. Die Fristen überwacht die Kanzlei nach ihrem Mandat.
Bezahlt wird, sobald die Arbeit beginnt. Jahresabschluss und Erklärungen beginnen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres, Umsatzsteuervoranmeldungen schon im selben Jahr. Ohne Voranmeldungen, etwa mit Holding Lite, zahlst du das erste Geschäftsjahr deshalb erst im Folgejahr.
Das Paket „Operatives Unternehmen“ beginnt bei 2.000 € pro Jahr netto, Holding Lite bei 600 € und Holding Pro bei 1.450 € pro Jahr netto. Die Preise sind Gesamtpreise für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab. Bei GmbHs mit laufendem Geschäft stehen die Preise für Eröffnungsbilanz, erstes Rumpfgeschäftsjahr, monatliche Voranmeldungen und Lohnabrechnung im Angebot, wie alle Kosten. Wie die Kanzlei eine neue GmbH oder Holding über die Plattform ab der Gründung übernimmt, zeigt die Seite Neugründung.
Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce. Gründung und Verträge übernehmen Notar und bei Bedarf spezialisierte Partner.
Fazit
Nach der GmbH-Gründung laufen die ersten Fristen in Tagen und Wochen, nicht erst zum Jahresende. Wer früh Belege sammelt und die Meldungen erledigt, vermeidet die typischen Lücken beim ersten Abschluss.
- Meldungen: Gewerbe mit Beginn, Berufsgenossenschaft binnen einer Woche, Finanzamt innerhalb eines Monats, Transparenzregister unverzüglich.
- Geld und Belege: Geschäftskonto statt Privatkonto, Belege auf die Gesellschaft, Zahlungen an dich nur mit Vertrag oder Beschluss.
- Erstes Jahr: Auch ein Rumpfgeschäftsjahr braucht Abschluss, Erklärungen und Offenlegung.
Alle Pakete für GmbH, UG und Holding zeigt die Seite Preise.
Quellen
- GmbH-Gesetz (§§ 5a, 8, 35a, 41, 42a)
- Handelsgesetzbuch (§§ 10, 238, 242, 264, 325)
- Abgabenordnung (§§ 137, 138, 147, 149)
- Umsatzsteuergesetz (§§ 14, 15, 18, 27)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten der Unternehmer
- § 20 GwG – Transparenzregister
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen
- § 37 EStG – Vorauszahlungen
- § 31 KStG – Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung
- § 19 GewStG – Vorauszahlungen
- § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Unternehmen und Institutionen (Abruf Oktober 2026)
- IHK Ulm: Geschäftemacherei mit Handelsregistereintragungen (Stand Januar 2026)
- BFH, Urteil vom 18.03.2010, IV R 88/06 (Vorgesellschaft)
Häufige Fragen
Was muss ich nach der GmbH-Gründung als Erstes erledigen?
Zuerst die Meldungen. Das Gewerbe zeigt die GmbH mit Beginn der Tätigkeit an (§ 14 GewO), die Berufsgenossenschaft erfährt es binnen einer Woche (§ 192 SGB VII). Das Finanzamt bekommt die Anzeige innerhalb eines Monats (§ 137 AO), das Transparenzregister die Meldung unverzüglich (§ 20 GwG). Parallel sammelt die GmbH ab dem Notartermin alle Belege auf ihren Namen.
Darf die GmbH Rechnungen schreiben, bevor sie eine Steuernummer hat?
Eine Rechnung muss die Steuernummer oder die USt-IdNr. enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Fehlt beides, fehlt eine Pflichtangabe. Für den Vorsteuerabzug braucht der Kunde aber eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 15 Abs. 1 UStG). Für Leistungen an andere Unternehmen ist die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Wie mit Rechnungen in der Wartezeit umzugehen ist, ordnet die Steuerkanzlei ein.
Sind die Rechnungen nach der Eintragung ins Handelsregister echt?
Nicht alle. Rechnungen für gerichtliche Eintragungen kommen laut IHK Ulm (Stand Januar 2026) nur von den staatlichen Gerichtskassen. Daneben schicken private Anbieter Formulare, die amtlich wirken, etwa für Einträge in Verzeichnisse. Eine Zahlungspflicht besteht dafür nach der IHK nicht. Die Eintragung selbst wird über das Registerportal der Länder bekannt gemacht (§ 10 HGB). Im Zweifel helfen Registergericht oder IHK weiter.
Hat eine UG nach der Gründung dieselben Pflichten wie eine GmbH?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital; Meldungen, Buchführung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Offenlegung gelten genauso. Dazu kommen zwei Punkte. Die Firma trägt den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Im Jahresabschluss fließt ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Ab wann braucht eine neue GmbH eine Steuerkanzlei?
Die Aufgaben, für die eine GmbH in der Regel eine Steuerkanzlei beauftragt, beginnen kurz nach der Gründung. Dazu gehören die Eröffnungsbilanz, die Buchführung ab dem ersten Beleg und Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem ersten Monat oder Quartal. Über die Fideus-Plattform ist ein Angebot schon vor dem Notartermin möglich; wer es vorher unterschreibt, sichert sich den Preis, ohne schon zahlen zu müssen.