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Steuern & Jahresabschluss

Geld aus der GmbH entnehmen: Gehalt, Ausschüttung und Darlehen statt Privatentnahme

Warum es in der GmbH keine Privatentnahme gibt, welche Wege Geld ins Private bringen, was das Verrechnungskonto ist und was von 10.000 € Gewinn bleibt. Mit Übersichtstabelle und Modellrechnung.

Fideus Redaktion15 Min. Lesezeit

Geld aus der GmbH entnehmen wie im Einzelunternehmen geht nicht: Die GmbH ist eine eigene Person, eine Privatentnahme gibt es nicht. Gewinn kommt auf drei Wegen ins Private: als Geschäftsführergehalt, als Gewinnausschüttung nach Beschluss oder vorübergehend als Darlehen der GmbH. Ohne Steuer zurück fließt Geld, das die Gesellschafterin der GmbH geliehen oder für sie ausgelegt hat. Jede Zahlung braucht eine Grundlage, die vorher feststeht; sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Geld aus der GmbH entnehmen: Gibt es eine Privatentnahme?

Nein. Eine Privatentnahme kennt das Steuerrecht nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dort gehört das Geld des Betriebs der Unternehmerin. Eine Entnahme ist, was sie dem Betrieb „für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke“ entnimmt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die GmbH dagegen ist rechtlich selbstständig:

„Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten“ – § 13 Abs. 1 GmbHG

Das Geld auf dem Firmenkonto gehört also der GmbH, auch wenn sie nur eine Gesellschafterin hat. Wer es privat nutzen will, braucht einen Rechtsgrund: Gehalt, Ausschüttung, Darlehen oder Erstattung. Der Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH ist deshalb ein typischer Auslöser für Fehler. Die Gewohnheit, sich bei Bedarf Geld zu überweisen, passt nicht mehr.

Für die Steuer der GmbH spielt es keine Rolle, ob sie ihren Gewinn verteilt (§ 8 Abs. 3 KStG). Zahlungen an die Gesellschafterin ohne Rechtsgrund kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Sie mindern das Einkommen der GmbH dann nicht.

Welche Wege gibt es, Geld aus der GmbH zu holen?

Es gibt drei Wege für den Gewinn und drei für Geld, das ohnehin dir zusteht. Für den Gewinn sind das Gehalt, Ausschüttung und ein Darlehen der GmbH. Ohne Steuer zurück kommen die Tilgung deines eigenen Darlehens, die Erstattung von Auslagen und die Rückzahlung von Einlagen. Die Tabelle zeigt, was vor der Zahlung feststehen muss und wer Steuern zahlt.

Wege, Geld aus der GmbH an die Gesellschafterin zu zahlen, mit Grundlage, Steuer bei GmbH und Gesellschafterin und Rückzahlung
WegWas vorher feststehen mussSteuer bei der GmbHSteuer bei dirZurückzahlen?
GeschäftsführergehaltAnstellungsvertrag vor dem Zeitraum, angemessene Höhemindert den Gewinn (Betriebsausgabe)Lohnsteuer nach persönlichem Steuersatz, je nach Beteiligung Sozialversicherungnein
Gewinnausschüttungfestgestellter Jahresabschluss und Gewinnverwendungsbeschlussaus versteuertem Gewinn, 2026 rund 29,825 % bei Hebesatz 400 %26,375 % Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlagnein
Darlehen der GmbH an dichDarlehensvertrag mit Zins, Laufzeit und TilgungZinsen sind Ertrag der GmbHkeine Steuer auf den Betrag; du zahlst Zinsenja, nach Vertrag
Tilgung deines GesellschafterdarlehensDarlehensvertrag aus deiner Einzahlungkeine Wirkung auf den Gewinnkeine Einnahme; nur Zinsen sind Kapitalertragnein
Erstattung von AuslagenRechnung auf die GmbH und privater Zahlungsnachweisdie Kosten sind Betriebsausgabekeine Einnahmenein
Rückzahlung von EinlagenGesellschafterbeschluss; Betrag aus dem steuerlichen Einlagekonto verfügbarkeine Wirkung auf den Gewinnsteuerfrei, soweit das Einlagekonto als verwendet giltnein

Stand 2026. Gesellschafterin mit Anteilen im Privatvermögen, ohne Kirchensteuer. Rechtsgrundlagen: §§ 19, 20, 32d, 43 EStG; §§ 8, 23, 27 KStG; § 30 GmbHG.

Die Tabelle beschreibt die Regel, nicht jeden Fall. Welcher Weg oder welche Mischung passt, hängt von Gewinn, Liquidität und persönlichem Steuersatz ab. Das prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist. Verträge und Beschlüsse gestalten Rechtsanwalt oder Notar.

Wie funktioniert das Geschäftsführergehalt als Weg?

Das Gehalt ist der Weg für regelmäßiges Geld. Die GmbH zieht es als Betriebsausgabe ab, du versteuerst es als Arbeitslohn. Voraussetzung ist bei einer beherrschenden Gesellschafterin eine klare, im Voraus getroffene und wirksame Vereinbarung, die auch so durchgeführt wird (R 8.5 Abs. 2 KStR 2022).

  • Vertrag vorher: Höhe und Beginn stehen im Anstellungsvertrag, bevor das erste Gehalt fließt. Eine Erhöhung gilt steuerlich erst ab der Vereinbarung.
  • Angemessene Höhe: Was über dem liegt, was eine fremde Geschäftsführerin bekäme, gilt in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung. Kriterien und Orientierungswerte erklärt der Artikel Geschäftsführergehalt angemessen.
  • Lohnsteuer: Die GmbH behält Lohnsteuer ein und meldet sie an. Wie Lohnabrechnung und Meldungen funktionieren, zeigt der Artikel Ersten Mitarbeiter einstellen.
  • Sozialversicherung: Ob sie anfällt, hängt vor allem von der Beteiligung und den Stimmrechten ab.

Hinweis: Feste monatliche Überweisungen ohne Anstellungsvertrag und ohne Lohnabrechnung sind kein Gehalt. Bei einer beherrschenden Gesellschafterin erkennt das Finanzamt sie in der Regel nicht als Betriebsausgabe an.

Wann darf die GmbH Gewinn ausschütten?

Regulär nach dem Ende des Geschäftsjahres. Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss fest und beschließen über die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Erst danach fließt Geld. Im laufenden Jahr ist eine Vorabausschüttung auf den erwarteten Gewinn möglich, ebenfalls mit Beschluss.

  • Kapitalerhaltung: Das Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG).
  • Rücklage der UG: Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, bleibt in der gesetzlichen Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
  • Kapitalertragsteuer: Die GmbH behält 25 % plus Solidaritätszuschlag ein, zusammen 26,375 %. Sie führt die Steuer in dem Zeitpunkt ab, in dem dir die Ausschüttung zufließt (§ 44 Abs. 1 Satz 5 EStG).

Für eine Privatperson ist die Steuer damit in der Regel abgegolten. Den Ablauf Schritt für Schritt, die Pflichten am Auszahlungstag und die Ausschüttung an eine Holding erklärt der Artikel Gewinnausschüttung GmbH.

Darf mir meine GmbH ein Darlehen geben?

Ja, mit einem Vertrag, wie ihn auch fremde Partner schließen würden. Das Darlehen bringt Geld ins Private, ohne dass Steuer auf den Betrag anfällt. Es ist aber kein Gewinn, sondern Schulden: Du zahlst es nach Vertrag zurück und zahlst in der Regel Zinsen an die GmbH.

  • Vertrag vor der Auszahlung: Betrag, Zins, Laufzeit, Tilgung und Sicherheiten stehen fest, bevor Geld fließt.
  • Fremdüblicher Zins: Ein zu niedriger oder fehlender Zins kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (BFH vom 22. Februar 2023, I R 27/20).
  • Rückzahlung: Verzichtet die GmbH von Anfang an auf die Rückzahlung, kann schon der ausgezahlte Betrag eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (BFH vom 14. März 1990, I R 6/89).
  • Kapitalerhaltung: Ein Darlehen aus dem gebundenen Vermögen ist nur zulässig, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen die Gesellschafterin vollwertig ist (§ 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG).

Weitere Fälle, etwa Firmenwagen oder Miete, und was eine verdeckte Gewinnausschüttung kostet, zeigt der Artikel verdeckte Gewinnausschüttung. Den Darlehensvertrag gestalten Rechtsanwalt oder Notar.

Welches Geld bekomme ich ohne Steuer zurück?

Ohne Steuer zurück fließt Geld, das schon dir gehört. Dazu zählen ein Darlehen, das du der GmbH gegeben hast, Auslagen, die du für sie bezahlt hast, und unter Bedingungen deine Einlagen. Gewinn der GmbH ist das nicht, deshalb ist es keine Einnahme.

  • Tilgung deines Gesellschafterdarlehens: Die Rückzahlung ist keine Einnahme, nur Zinsen sind Kapitalertrag. Die Kapitalerhaltung steht ihr nicht entgegen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG). Im letzten Jahr vor einem Insolvenzantrag ist sie anfechtbar (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Was der Vertrag braucht, erklärt der Artikel Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklage.
  • Erstattung von Auslagen: Hast du betriebliche Kosten der GmbH privat bezahlt, erstattet sie dir den Betrag. Voraussetzung ist eine Rechnung auf die Gesellschaft. Für eine angestellte Geschäftsführerin ist der Auslagenersatz steuerfrei (§ 3 Nr. 50 EStG).
  • Rückzahlung von Einlagen: Eine Ausschüttung ist steuerfrei, soweit dafür das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt (§ 27 KStG). Hat die GmbH ausschüttbaren Gewinn, gilt zuerst dieser als ausgezahlt. Wie das Konto funktioniert, erklärt der Artikel Steuerliches Einlagekonto.

Was ist ein Verrechnungskonto in der GmbH?

Ein Verrechnungskonto ist ein Konto in der Buchhaltung, kein Bankkonto. In der GmbH sammelt das Gesellschafter-Verrechnungskonto Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafterin, die keine andere Grundlage haben. Steht der Saldo zugunsten der GmbH, schuldest du ihr Geld. Steht er zu deinen Gunsten, schuldet die GmbH dir Geld.

  • Typische Buchungen: Überweisungen aufs Privatkonto ohne Gehalt oder Beschluss, private Käufe mit der Firmenkarte, Kosten der GmbH, die du privat bezahlst.
  • Ausweis in der Bilanz: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern weist die GmbH in der Regel gesondert aus oder nennt sie im Anhang (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
  • Zins und Rückzahlung: Für einen Saldo zugunsten der GmbH gilt dasselbe wie für ein Darlehen. Ohne angemessenen Zins oder ohne Absicht zur Rückzahlung droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH, I R 27/20).

Wie ein offener Saldo ausgeglichen wird, ordnet die Kanzlei ein, bei der du mandatiert bist.

Gehalt oder Ausschüttung: Was bleibt von 10.000 € Gewinn?

Beim Gehalt zahlt nur die Gesellschafterin Steuer, bei der Ausschüttung zahlen beide. Die GmbH versteuert ihren Gewinn 2026 bei einem Hebesatz von 400 % mit 29,825 %. Auf die Ausschüttung kommen 26,375 % Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Das fiktive Beispiel rechnet beides für 10.000 € Gewinn vor Steuern.

Modellrechnung 2026: Was von 10.000 Euro Gewinn vor Steuern als Ausschüttung oder als Gehalt privat bleibt
PositionAusschüttungGehalt, Grenzsteuersatz 30 %Gehalt, Grenzsteuersatz 42 %
Gewinn vor Steuern bzw. Gehalt10.000,00 €10.000,00 €10.000,00 €
Steuer der GmbH (29,825 %)−2.982,50 €0,00 €0,00 €
Auszahlung an dich7.017,50 €10.000,00 €10.000,00 €
Steuer bei dir−1.850,87 €−3.000,00 €−4.200,00 €
Privat verfügbar5.166,63 €7.000,00 €5.800,00 €
Gesamtbelastung48,33 %30,00 %42,00 %

Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei. Fiktive Zahlen, Stand 2026. Annahmen: Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG) mit Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %, Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung, ohne Sparer-Pauschbetrag. Beim Gehalt: angenommener Grenzsteuersatz auf den ganzen Betrag, ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung.

In dieser vereinfachten Rechnung bleibt über das Gehalt mehr, solange der persönliche Grenzsteuersatz unter rund 48,3 % liegt. Der Spitzensteuersatz beträgt 2026 45 % (§ 32a EStG), mit Solidaritätszuschlag 47,475 %. Kirchensteuer und Sozialversicherung können das Ergebnis verschieben.

Daraus folgt nicht, den ganzen Gewinn als Gehalt auszuzahlen. Das Gehalt muss angemessen und vorher vereinbart sein, sonst wird der überhöhte Teil zur verdeckten Gewinnausschüttung. Gewinn, der in der GmbH bleibt, trägt nur die 29,825 % der GmbH; mehr dazu im Artikel GmbH Steuern. Welche Aufteilung passt, prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist.

Was passiert, wenn ich Geld ohne Grundlage entnommen habe?

Die Kanzlei bucht die Zahlung in der Regel auf das Verrechnungskonto. Wird sie nicht zurückgezahlt oder fehlt ein Zins, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Dann zahlt die GmbH Steuer auf den Betrag, und bei dir gilt er als Kapitalertrag.

Neben dem Steuerrecht setzt das Gesellschaftsrecht eine zweite Grenze. Zahlungen, die gegen die Kapitalerhaltung verstoßen, müssen der Gesellschaft erstattet werden (§ 31 Abs. 1 GmbHG). Außerdem verbietet das Insolvenzrecht Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit der GmbH führen mussten. Ausgenommen ist, was auch bei gebotener Sorgfalt nicht erkennbar war (§ 15b Abs. 5 InsO).

Das Fideus-Team beobachtet im Onboarding neuer Kundinnen und Kunden diese Fehler:

  • Privatentnahmen ohne Grundlage: Geld geht vom Firmenkonto an die Gesellschafterin, ohne Gehaltsvereinbarung oder Ausschüttungsbeschluss.
  • Private Ausgaben mit der Firmenkarte: Private Käufe werden mit der Karte der GmbH bezahlt und als Betriebsausgabe eingereicht.
  • Ausschüttung ohne Beschluss: Geld geht an Gesellschafter oder die Holding, ohne Beschluss oder ohne unterschriebene Niederschrift.
  • Gehalt ohne schriftliche Vereinbarung: Gezahlt wird, aber kein Vertrag belegt, dass die Höhe vorher feststand.
  • Geld ohne Darlehensvertrag verschoben: Zahlungen laufen zwischen Privat- und Firmenkonto hin und her; beobachtet bei Holding-UGs.

Ob eine Zahlung eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, beurteilt die Kanzlei, bei der du mandatiert bist. Für künftige Zahlungen gilt: Grundlage vorher schriftlich festhalten.

Wie kommt Geld aus der Holding zu mir?

In einer Holding-Struktur fließt Geld in zwei Stufen. Die operative Tochter schüttet an die Holding aus; dort bleibt die Dividende weitgehend steuerfrei, vorausgesetzt die Beteiligung ist groß genug (§ 8b KStG). Von der Holding zu dir gelten dieselben Wege wie bei jeder GmbH: Ausschüttung mit Beschluss, Darlehen mit Vertrag, Tilgung deines Darlehens.

Der Vorteil ist ein Aufschub: Fließt das Geld später von der Holding an dich, fällt die Abgeltungsteuer an. Das Fideus-Team beobachtet im Onboarding, dass Holdings ohne geplanten Verkauf das Geld vor allem für neue Beteiligungen nutzen, etwa an Startups. Andere geben Darlehen an die Tochter oder an weitere eigene Gesellschaften, oder das Geld bleibt auf Konto oder Festgeld. Unter welchen Bedingungen sich die Struktur rechnet, erklärt der Artikel Ab wann lohnt sich eine Holding?

Wie hilft die Fideus-Plattform, Firmen- und Privatgeld zu trennen?

Fideus ist eine Plattform für Steuer- und Buchhaltungskoordination. Über sie liegen Kontobewegungen und Belege der GmbH an einem Ort. Das hilft, Belege vollständig zu erfassen und private Ausgaben früh zu erkennen.

  • Bankkonten: Du verknüpfst die Geschäftskonten einmal, danach ruft die Plattform die Transaktionen automatisch ab.
  • Belege: Du lädst sie hoch oder leitest sie per E-Mail weiter. Fideus stellt dafür eine eigene E-Mail-Adresse bereit, die du bei Tools wie Software-Abos als Rechnungsadresse hinterlegen kannst.
  • Nachweise: Anstellungsvertrag, Darlehensvertrag oder Beschluss legst du als Dokument auf der Plattform ab und ordnest ihn der passenden Zahlung zu.
  • Zuordnung: Die Plattform ordnet Beleg und Transaktion mit eigener KI-Technologie zu und schlägt ein Buchungskonto vor.

Die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, prüft den Vorschlag, kontiert und bucht in eigener Verantwortung. Das Gehalt der Geschäftsführung berücksichtigt sie im Jahresabschluss und in der Körperschaftsteuererklärung; das ist im Paketpreis enthalten. Die monatliche Lohnabrechnung und die zugehörigen Meldungen erstellt über Fideus ein spezialisierter Partner; der Aufpreis steht im Angebot.

Für Ausschüttungen erstellt die Kanzlei mit dem Jahresabschluss den Beschluss über Feststellung und Ergebnisverwendung. Die Gesellschafter unterschreiben ihn digital über die Plattform; vorher gibt die Geschäftsführung den Abschluss frei. Anstellungs- und Darlehensverträge gestalten Rechtsanwalt oder Notar. Fragen an das Fideus-Team gehen über die Plattform oder per E-Mail; die Antwort kommt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Fazit

In der GmbH gibt es keine Privatentnahme. Gewinn kommt als Gehalt oder Ausschüttung ins Private, vorübergehend auch als Darlehen der GmbH. Jeder Weg braucht eine Grundlage, die vor der Zahlung feststeht. Ohne sie landet die Zahlung auf dem Verrechnungskonto und kann eine verdeckte Gewinnausschüttung werden.

  • Gehalt nur mit Anstellungsvertrag vorher, in angemessener Höhe.
  • Ausschüttung nur mit Beschluss, in der Regel nach Feststellung des Abschlusses, mit Kapitalertragsteuer am Auszahlungstag.
  • Darlehen der GmbH nur mit Vertrag, Zins und Tilgung.

Im Paket „Operatives Unternehmen“ bucht die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist, die laufenden Geschäftsvorfälle und erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen in eigener Verantwortung. Das Paket beginnt bei 2.000 € pro Jahr netto, Holding Lite für Holdings bei 600 € pro Jahr netto. Das sind Gesamtpreise für Plattform- und Kanzleileistungen; Fideus und die Kanzlei rechnen ihren Anteil jeweils selbst ab. Alle Kosten stehen im Angebot.

Nicht betreut werden reine Depot- und Immobilien-GmbHs, Aktien- und ETF-Handel sowie Kryptowährungen, im Paket „Operatives Unternehmen“ außerdem Handel und E-Commerce. Über die Plattform werden mehr als 650 Unternehmen verwaltet. Alle Pakete stehen unter Preise.

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich vom Geschäftskonto der GmbH Geld auf mein Privatkonto überweisen?

Technisch ja, steuerlich nur mit Grundlage. Die Überweisung braucht einen Grund, der vorher feststeht. Das sind Gehalt laut Anstellungsvertrag, Ausschüttung laut Beschluss, Darlehen laut Vertrag oder Erstattung einer Auslage. Fehlt die Grundlage, wird die Zahlung in der Regel auf einem Verrechnungskonto gebucht und kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Kann ich Geld steuerfrei aus der GmbH entnehmen?

In bestimmten Fällen. Keine Einnahme ist die Tilgung eines Darlehens, das du der GmbH gegeben hast. Dasselbe gilt für die Erstattung von Auslagen mit Beleg auf die Gesellschaft und für Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG). Ein Darlehen der GmbH an dich ist nicht steuerpflichtig, muss aber zurückgezahlt und in der Regel fremdüblich verzinst werden. Gewinn kommt dagegen nur als Gehalt oder Ausschüttung ins Private, beides wird besteuert.

Muss ein Verrechnungskonto verzinst werden?

Steht das Verrechnungskonto zugunsten der GmbH, schuldest du ihr Geld. Verzichtet die GmbH auf einen angemessenen Zins, kann das eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (BFH, Urteil vom 22. Februar 2023, I R 27/20). Ohne andere Anhaltspunkte teilen sich fremde Vertragspartner nach diesem Urteil die übliche Bankmarge zwischen Soll- und Habenzins. Ob ein Zins im Einzelfall angemessen ist, beurteilt die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist.

Gilt das auch für die UG?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital; auch sie kennt keine Privatentnahme. Zusätzlich muss sie ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Dieser Teil kann nicht ausgeschüttet werden.

Was ist besser, Gehalt oder Ausschüttung?

Das hängt vom persönlichen Steuersatz, von der Sozialversicherung und von der Angemessenheit ab. In einer vereinfachten Rechnung für 2026 bleiben von 10.000 € Gewinn vor Steuern als Ausschüttung 5.166,63 € privat. Als Gehalt sind es bei 42 % Grenzsteuersatz 5.800 € (Modellrechnung, ersetzt keine Prüfung durch eine Steuerkanzlei). Das Gehalt muss aber angemessen und vorher vereinbart sein. Welche Aufteilung passt, prüft die Steuerkanzlei, bei der du mandatiert bist.

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